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   VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14   

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VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14 (https://dejure.org/2016,72606)
VG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2016 - 7 K 2428/14 (https://dejure.org/2016,72606)
VG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2016 - 7 K 2428/14 (https://dejure.org/2016,72606)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
    Ob den Festsetzungen in einem konkreten Bebauungsplan aufgrund der Umstände des Einzelfalles auch eine nachbarschützende Wirkung zukommt, muss jeweils durch Auslegung ermittelt werden (OVG Hamburg, Urteil vom 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 455; Beschluss vom 26.9.2007, NordÖR 2008, 73; Beschluss vom 15.4.2011, 2 Bs 34/11).

    Eine unter diesen Aspekten unzumutbare Beeinträchtigung nachbarlicher Belange scheidet in der Regel bereits aus, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandflächen eingehalten werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 30.7.2015, 2 Bs 141/15; Beschluss vom 7.9.2012, 2 Bs 165/12, juris, Rn. 35; Beschluss vom 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 8; Beschluss vom 6.6.2007, 2 Bs 97/07).

    Im Hinblick auf die Geschossigkeiten benachbarter Gebäude liegt ein unzumutbares Missverhältnis als solches selbst im Falle des Nebeneinanders einer dreigeschossigen und einer eingeschossigen Bebauung nicht vor (OVG Hamburg, Beschluss vom 16.12.2013, 2 Bs 318/13; Beschluss vom 8.8.2013, 2 Bs 190/13; Beschluss vom 27.9.2011, 2 Bf 45/10; Beschluss vom 26.9.2007, 2 Bs 188/07, NordÖR 2008, 73; Urteil vom 17.1.2002, 2 Bf 359/98, juris, Rn. 72).

    Die durch eine Nachbarbebauung bewirkte Wertminderung eines Grundstücks vermittelt dessen Eigentümer vielmehr nur dann einen Abwehranspruch gegenüber dem Nachbarvorhaben, wenn die Wertminderung die Folge einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots oder einer anderen nachbarschützenden Norm ist (vgl BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997, 4 B 195/97, NVwZ-RR 1998, 540; OVG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 16; Beschluss vom 27.10.2005, 2 Bf 320/03, juris, Rn. 5).

  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der

    Auszug aus VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
    Ob den Festsetzungen in einem konkreten Bebauungsplan aufgrund der Umstände des Einzelfalles auch eine nachbarschützende Wirkung zukommt, muss jeweils durch Auslegung ermittelt werden (OVG Hamburg, Urteil vom 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 455; Beschluss vom 26.9.2007, NordÖR 2008, 73; Beschluss vom 15.4.2011, 2 Bs 34/11).

    Auch Fenster in Giebelseiten von Häusern und dadurch erzeugte Einsichtnahmemöglichkeiten sind dem Nachbarn grundsätzlich zumutbar (OVG Hamburg, Urteil vom 17.1.2002, 2 Bf 359/98, juris, Rn. 74).

    Die Grenze dessen, was dem Nachbarn billiger Weise nicht mehr zugemutet werden kann, wird erst überschritten, wenn ein Bauvorhaben so gestaltet wird, dass es geradezu darauf angelegt ist, Einsicht auf das Nachbargrundstück zu nehmen, beispielsweise durch großzügige Vollverglasungen, verglaste Vorsprünge oder ähnliche "Aussichtskanzeln", welche zu einer Einsichtnahme v.a. in typische Ruhe- und Rückzugsbereiche eines benachbarten Grundstücks regelrecht einladen (OVG Hamburg, Urteil vom 17.1.2002, 2 Bf 359/98, juris, Rn. 74).

    Im Hinblick auf die Geschossigkeiten benachbarter Gebäude liegt ein unzumutbares Missverhältnis als solches selbst im Falle des Nebeneinanders einer dreigeschossigen und einer eingeschossigen Bebauung nicht vor (OVG Hamburg, Beschluss vom 16.12.2013, 2 Bs 318/13; Beschluss vom 8.8.2013, 2 Bs 190/13; Beschluss vom 27.9.2011, 2 Bf 45/10; Beschluss vom 26.9.2007, 2 Bs 188/07, NordÖR 2008, 73; Urteil vom 17.1.2002, 2 Bf 359/98, juris, Rn. 72).

  • OVG Hamburg, 30.07.2015 - 2 Bs 141/15

    Zum Begriff des Wohngebäudes iSd BauNVO

    Auszug aus VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
    Eine unter diesen Aspekten unzumutbare Beeinträchtigung nachbarlicher Belange scheidet in der Regel bereits aus, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandflächen eingehalten werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 30.7.2015, 2 Bs 141/15; Beschluss vom 7.9.2012, 2 Bs 165/12, juris, Rn. 35; Beschluss vom 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 8; Beschluss vom 6.6.2007, 2 Bs 97/07).

    Das Gebot der Rücksichtnahme vermag gegenüber Einsichtnahmemöglichkeiten nur ein Mindestmaß an Privatheit zu garantieren (OVG Hamburg, Beschluss vom 30.7.2015, 2 Bs 141/15).

    Vor einer unzumutbaren, da erdrückenden bzw. abriegelnden Wirkung eines Gebäudes und damit einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots kann in der Regel nicht ausgegangen werden, wenn dieses die bauordnungsrechtlichen Abstandflächen einhält (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30.7.2015, 2 Bs 141/15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.5.2014, OVG 2 S 8.14, juris, Rn. 5; zur Rechtslage unter der HBauO 1986 bereits: OVG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2005, 2 Bf 334/03; Beschluss vom 30.12.2003, 2 Bs 567/03 und Beschluss vom 11.12.2000, 2 Bf 86/01).

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
    Dem Eigentümer gleichzustellen ist, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts oder der Nießbraucher (st. Rspr. BVerwG, z. B. Urteil vom 11.5.1989, 4 C 1/88, NVwZ 1989, 1163, 1167 m.w.N.).

    Die Figur des bauplanungsrechtlichen Nachbarschutzes als Ausdruck des Gedankens eines wechselseitigen Austauschverhältnisses zweier benachbarter Grundeigentümer wurde erst in den 1980er Jahren von der Rechtsprechung entwickelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1982, 4 C 51/79, NJW 1983, 1626; Urteil vom 11.5.1989, 4 C 1/88, NVwZ 1989, 1163, 1167 m.w.N.; vgl. auch Siegmund, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, Ed. 30, Stand: 7/2015, § 31, Rn. 70).

  • OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12

    Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid; Festsetzung geschlossener Bauweise

    Auszug aus VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
    In einer dem großstädtischen Bebauungszusammenhang zugehörigen Umgebung wie der hier in Rede stehenden gehört solches zu den zu erwartenden bzw. hinzunehmenden Veränderungen (vgl. auch OVG Hamburg, vgl. z.B. Beschluss vom 13.7.2012, 2 Bs 142/12, juris, Rn. 33; Urteil vom 31.3.2010, 2 Bf 445/05; Beschluss vom 10.9.2008, 2 Bs 152/08; Beschluss vom 19.4.2006, 2 Bs 69/06).
  • OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03

    Zustimmung des Nachbarn bei einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
    Einsichtnahmemöglichkeiten, die sich aus üblichen Fenstern etc. auf ein benachbartes Grundstück sowie darauf vorhandene Gärten und Terrassen sowie Fenster in Nachbargebäuden ergeben, sind unter den Bedingungen der sich in der Großstadt notwendigerweise verdichtenden Bebauung nicht zu vermeiden (OVG Hamburg, Urteil vom 14.7.2008, 2 Bf 277/03, juris, Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
    Eine erdrückende Wirkung liegt insbesondere vor, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt bzw. wenn für den Nachbarn eine Situation des "Eingemauertseins" entsteht (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9.2.2009, NVwZ-RR 2009, 459) oder ein grobes Missverhältnis zwischen den Höhen oder Geschossigkeiten benachbarter Gebäude besteht (OVG Hamburg, Beschluss vom 16.12.2013, 2 Bs 318/13).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
    Gründe, wonach dies im vorliegenden Einzelfall anders zu beurteilen sein könnte, dem klägerischen Grundstück mithin trotz Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandflächen bei einer Realisierung des Vorhabens der Beigeladenen "die Luft zum Atmen" genommen würde (vgl. zu diesem Maßstab OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.1.2007, 1 ME 80/07, juris, Rn. 13), sind weder ersichtlich noch vorgetragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1999 - 7 B 1457/99

    Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
    Ob einem Baukörper eine erdrückende Wirkung zukommt, ist danach zu beurteilen, welche optischen Auswirkungen er auf das Nachbargrundstück in dessen schützenswerten Bereichen hat (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13.9.1999, 7 B 1457/99, juris).
  • OVG Hamburg, 07.09.2012 - 2 Bs 165/12

    Festsetzung der geschlossenen Bauweise in einem hamburgischen Baustufenplan

    Auszug aus VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14
    Eine unter diesen Aspekten unzumutbare Beeinträchtigung nachbarlicher Belange scheidet in der Regel bereits aus, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandflächen eingehalten werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 30.7.2015, 2 Bs 141/15; Beschluss vom 7.9.2012, 2 Bs 165/12, juris, Rn. 35; Beschluss vom 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 8; Beschluss vom 6.6.2007, 2 Bs 97/07).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

  • OVG Hamburg, 24.03.1983 - Bf II 4/81
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14

    Erdrückende Wirkung ohne wesentlichen Höhenunterschied der Gebäude; freie

  • OVG Hamburg, 27.10.2005 - 2 Bf 320/03
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 CE 15.1140

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung einer

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79

    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70

    Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der

  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss

    Dieser Rechtsprechung - die sowohl in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts als auch in der Kommentarliteratur dahingehend verallgemeinert worden ist, dass die Bemerkungen zu Spalte 2 der Baustufentafel in § 11 Abs. 1 BPVO wegen ihres bauordnungsrechtlichen Charakters insgesamt nicht übergeleitet worden seien (VG Hamburg, Urt. v. 12.8.2022, 7 K 5525/19, n.v.; Urt. v. 14.4.2016, 7 K 2428/14, n.v.; Niere, in: Alexejew, HBauO, 31. Lfg.
  • VG Hamburg, 08.06.2018 - 7 E 2558/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

    Auch in Fällen einer - wie hier - Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 HBauO ist die Frage, was dem Nachbarn insoweit zuzumuten ist, zunächst danach zu beantworten, ob die Errichtung eines geplanten Gebäudes sich negativ auf die Belichtung notwendiger Fenster i.S.v. § 44 Abs. 2 HBauO oder nicht notwendiger Fenster auswirkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.1.1995, 4 B 197/94, juris, Rn. 4; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.1995, Bs II 283/95, juris, Rn. 21; VG Hamburg, Urt. v. 14.4.2016, 7 K 2428/14, n.v.; Niere, in: Alexejew, HBauO, 27. EL., Stand: 1/2012, § 7, Rn. 17b, 29).

    Können die hinter ggf. in ihrer Wirkung beeinträchtigten Fenstern liegenden Räume jedoch auch durch andere Fenster belichtet und belüftet werden, ist ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nicht gegeben (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 14.4.2016, 7 K 2428/14, n.v.; Niere, in: Alexejew, HBauO, 27. EL., Stand: 1/2012, § 7, Rn. 17b).

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