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   VG Hamburg, 15.09.2009 - 8 A 656/07   

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https://dejure.org/2009,30484
VG Hamburg, 15.09.2009 - 8 A 656/07 (https://dejure.org/2009,30484)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15.09.2009 - 8 A 656/07 (https://dejure.org/2009,30484)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15. September 2009 - 8 A 656/07 (https://dejure.org/2009,30484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Antrag auf Zuerkennung der Eigenschaft als Flüchtling

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4, GFK Art. 1 A, RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 2, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 5
    Flüchtlingsanerkennung, Syrien, Kurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus VG Hamburg, 15.09.2009 - 8 A 656/07
    In Übereinstimmung damit ist bei dem - hier vorliegenden Fall - einer Vorverfolgung hinsichtlich der Verfolgungsprognose der Maßstab anzulegen, dass es mehr als nur überwiegend wahrscheinlich sein muss, dass der Asylsuchende im Heimatstaat vor Verfolgungsmaßnahmen sicher ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1981 - 9 C 237.80 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus VG Hamburg, 15.09.2009 - 8 A 656/07
    Für die dem Vorverfolgten grundsätzlich zu gewährende Nachweiserleichterung liegt die innere Rechtfertigung erst dann nicht mehr vor, wenn die geltend gemachte Furcht vor erneuter politischer Verfolgung keinerlei Verknüpfung mehr zu der früheren aufweist oder wenn der Asylbewerber den Heimatstaat aus Gründen verlassen hat, auf die die früher bestehende Verfolgungssituation ohne Einfluss gewesen ist (BVerwG, Urteil vom 26. März 1985 - 9 C 107.84 -, BVerwGE 71, 175).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VG Hamburg, 15.09.2009 - 8 A 656/07
    Dass der Kläger mehrere Jahre vor Ausreise, im März 2004, erstmals verfolgt worden war, mag zwar nicht selbst eine schutzbegründende Vorverfolgung beinhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, BVerwGE 87, 52).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Hamburg, 15.09.2009 - 8 A 656/07
    Es kommt mithin auf die vom Verfolger angenommene politische Überzeugung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1977 - I C 33.71 -, BVerwGE 55, 82).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 15.09.2009 - 8 A 656/07
    Grundsätzlich finden hinsichtlich der vorausgesetzten Verfolgungswahrscheinlichkeit die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Bezug auf eine asylbegründende Verfolgung entwickelten Maßstäbe (BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 m.w.N.) Anwendung.
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus VG Hamburg, 15.09.2009 - 8 A 656/07
    Bleibt der Einreiseweg unaufklärbar, trägt der Asylbewerber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaats nach Art. 16a Abs. 2 GG, § 26a AsylVfG auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland eingereist zu sein (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36/98 -, BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus VG Hamburg, 15.09.2009 - 8 A 656/07
    Über den hilfsweise gestellten Antrag auf Feststellungen nach § 60 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 7 Satz 2 AufenthG und über den höchsthilfsweise gestellten Antrag auf Feststellungen nach § 60 Abs. 5, Abs. 7 Satz 2 AufenthG ist nicht zu entscheiden, da die Klage bereits wegen des Hauptantrags zu einer Verpflichtung auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führt (vgl. § 31 Abs. 3 Satz 2 AsylVfG; BVerwG, Urteil vom 26.06.2002 - 1 C 17.01 -, juris).
  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03

    Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Hamburg, 15.09.2009 - 8 A 656/07
    Der weitgehenden Vergleichbarkeit von "großem Asyl" nach Art. 16a GG und "kleinem Asyl" nach § 60 Abs. 1 AufenthG entspricht es auch, dass der Gegenstandswert einer allein auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gerichteten Klage mit dem Gegenstandswert einer Klage übereinstimmt, die sowohl auf Anerkennung als Asylberechtigter als auch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gerichtet ist (dazu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2006 - 1 C 29.03 -, Buchholz 363 § 30 RVG Nr. 2).
  • VG Würzburg, 12.09.2011 - W 6 M 11.30245

    Asylrechtsstreit; Kostenverteilung; Bemessung des Anteils des Unterliegens bei

    Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens hat die Beklagte des Weiteren im vollen Umfang zu tragen, wenn dem Betreffenden im Urteil die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und seine Klage hinsichtlich des Asylbegehrens ausdrücklich abgewiesen wird, weil der Kläger nach seinem Interesse nur zu einem geringen Teil im Sinne von § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO unterliegt (so VG Hamburg, U.v. 15.09.2009, Az.: 8 A 656/07; VG Augsburg, U.v. 05.10.2007, Az.: Au 7 K 04.30686).
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