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   VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03   

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https://dejure.org/2004,28685
VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03 (https://dejure.org/2004,28685)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2004 - 7 K 4448/03 (https://dejure.org/2004,28685)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 7 K 4448/03 (https://dejure.org/2004,28685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids zu einem Baugenehmigungsbescheid; Bestehen öffentlich-rechtlicher Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und derselben Wohnungseigentümeranlage; Auslegung des Verhältnis der Teileigentümer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Hamburg, 19.01.1999 - 10 VG 4240/97
    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
    Die von dem Bauherrn dagegen eingelegten Rechtsbehelfe blieben ohne Erfolg (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 19. Januar 1999 - 10 VG 4240/97 -).

    Die Klägerin war zu dem Verfahren 10 VG 4240/97 beigeladen.

    Ergänzend wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die Sachakte der Beklagten sowie auf die Verfahrensakte 10 VG 4240/97, die Akte 318 T 112/02 - 102 des LG Hamburg, sowie die Entscheidung des LG Hamburg vom 2. Juli 2001 (318 T 83/00) Bezug genommen, die dem Gericht vorgelegen haben und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Die Beklagte hat insbesondere im Rahmen des Widerspruchsbescheids zu Recht dargelegt, warum sie durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 19. Januar 1999 (10 VG 4240/97) hinsichtlich der Genehmigung des Bauvorhabens des Bauherren nicht gebunden war.

    Im Übrigen konnte die Beiladung der Klägerin im Verfahren 10 VG 4240/97 nur dem Zweck dienen, möglicherweise bestehende subjektiv öffentlich-rechtliche Ansprüche als "Nachbarin" zu sichern.

  • LG Hamburg, 02.07.2001 - 318 T 83/00

    Zustimmung zu einem geplanten Bauvorhaben; Bestehen eines Schuldverhältnisses

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
    Der Versuch der Klägerin, das Vorhaben des Bauherrn auf zivilrechtlichem Wege zu verhindern, hatte zunächst Erfolg (vgl. Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 25. Februar 2002 - 2 Wx 94/01 - 318 T 83/00 -).

    Ergänzend wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die Sachakte der Beklagten sowie auf die Verfahrensakte 10 VG 4240/97, die Akte 318 T 112/02 - 102 des LG Hamburg, sowie die Entscheidung des LG Hamburg vom 2. Juli 2001 (318 T 83/00) Bezug genommen, die dem Gericht vorgelegen haben und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Wie die von der Kammer im Rahmen der mündlichen Verhandlung zitierte Entscheidung des LG Hamburg vom 2. Juli 2001 (318 T 83/00, ZMR 2001, 1012, die ersichtlich den Fall der Wohnungseigentümergemeinschaft der Klägerin betrifft) zeigt, kann im Rahmen einer wohnungseigentumsrechtlichen Würdigung innergemeinschaftlicher Auseinandersetzungen dem Prinzip der Rücksichtnahme der gebotene Raum gegeben werden.

  • OLG Hamburg, 13.05.2003 - 2 Wx 12/03

    Zur Zustimmungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer zu Bauvorhaben eines

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
    Hinsichtlich dieser Genehmigungen wurde die Klägerin als Wohnungseigentümerin zur Zustimmung verpflichtet (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 2 Wx 12/03 - 318 T 112/02).

    Soweit das Hanseatische Oberlandesgericht in seiner von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 13. Mai 2003 (2 Wx 12/03) ausgeführt hat, dass die Klägerin ihre Rechte hinsichtlich einer öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung an den Bauherren "wahrnehmen könne", so kann hier dahinstehen, was das HOLG mit diesem Passus sagen wollte.

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
    Dieser Auffassung, die das Bundesverwaltungsgericht später bekräftigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 3.97-, NVwZ 1998, S. 954, 955) [BVerwG 12.03.1998 - 4 C 3/97], hat sich das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 30. Januar 1989 (OVG Bf II 96/86) angeschlossen.

    Wie das BVerwG in seinem Urteil vom 12. März 1998 (a.a.O.) ausführlich dargelegt hat, stellt das Verfahren nach dem WEG einerseits und die Möglichkeit, nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (z.B. nach § 1004 BGB) einen Streit im innergemeinschaftlichen Verhältnis der Wohnungs- bzw. Teileigentümer zu schlichten, anderseits eine hinreichende Rechtsgewährung im Sinne von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dar.

  • LG Hamburg, 22.01.2003 - 318 T 112/02

    Zustimmung zur Herstellung des dem Antragsteller nach der Teilungserklärung

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
    Hinsichtlich dieser Genehmigungen wurde die Klägerin als Wohnungseigentümerin zur Zustimmung verpflichtet (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 2 Wx 12/03 - 318 T 112/02).

    Ergänzend wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die Sachakte der Beklagten sowie auf die Verfahrensakte 10 VG 4240/97, die Akte 318 T 112/02 - 102 des LG Hamburg, sowie die Entscheidung des LG Hamburg vom 2. Juli 2001 (318 T 83/00) Bezug genommen, die dem Gericht vorgelegen haben und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
    Dies gilt auch für die Streitigkeiten unter solchen Teileigentümern, die in verschiedenen Gebäuden auf dem gemeinsamen Grundstück ihr Teileigentum haben und in der Teilungserklärung ansonsten bestehende Zustimmungserfordernisse abbedungen haben (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - 2 Z BR 101/99 -, ZMR 2000, 234).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85

    Sondereigentum - Besonderes Verfahrensrecht - Einschränkungen - Inhaltliche

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
    Das Bundesverwaltungsgericht und, sich diesem anschließend, das Hamburgische Oberverwaltungsgericht haben entschieden, dass dem einzelnen Wohnungseigentümer (Sondereigentümer) sowohl für eine Anfechtungsklage gegen eine der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt erteilte Baugenehmigung, mit der bauliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum gestattet werden (Urt. v. 04. Mai 1988 - 4 C 20.85 -, NJW 1988, S. 3279), als auch für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft stehenden Wohnung wendet (vgl. Urt. v. 14. Oktober 1988 - 4 C 1.86 -, ZfBR 1989, S. 41), regelmäßig die Klagbefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO fehlt.
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
    Der Versuch der Klägerin, das Vorhaben des Bauherrn auf zivilrechtlichem Wege zu verhindern, hatte zunächst Erfolg (vgl. Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 25. Februar 2002 - 2 Wx 94/01 - 318 T 83/00 -).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
    Das Bundesverwaltungsgericht und, sich diesem anschließend, das Hamburgische Oberverwaltungsgericht haben entschieden, dass dem einzelnen Wohnungseigentümer (Sondereigentümer) sowohl für eine Anfechtungsklage gegen eine der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt erteilte Baugenehmigung, mit der bauliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum gestattet werden (Urt. v. 04. Mai 1988 - 4 C 20.85 -, NJW 1988, S. 3279), als auch für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft stehenden Wohnung wendet (vgl. Urt. v. 14. Oktober 1988 - 4 C 1.86 -, ZfBR 1989, S. 41), regelmäßig die Klagbefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO fehlt.
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03
    Jeder wiederholte Antrag zwingt die zuständige Baubehörde erneut, in das Verwaltungsverfahren einzutreten, sich den Sachverhalt wieder zu vergegenwärtigen und jedenfalls zu prüfen, ob es sich (noch) um dasselbe Vorhaben handelt, ob sich die Sach- und Rechtslage geändert hat oder ob die vorangegangene Entscheidung etwa Fehler aufweist, die die Behörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zum Wiederaufgreifen des Falles nötigt (BVerwG, Urteil vom 06. Juni 1975 - IV C 15.73-, NJW 1976, S. 340, 341 [BVerwG 06.06.1975 - IV C 15/73]; Urteil der Kammer vom 24. April 2003 - 7 VG 1724/2002 -).
  • VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10

    Nachbarwiderspruch bei Nutzungserweiterung unzulässig?

    Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft stehenden Wohnung wendet, fehlt daher regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 14.10.1988, 4 C 1/86, NVwZ 1989, 250; vgl. auch VG Hamburg, Urteil vom 16.2.2004, 7 K 4448/03, juris, m. w. N.).
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