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   VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11   

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https://dejure.org/2011,27658
VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11 (https://dejure.org/2011,27658)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2011 - 8 K 1101/11 (https://dejure.org/2011,27658)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 8 K 1101/11 (https://dejure.org/2011,27658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nebentätigkeitsgenehmigung für Untersuchungsführer nach dem SUG; Erwerb von Kommanditanteilen; Herstellung und Vertrieb von Holzschnitzereien

  • Justiz Hamburg

    § 100 Abs 1 Nr 1 BBG, § 12 Abs 5 S 1 SUG, § 4 Abs 5 S 1 FlUUG, Art 12 Abs 1 GG, § 99 Abs 1 S 2 Nr 2 BBG
    Nebentätigkeitsgenehmigung für Untersuchungsführer nach dem SUG; Erwerb von Kommanditanteilen; Herstellung und Vertrieb von Holzschnitzereien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
    Darunter ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 102, 197, 212; 111, 10, 28).

    Auch eine nur die Berufsausübung einschränkende Regelung ist nur dann verfassungsgemäß, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 70, 1, 28; 111, 10, 32; stRspr).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
    Eine Vorlagepflicht besteht nur, wenn es nicht möglich ist, die Norm verfassungskonform auszulegen (BVerfG, Beschluss v. 3.6.1992, 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89, BVerfGE 86, 288, 320 = juris, Rn. 102).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 14/07

    Zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
    Dabei sind die einzelnen Umstände zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
    Verhältnismäßig ist ein Eingriff, wenn er geeignet, erforderlich und zumutbar ist, um ein von Verfassungs wegen zulässiges Ziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss v. 9.3.1994, 2 BvL 43/92 et al., BVerfGE 90, 145 = juris, Rn. 120ff.).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10

    Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung;

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 25.8.11, 2 C 31/10, juris, Rn. 14) führt aus:.
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
    3.2.1 Auch Beamte können sich auf die Grundrechte berufen (grundlegend BVerfGE 33, 1).
  • BFH, 19.08.2009 - III R 31/07

    Gewerblicher Wertpapierhandel eines Lehrers

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
    Ähnlich äußert sich der Bundesfinanzhof (Urt. v. 19.8.09, III R 31/07, juris, Rn. 16f.):.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
    Auch eine nur die Berufsausübung einschränkende Regelung ist nur dann verfassungsgemäß, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 70, 1, 28; 111, 10, 32; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
    Darunter ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 102, 197, 212; 111, 10, 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 1 M 142/10

    Beschwerde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hinsichtlich der

    Auszug aus VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
    Dies gilt auch unter der Prämisse, dass Einschränkungen der Berufsfreiheit im öffentlichen Dienst auf der Grundlage der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG und der daraus folgenden besonderen Dienst- und Treuepflichten des Beamten leichter zu rechtfertigen sind (Jarass/Pieroth, GG, 11. Auflage 2011, Art. 12, Rn. 85; OVG Magdeburg, Beschl. v. 17.11.2010, 1 M 142/10, Juris, Rn. 8).
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