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   VG Hamburg, 23.02.2013 - 15 E 1209/13   

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VG Hamburg, 23.02.2013 - 15 E 1209/13 (https://dejure.org/2013,44413)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2013 - 15 E 1209/13 (https://dejure.org/2013,44413)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2013 - 15 E 1209/13 (https://dejure.org/2013,44413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Fahrerlaubnis auf Probe; zwingende Entziehung; kein Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Ermessen bei Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 09.09.2010 - 11 ZB 09.2105

    Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Auszug aus VG Hamburg, 23.02.2013 - 15 E 1209/13
    Ersichtlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich bei den Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe regelmäßig um junge Kraftfahrer handelt, die bereits aufgrund ihres geringen Alters unerfahrener und risikobereiter sind als ältere Menschen, und die zudem erst langsam Fahrpraxis aufbauen (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 9.9.2010, 11 ZB 09.2105, juris Rn. 10) .

    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, um die es sich bei der Fahrerlaubnis auf Probe handelt, muss der Gesetzgeber nicht jeden einzelnen denkbaren Fall betrachten, sondern darf auch Gesichtspunkte der Praktikabilität durchgreifen lassen, von einem typischen Gesamtbild ausgehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt, und sich auf dieser Grundlage generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. m.w.N. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 23.7.2012, 12 LA 186/11, DVBl. 2012, 1189 ff., juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 9.9.2010, 11 ZB 09.2105, juris Rn. 13 f.).

  • VG Würzburg, 22.11.2012 - W 6 S 12.924

    Unerheblichkeit von beanstandungsfreiem Fahren über längere Zeit

    Auszug aus VG Hamburg, 23.02.2013 - 15 E 1209/13
    Diese Zeitspanne ist zudem wesentlich auf den Rechtsschutz zurückzuführen, den der Antragsteller hiergegen gesucht hat; denn zwischen der Rechtskraft der Entscheidung und der hierauf folgenden Fahrerlaubnisentziehung liegen lediglich dreieinhalb Monate (vgl. dazu auch VG Würzburg, Beschluss vom 22.11.2012, W 6 S 12.924, juris Rn. 22 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2013 - 7 L 228/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe; Zuwiderhandlungen gegen

    Auszug aus VG Hamburg, 23.02.2013 - 15 E 1209/13
    Schließlich begegnet auch keinen Bedenken, dass persönliche Gründe aus dem Lebensbereich des Antragstellers nicht in die Entscheidung über die Fahrerlaubnisentziehung einfließen können (vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14.3.2013, 7 L 228/13, juris Rn. 4).
  • VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12

    Vorläufiger Rechtsschutz: Verhältnismäßigkeit der Anordnung eines Aufbauseminars

    Auszug aus VG Hamburg, 23.02.2013 - 15 E 1209/13
    Zwar wird von der Rechtsprechung zum Teil auch vertreten, dass es nach Ablauf von zwei Jahren nach Begehung der Tat unverhältnismäßig sei, eine Ordnungswidrigkeit noch für eine Maßnahme nach § 2a Abs. 2 StVG heranzuziehen (so z.B. VG Freiburg, Beschluss vom 30.10.2012,5 K 2016/12, juris Rn. 8 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 10 S 2292/12

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; tilgungsreife Eintragung im

    Auszug aus VG Hamburg, 23.02.2013 - 15 E 1209/13
    Allerdings können Ordnungswidrigkeiten, die im Verkehrszentralregister bereits getilgt sind bzw. die Tilgungsreife erlangt haben, für eine Fahrerlaubnisentziehung nicht mehr verwertet werden (so überzeugend m.w.N. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.2.2013, 10 S 2292/12, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2012 - 12 LA 186/11

    Zulassung der Berufung im Zusammenhnag mit einem Streit über die Anordnung der

    Auszug aus VG Hamburg, 23.02.2013 - 15 E 1209/13
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, um die es sich bei der Fahrerlaubnis auf Probe handelt, muss der Gesetzgeber nicht jeden einzelnen denkbaren Fall betrachten, sondern darf auch Gesichtspunkte der Praktikabilität durchgreifen lassen, von einem typischen Gesamtbild ausgehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt, und sich auf dieser Grundlage generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. m.w.N. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 23.7.2012, 12 LA 186/11, DVBl. 2012, 1189 ff., juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 9.9.2010, 11 ZB 09.2105, juris Rn. 13 f.).
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