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   VG Hamburg, 25.09.2009 - 5 K 1457/08   

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VG Hamburg, 25.09.2009 - 5 K 1457/08 (https://dejure.org/2009,29012)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.2009 - 5 K 1457/08 (https://dejure.org/2009,29012)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 2009 - 5 K 1457/08 (https://dejure.org/2009,29012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wegfall der Staatsangehörigkeit; Vaterschaftsanerkennung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 Abs. 1, PassG § 12 Abs. 1, PassG § 11, PassG § 11 Nr. 2, StAG § 4 Abs. 1 S. 1, StAG § 17 Abs. 2, StAG § 17 Abs. 3 S 1 Alt. 3, BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 5
    Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit, Vaterschaftsanfechtung, Kinderreisepass, Kinderausweis, Grundschulalter, verfassungsrechtliche Grenzen, Alter, Altersgrenze, Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vaterschaftsanfechtung und der Verlust der Staatsangehörigkeit beim Kind

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 83
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 696/04

    Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2009 - 5 K 1457/08
    Zwar führt die Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft eines deutschen Staatsangehörigen nach § 1599 Abs. 1 BGB grundsätzlich dazu, dass der gemäß § 4 Abs. 1 StAG ausschließlich von der Vaterschaft abgeleitete Erwerb der Staatsangehörigkeit rückwirkend zum Erwerbszeitpunkt wieder entfällt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2006, 2 BvR 696/04, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.02.2004, 3 Bf 238/03, juris).

    Zu einer unzulässigen Entziehung im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG wird dieser Verlust erst, wenn er die Funktion der Staatsangehörigkeit als verlässliche Grundlage gleichberechtigter Zugehörigkeit beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.05.2006, 2 BvR 669/04, juris, Rn. 49; Beschl. v. 24.10.2006, 2 BvR 696/04, juris, Rn. 18).

    Dies ist solange nicht der Fall, wie das betroffene Kind sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft in einem Alter befindet, in dem Kinder üblicherweise ein eigenes Bewusstsein ihrer Staatsangehörigkeit und ein Vertrauen auf deren Bestand noch nicht entwickelt haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2006, a. a. O., Rn. 19, 22 [dort Entziehung bei ca. eineinhalbjährigem Kind verneint]; vgl. ferner BayVGH, Beschl. v. 11.09.2007, 5 CS 07.1921, juris, Rn. 3 [Entziehung bei ca. zweieinhalbjährigem Kind verneint]; VG München, Urt. v. 16.04.2009, M 10 K 08.5928, juris, Rn. 34 [Entziehung bei ca. dreijährigem Kind verneint]; VG Potsdam, Beschl. v. 31.07.2008, 3 L 172/08, juris, Rn. 8 [Entziehung bei ca. dreijährigem Kind verneint]).

    Denn der Gesetzgeber reagierte mit der Ergänzung des § 17 StAG ausdrücklich auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die zuvor geltenden einfachgesetzlichen Bestimmungen einen durch erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung bedingten Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit auch in einem Alter nicht ausschlössen, in dem die Verlässlichkeit des Staatsangehörigkeitsstatus beeinträchtigt und die durch Art. 16 Abs. 1 Satz 1 gezogene Grenze überschritten sein könnte (vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der BReg, BT-Drs. 16/10528, S. 1, 2 und 7; zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der vorherigen Rechtslage vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2006, 2 BvR 696/04, juris, Rn. 24, 27; zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ferner Kiefer , ZAR 2007, 93 [95 f.]; Pfersich , ZAR 2007, 151 [152]).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2009 - 5 K 1457/08
    Zu einer unzulässigen Entziehung im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG wird dieser Verlust erst, wenn er die Funktion der Staatsangehörigkeit als verlässliche Grundlage gleichberechtigter Zugehörigkeit beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.05.2006, 2 BvR 669/04, juris, Rn. 49; Beschl. v. 24.10.2006, 2 BvR 696/04, juris, Rn. 18).
  • VG München, 16.04.2009 - M 10 K 08.5928

    Verlust der Staatsangehörigkeit durch Anfechtung der Vaterschaft;

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2009 - 5 K 1457/08
    Dies ist solange nicht der Fall, wie das betroffene Kind sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft in einem Alter befindet, in dem Kinder üblicherweise ein eigenes Bewusstsein ihrer Staatsangehörigkeit und ein Vertrauen auf deren Bestand noch nicht entwickelt haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2006, a. a. O., Rn. 19, 22 [dort Entziehung bei ca. eineinhalbjährigem Kind verneint]; vgl. ferner BayVGH, Beschl. v. 11.09.2007, 5 CS 07.1921, juris, Rn. 3 [Entziehung bei ca. zweieinhalbjährigem Kind verneint]; VG München, Urt. v. 16.04.2009, M 10 K 08.5928, juris, Rn. 34 [Entziehung bei ca. dreijährigem Kind verneint]; VG Potsdam, Beschl. v. 31.07.2008, 3 L 172/08, juris, Rn. 8 [Entziehung bei ca. dreijährigem Kind verneint]).
  • VG Potsdam, 31.07.2008 - 3 L 172/08

    Passwesen: Sicherstellung eines Kinderreisepasses; Staatsangehörigkeitsverlust

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2009 - 5 K 1457/08
    Dies ist solange nicht der Fall, wie das betroffene Kind sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft in einem Alter befindet, in dem Kinder üblicherweise ein eigenes Bewusstsein ihrer Staatsangehörigkeit und ein Vertrauen auf deren Bestand noch nicht entwickelt haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2006, a. a. O., Rn. 19, 22 [dort Entziehung bei ca. eineinhalbjährigem Kind verneint]; vgl. ferner BayVGH, Beschl. v. 11.09.2007, 5 CS 07.1921, juris, Rn. 3 [Entziehung bei ca. zweieinhalbjährigem Kind verneint]; VG München, Urt. v. 16.04.2009, M 10 K 08.5928, juris, Rn. 34 [Entziehung bei ca. dreijährigem Kind verneint]; VG Potsdam, Beschl. v. 31.07.2008, 3 L 172/08, juris, Rn. 8 [Entziehung bei ca. dreijährigem Kind verneint]).
  • OVG Hamburg, 10.02.2004 - 3 Bf 238/03

    Fortfall der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes bei erfolgreicher

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2009 - 5 K 1457/08
    Zwar führt die Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft eines deutschen Staatsangehörigen nach § 1599 Abs. 1 BGB grundsätzlich dazu, dass der gemäß § 4 Abs. 1 StAG ausschließlich von der Vaterschaft abgeleitete Erwerb der Staatsangehörigkeit rückwirkend zum Erwerbszeitpunkt wieder entfällt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2006, 2 BvR 696/04, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.02.2004, 3 Bf 238/03, juris).
  • VGH Bayern, 11.09.2007 - 5 CS 07.1921
    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2009 - 5 K 1457/08
    Dies ist solange nicht der Fall, wie das betroffene Kind sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft in einem Alter befindet, in dem Kinder üblicherweise ein eigenes Bewusstsein ihrer Staatsangehörigkeit und ein Vertrauen auf deren Bestand noch nicht entwickelt haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2006, a. a. O., Rn. 19, 22 [dort Entziehung bei ca. eineinhalbjährigem Kind verneint]; vgl. ferner BayVGH, Beschl. v. 11.09.2007, 5 CS 07.1921, juris, Rn. 3 [Entziehung bei ca. zweieinhalbjährigem Kind verneint]; VG München, Urt. v. 16.04.2009, M 10 K 08.5928, juris, Rn. 34 [Entziehung bei ca. dreijährigem Kind verneint]; VG Potsdam, Beschl. v. 31.07.2008, 3 L 172/08, juris, Rn. 8 [Entziehung bei ca. dreijährigem Kind verneint]).
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