Rechtsprechung
   VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27260
VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06 (https://dejure.org/2006,27260)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2006 - 15 E 340/06 (https://dejure.org/2006,27260)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 15 E 340/06 (https://dejure.org/2006,27260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,27260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Behörde kann Schulpflicht zwangsweise durchsetzen

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Erzwingungshaft zur Durchsetzung der Schulpflicht angeordnet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schulpflicht - auch per Zwang!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht dreier Geschwister; Verletzung der elterlichen Erziehungspflicht durch Schulentzug der Kinder; Vereinbarkeit der Nichtgenehmigung des Hausunterrichts mit Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention; ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06
    Vielmehr hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 29. April 2003 (1 BvR 436/03 , NVwZ 2003, 1113 f.) in einem vergleichbaren Fall ausdrücklich mit der Frage der Erteilung von Heimunterricht aufgrund elterlicher Glaubensüberzeugung befasst und festgestellt, dass die Ablehnung der Genehmigung zur Erteilung von Heimunterricht außerhalb staatlicher oder privater Schulen keine grundgesetzlichen Gewährleistungen verletzt.

    Überdies sind staatliche Schulen zur Neutralität und Toleranz verpflichtet, um unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen zu lassen (BVerfG, Beschluss vom 29.4.2003, NVwZ 2003, 1113 f., Juris Rn. 9).

    Diese Gefahr bestünde aber bei der von den Antragstellern vertretenen Auslegung des Völkerrechts: Da Art. 7 GG den staatlichen Erziehungsauftrag, der hier mit dem Menschenrecht des Kindes auf möglichst umfassende Bildung korreliert, dem elterlichen Erziehungsrecht gleich-, aber nicht unterordnet (BVerfGE, Beschluss vom 29.4.2003, NVwZ 2003, 1113 f., Juris Rn. 6), könnte die Gewährung eines religiös motivierten Selbstbestimmungsrechts der Eltern, ihre Kinder gänzlich der allgemeinen Schulpflicht zu entziehen und damit von einer Reihe allgemein für relevant erachteter Bildungsinhalte und Erfahrungen fern zu halten, dem Grundsatz der praktischen Konkordanz zwischen staatlichem Erziehungsauftrag, Kindesrechten und elterlichem Erziehungsrecht und damit den Wertungen des Grundgesetzes entgegenstehen, so dass selbst für den Fall, dass eine von den Antragstellern erwartete Entscheidung des EGMR erginge, diese im Ergebnis in Deutschland nicht umgesetzt werden könnte.

  • VG Hamburg, 16.01.2003 - 2 VG 4333/02

    Heim-Unterricht durch Fernbetreuung der Philadelphia-Schule genügt nicht der

    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06
    Dies wurde vom Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom 16. Januar 2003 (2 VG 4333/2002) abgelehnt.

    Insoweit kann auf die Begründung der Kammer 2 des Verwaltungsgerichts Hamburg in ihrem Beschluss vom 16. Januar 2003 (2 VG 4333/2002), mit dem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen entsprechende Bescheide aus dem Jahr 2002 abgelehnt wurde, vollen Umfangs Bezug genommen werden, da sich die Verhältnisse seither nicht maßgeblich verändert haben und auch die Rechtsprechung der Kammer 15 nicht hiervon abweicht (vgl. dazu insbesondere VG Hamburg, Beschluss vom 12.1.2004, 15 VG 5827/2003, NordÖR 2004, 412 ff.).

  • OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04

    Keine Befreiung von der Schulpflicht

    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06
    Ihren Antrag auf Zulassung der Berufung wies das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27. September 2004 (1 Bf 25/04) zurück.

    Insoweit ist auch auf das Urteil der Kammer 2 des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2003 (2 VG 3815/2002) sowie auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. September 2004 (1 Bf 25/04) zu verweisen.

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06
    Es handelt sich hierbei um eine völkerrechtliche Vertragsbestimmung, der der Rang eines Bundesgesetzes zukommt (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004, BVerfGE 111, 307 ff., Juris Rn. 30), welches deutsche Gerichte wie anderes Gesetzesrecht des Bundes im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung zu beachten und anzuwenden haben (BVerfG a.a.O., Juris Rn. 32).

    Denn unmittelbar verbindlich ist eine Entscheidung des EGMR nur in Bezug auf den konkreten Streitgegenstand und für die an dem Verfahren beteiligten Parteien (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004, BVerfGE 111, 307 ff.; Juris Rn. 38 f.).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 LB 4075/01

    Philadelphia-Schule; Privatunterricht; Religionsfreiheit; Sexualkunde;

    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06
    Auch die Fachgerichtsbarkeit hat einhellig in gleicher Weise entschieden (so zuletzt m.w.N. VG Arnsberg, Beschluss vom 20.12.2005, 10 L 968/05, Juris; siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 5.3.2003, 13 LB 4075/01, Juris; VG Braunschweig, Urteil vom 17.12.2003, NdsVBl 2005, 23 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004, NordÖR 2004, 110).
  • VG Hamburg, 12.01.2004 - 15 VG 5827/03

    Befreiung vom Sexualunterricht aus religiösen Gründen

    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06
    Insoweit kann auf die Begründung der Kammer 2 des Verwaltungsgerichts Hamburg in ihrem Beschluss vom 16. Januar 2003 (2 VG 4333/2002), mit dem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen entsprechende Bescheide aus dem Jahr 2002 abgelehnt wurde, vollen Umfangs Bezug genommen werden, da sich die Verhältnisse seither nicht maßgeblich verändert haben und auch die Rechtsprechung der Kammer 15 nicht hiervon abweicht (vgl. dazu insbesondere VG Hamburg, Beschluss vom 12.1.2004, 15 VG 5827/2003, NordÖR 2004, 412 ff.).
  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06
    Auch die Fachgerichtsbarkeit hat einhellig in gleicher Weise entschieden (so zuletzt m.w.N. VG Arnsberg, Beschluss vom 20.12.2005, 10 L 968/05, Juris; siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 5.3.2003, 13 LB 4075/01, Juris; VG Braunschweig, Urteil vom 17.12.2003, NdsVBl 2005, 23 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004, NordÖR 2004, 110).
  • VG Arnsberg, 20.12.2005 - 10 L 968/05
    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06
    Auch die Fachgerichtsbarkeit hat einhellig in gleicher Weise entschieden (so zuletzt m.w.N. VG Arnsberg, Beschluss vom 20.12.2005, 10 L 968/05, Juris; siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 5.3.2003, 13 LB 4075/01, Juris; VG Braunschweig, Urteil vom 17.12.2003, NdsVBl 2005, 23 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004, NordÖR 2004, 110).
  • VG Hamburg, 16.06.2006 - 15 V 1807/06

    Verwaltungsgericht ordnet Erzwingungshaft an

    Mit Beschluss vom 27. Februar 2006 (15 E 340/06) lehnte die Kammer diesen Antrag ab.
  • VG Bayreuth, 02.06.2022 - B 3 S 22.497

    Schulpflicht, Sorgetragen

    Die Tatsache, dass sich hier die Gründe, die nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO für den Sofortvollzug berücksichtigt sind, teilweise mit den Gründen für den Erlass des Verwaltungsakts decken, steht der Annahme einer ausreichenden Begründung nicht entgegen (VG Hamburg, B.v. 27.2.2006 - 15 E 340/06 - BeckRS 2006, 27112; VG München, B.v. 14.12.2021 - M 3 S 21.6390 - juris Rn. 12).
  • VG Saarlouis, 29.08.2019 - 1 N 1057/19

    Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung von Erzwingungshaft

    Mit Blick auf die Eingriffsintensität einer Erzwingungshaft verlangt die Erfolglosigkeit i.S.d. § 28 Abs. 1 Nr. 1 SVwVG zumindest den Versuch der Durchsetzung in Gestalt der Weitergabe an die Vollstreckungsbehörde und ein diesbezügliches Tätigwerden;(Im Ergebnis wohl ebenso: VG Hamburg, Beschluss vom 27.02.2006 - 15 E 340/06 -, Rn. 30, juris.) vorliegend ist es jedoch bislang nach Aktenlage nicht zu einem Übergang zur Beitreibung gekommen.
  • VG Köln, 15.10.2008 - 10 K 2150/08
    So ohne nähere Begründung: VG Aachen, Beschluss vom 29.09.2006 - 9 L 518/06 -, juris; VG Hamburg, Beschlüsse vom 21.03.2006 - 15 V 418/06 -, juris, und vom 27.02.2006 - 15 E 340/06 -, juris.
  • VG Bayreuth, 27.01.2022 - B 3 S 22.43

    Schulpflicht, Testpflicht, Präsenzunterricht, Sorgetragen

    Die Tatsache, dass sich hier die Gründe, die nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO für den Sofortvollzug berücksichtigt sind, teilweise mit den Gründen für den Erlass des Verwaltungsakts decken, steht der Annahme einer ausreichenden Begründung nicht entgegen (VG Hamburg, B.v. 27.2.2006 - 15 E 340/06 - BeckRS 2006, 27112; VG München, B.v. 14.12.2021 - M 3 S 21.6390 - juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht