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   VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12   

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VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12 (https://dejure.org/2013,21983)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2013 - 17 K 446/12 (https://dejure.org/2013,21983)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 17 K 446/12 (https://dejure.org/2013,21983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 25a AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004
    Aufenthalterlaubnis aus humanitären Gründen; Anforderung an die Integration von minderjährigen Kindern und Jugendlichen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25a, AufenthG § 25 Abs. 5, GG Art. 2 Abs. 1, EMRK Art. 8 Abs. 1
    Minderjährig, Duldung, geduldetes minderjähriges Kind, Familieneinheit, familieneinheitliche Betrachtung, Integration, Integrationsleistung, Reintegration, Reintegrationsschwierigkeiten, schulische Leistungen, Schulleistungen, Entwurzelung, Verwurzelung, Armenien, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schutzwürdige Integration eines in Deutschland geborenen Kindes

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 238/09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für staatenlose minderjährige Kinder

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12
    Von Bedeutung ist zudem das jeweilige Gewicht der verfassungsrechtlichen Wertung, welche der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zugrunde liegt (vgl. etwa OVG Magdeburg, Urt. v. 14.4.2011 - 2 L 238/09 - juris Rn. 55).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12
    Ein rechtlich begründetes Abschiebungshindernis ist dann anzuerkennen, wenn die Rückführung den betroffenen Ausländer in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 ERMK verletzen würde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12
    Soweit in der Rechtsprechung darauf abgestellt wird, dass grundsätzlich nur ein erlaubter Aufenthalt ein entsprechendes schutzwürdiges Vertrauen zu begründen vermöge (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 14) ist damit nicht gesagt, dass dies auch eine zwingende Voraussetzung wäre (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.09 - 3 Bs 104/09- juris Rn. 15ff; VG Düsseldorf, Urt. v. 11.6.2010 - 7 K 6165/09 - juris Rn. 78 ff, jeweils m.w.Nw.).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12
    Das Gericht teilt die Einschätzung des Bundesamtes und der Beklagten, dass eine solche Erkrankung von der Klägerin zu 1. bereits nicht substantiiert dargelegt worden ist (vgl. zu den insoweit zu stellenden Anforderungen BVerwG, Beschl. v. 26.7.12 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7).).
  • EGMR, 14.06.2011 - 38058/09

    OSMAN v. DENMARK

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12
    Es wäre zudem mit dem anerkannten Grundsatz unvereinbar, dass es bei der Ermittlung im einschlägigen Sinne schutzwürdiger Rechtspositionen stets auf die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommt (vgl. EGMR, Urt. v. 14.6.11 - Osman/Dänemark, Nr. 38058/09- juris Rn. 54 m.w.Nw.), wollte man die Integrationsleistungen von unter sechszehnjährigen Kindern und hieran anknüpfende Unzumutbarkeitserwägungen von vornherein ausklammern.
  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12
    Der Europäische Gerichtshof hebt mit Blick auf die in der "Familiennachzugsrichtlinie" verankerte Nachzugsaltersgrenze von 12 Jahren hervor, dass diese auf eine Phase im Leben des Kindes abstelle, in der regelmäßig eine solche Verwurzelung in dem bisherigen Lebensumfeld stattgefunden habe, dass "eine Integration in ein anderes Umfeld zu mehr Schwierigkeiten führen kann" (EuGH, Urt. v. 27.6.06 - C-540/03 - juris Rn. 74).
  • OVG Hamburg, 20.08.2009 - 3 Bs 104/09

    Einstweilige Anordnung bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens- faktischer

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12
    Soweit in der Rechtsprechung darauf abgestellt wird, dass grundsätzlich nur ein erlaubter Aufenthalt ein entsprechendes schutzwürdiges Vertrauen zu begründen vermöge (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 14) ist damit nicht gesagt, dass dies auch eine zwingende Voraussetzung wäre (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.09 - 3 Bs 104/09- juris Rn. 15ff; VG Düsseldorf, Urt. v. 11.6.2010 - 7 K 6165/09 - juris Rn. 78 ff, jeweils m.w.Nw.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12
    Das Verhältnis der genannten Bestimmungen ist, soweit ersichtlich, von der Rechtsprechung bislang noch nicht entschieden worden (ausdrücklich offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.3.12 - 8 LB 5/11 - juris Rn. 39).
  • VG Düsseldorf, 11.06.2010 - 7 K 6165/09

    Auswirkungen eines prekären Voraufenthalts auf die Eröffnung des Schutzbereichs

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12
    Soweit in der Rechtsprechung darauf abgestellt wird, dass grundsätzlich nur ein erlaubter Aufenthalt ein entsprechendes schutzwürdiges Vertrauen zu begründen vermöge (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 14) ist damit nicht gesagt, dass dies auch eine zwingende Voraussetzung wäre (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.09 - 3 Bs 104/09- juris Rn. 15ff; VG Düsseldorf, Urt. v. 11.6.2010 - 7 K 6165/09 - juris Rn. 78 ff, jeweils m.w.Nw.).
  • VG Hamburg, 18.10.2016 - 2 E 4867/16

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Es fehlt an der vorausgesetzten völligen Entwurzelung in Bezug auf das Herkunftsland (dazu VG Hamburg, Urt. v. 19.6.2014, 15 K 596/10, juris Rn. 55), an besonderen Integrationsschwierigkeiten des Kindes im Land seiner Staatsangehörigkeit (dazu VG Hamburg, Urt. v. 29.5.2013, 17 K 446/12, juris Rn. 33 ff.), insbesondere wenn weder Vater noch Mutter in der Lage sind, bei einer Rückkehr die erforderliche Integrationshilfe zu leisten (dazu VGH Mannheim, Urt. v. 13.12.2010, 11 S 2359/10, DVBl. 2011, 370, juris Rn. 55 f.; VGH München, Beschl. v. 12.3.2013, 10 CE 12.2697 u.a., juris Rn. 19).
  • VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10

    Aufenthaltsrechte für Mitglieder einer serbischen Roma-Familie mit Kind, das am

    Insbesondere schließt die objektiv bestehende Möglichkeit, einen Anspruch aus § 25a AufenthG geltend machen zu können, einen gleichzeitig vorliegenden Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht aus (vgl. neuestens OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2014, 3 Bs 245/12, UA S. 3 f.; grundlegend bereits VG Hamburg, Urteil vom 29.5.2013, 17 K 446/12, juris Rn. 30 ff.; siehe auch ähnlich BayVGH, Beschluss vom 12.3.2013, 10 CE 12.2697, InfAuslR 2013, 281 ff., juris Rn. 13 ff.).

    Vielmehr ist sie bereits in einem Alter, das es zulässt, ihre Integrationsleistungen und ihr weiteres Schicksal auch unabhängig vom Elternhaus zu betrachten (so für Kinder ab 12 Jahren VG Hamburg, Urteil vom 29.5.2013, 17 K 446/12, juris Rn. 37).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14

    Aufenthaltserlaubnis für "faktische Inländer"

    § 25 Abs. 5 AufenthG ist ein offener Tatbestand, bei dem es auf die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommt und dessen zentrales Tatbestandsmerkmal, die auf Dauer bestehende rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise, unter Einbeziehung von Normen des Verfassungsrechts und des Völkervertragsrechts auszufüllen ist (VG Hamburg, Urt. v. 29.05.2013 - 17 K 446/12 -, juris RdNr. 32).
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