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   VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06   

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VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06 (https://dejure.org/2008,21956)
VG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2008 - 10 A 405/06 (https://dejure.org/2008,21956)
VG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 10 A 405/06 (https://dejure.org/2008,21956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Afghanistan: Abschiebung alter und mittelloser Hindus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Alter, Hindus, Abschiebungsstopp, Erlasslage, alleinstehende Personen, Situation bei Rückkehr, Glaubwürdigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2007 - 20 A 424/05

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06
    Das Gericht neigt insoweit zu der Einschätzung, wie sie in der jüngeren Rechtsprechung des OVG Münster (Urt. v. 14.09.2006, 20 A 5091/04.A; Beschl. v. 02.01.2007, 20 A 424/05.A - in juris) aufgrund der in die dortigen Verfahren und in das Verfahren der Kläger eingeführten Erkenntnisse vorgenommen wird, und verweist auf die genannten Entscheidungen.

    Daran unmittelbar anschließend heißt es (Beschl. v. 02.01.2007, a.a.O. Rn. 62 nach juris):.

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06
    Soweit die Kläger ihre gesundheitlichen Verhältnisse ins Feld führen und darauf gestützt geltend machen, ihnen drohten in Afghanistan Gefahren wegen fehlender oder unzureichender medizinischer Versorgung, würde es sich allerdings um eine Berufung auf eine individuelle Gefahr handeln, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist, und zwar ohne Verengung der Prüfung auf eine "lebensbedrohliche Situation" (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2006, 1 C 18/05 sowie Beschl. v. 24.05.2006, 1 B 118/05 - jeweils in juris m.w.N.).

    Die befürchtete Verschlimmerung muss dafür zu einer erheblichen Gesundheitsgefahr führen, also eine Gesundheitsbeeinträchtigung von besonderer Intensität erwarten lassen; das wäre der Fall, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern würde bei einer Rückkehr in seinen Heimatstaat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.2006, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06
    Soweit die Kläger ihre gesundheitlichen Verhältnisse ins Feld führen und darauf gestützt geltend machen, ihnen drohten in Afghanistan Gefahren wegen fehlender oder unzureichender medizinischer Versorgung, würde es sich allerdings um eine Berufung auf eine individuelle Gefahr handeln, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist, und zwar ohne Verengung der Prüfung auf eine "lebensbedrohliche Situation" (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2006, 1 C 18/05 sowie Beschl. v. 24.05.2006, 1 B 118/05 - jeweils in juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2007 - 18 E 274/06

    Abschiebungsverbot Medikamente Finanzierbarkeit Finanzierung Medikamentenvorrat

    Auszug aus VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG können insoweit bereits dann erfüllt sein, wenn sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort faktisch unzureichend oder mangels Finanzierbarkeit nicht zu erreichen sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002, 1 B 59/02; Urt. v. 29.10.2002, 1 C 1/02; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.09.2006, 3 Bs 387/05; OVG Münster, Beschl. v. 22.01.2007, 18 E 274/06 - jeweils in juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, 3 Bs 1527/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06
    Das Gericht neigt insoweit zu der Einschätzung, wie sie in der jüngeren Rechtsprechung des OVG Münster (Urt. v. 14.09.2006, 20 A 5091/04.A; Beschl. v. 02.01.2007, 20 A 424/05.A - in juris) aufgrund der in die dortigen Verfahren und in das Verfahren der Kläger eingeführten Erkenntnisse vorgenommen wird, und verweist auf die genannten Entscheidungen.
  • OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Auszug aus VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06
    Für sie kommt daher grundsätzlich nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere Urt. v. 17.10.1995, 9 C 9/95; Urt. v. 19.11.1996, 1 C 6/95; Urt. v. 08.12.1998, 9 C 4/98; Urt. v. 27.04.1998, 9 C 13/97 - alle in juris) über die Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG (jetzt § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG) bei allgemeinen Gefahren und die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Anwendung von § 53 Abs. 6 AuslG (jetzt § 60 Abs. 7 AufenthG) in Fällen, in denen den Betroffenen im Abschiebezielstaat eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach § 60 Abs. 7 AufenthG in Betracht, obwohl sie sich zum Teil auf Allgemeingefahren (Gefährdung als mittellos zurückkehrende Hindus - zur Allgemeingefahr insoweit vgl. etwa OVG Hamburg, Urt. v. 27.06.2003, 1 Bf 46/03.A m.w.N.; Beschl. v. 07.12.2004, 1 Bf 429/04.A; Beschl. v. 11.08.2005, 1 Bf. 304/05.A) berufen.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06
    Für sie kommt daher grundsätzlich nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere Urt. v. 17.10.1995, 9 C 9/95; Urt. v. 19.11.1996, 1 C 6/95; Urt. v. 08.12.1998, 9 C 4/98; Urt. v. 27.04.1998, 9 C 13/97 - alle in juris) über die Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG (jetzt § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG) bei allgemeinen Gefahren und die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Anwendung von § 53 Abs. 6 AuslG (jetzt § 60 Abs. 7 AufenthG) in Fällen, in denen den Betroffenen im Abschiebezielstaat eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach § 60 Abs. 7 AufenthG in Betracht, obwohl sie sich zum Teil auf Allgemeingefahren (Gefährdung als mittellos zurückkehrende Hindus - zur Allgemeingefahr insoweit vgl. etwa OVG Hamburg, Urt. v. 27.06.2003, 1 Bf 46/03.A m.w.N.; Beschl. v. 07.12.2004, 1 Bf 429/04.A; Beschl. v. 11.08.2005, 1 Bf. 304/05.A) berufen.
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG können insoweit bereits dann erfüllt sein, wenn sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort faktisch unzureichend oder mangels Finanzierbarkeit nicht zu erreichen sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002, 1 B 59/02; Urt. v. 29.10.2002, 1 C 1/02; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.09.2006, 3 Bs 387/05; OVG Münster, Beschl. v. 22.01.2007, 18 E 274/06 - jeweils in juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, 3 Bs 1527/05).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06
    Für sie kommt daher grundsätzlich nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere Urt. v. 17.10.1995, 9 C 9/95; Urt. v. 19.11.1996, 1 C 6/95; Urt. v. 08.12.1998, 9 C 4/98; Urt. v. 27.04.1998, 9 C 13/97 - alle in juris) über die Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG (jetzt § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG) bei allgemeinen Gefahren und die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Anwendung von § 53 Abs. 6 AuslG (jetzt § 60 Abs. 7 AufenthG) in Fällen, in denen den Betroffenen im Abschiebezielstaat eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach § 60 Abs. 7 AufenthG in Betracht, obwohl sie sich zum Teil auf Allgemeingefahren (Gefährdung als mittellos zurückkehrende Hindus - zur Allgemeingefahr insoweit vgl. etwa OVG Hamburg, Urt. v. 27.06.2003, 1 Bf 46/03.A m.w.N.; Beschl. v. 07.12.2004, 1 Bf 429/04.A; Beschl. v. 11.08.2005, 1 Bf. 304/05.A) berufen.
  • OVG Hamburg, 12.09.2006 - 3 Bs 387/05

    Entscheidung des Vorsitzenden bzw. der Berichterstatters anstelle des Senats über

    Auszug aus VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG können insoweit bereits dann erfüllt sein, wenn sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort faktisch unzureichend oder mangels Finanzierbarkeit nicht zu erreichen sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002, 1 B 59/02; Urt. v. 29.10.2002, 1 C 1/02; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.09.2006, 3 Bs 387/05; OVG Münster, Beschl. v. 22.01.2007, 18 E 274/06 - jeweils in juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, 3 Bs 1527/05).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

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