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   VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12   

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VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12 (https://dejure.org/2013,21988)
VG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.2013 - 4 K 2264/12 (https://dejure.org/2013,21988)
VG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 4 K 2264/12 (https://dejure.org/2013,21988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 Abs 1 FreizügG/EU, § 3 Abs 2 Nr 2 FreizügG/EU, § 2 Abs 2 Nr 6 FreizügG/EU
    Aufenthaltskarte-EU für Drittstaatsangehörigen; Unterhaltsgewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Erhalt einer Aufenthaltskarte-EU

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FrezügG/EU § 5 Abs. 1, FreizügG/EU § 3, FrezügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 6
    Drittstaatsangehörige, freizügigkeitsberechtigt, Unionsbürger, freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger, Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Aufenthaltskarte, Krankenversicherung, Sicherung des Lebensunterhalts, Sorgerechtserklärung, Sorgeerklärung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Aufenthaltsrecht wegen Vaterschaftsanerkenntnis ohne tatsächliche Unterhaltszahlung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12
    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist zu entnehmen, dass sich die Eigenschaft des Familienangehörigen, dem der aufenthaltsberechtigte Unionsbürger "Unterhalt gewährt", aus einer tatsächlichen Situation ergibt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird, so dass sich bei Vorliegen der umgekehrten Situation, in der dem Aufenthaltsberechtigten vom Staatsangehörigen eines Drittstaats Unterhalt gewährt wird, der Drittstaatsangehörige sich nicht auf die Eigenschaft als Verwandter in aufsteigender Linie, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG berufen kann, um in den Genuss eines Aufenthaltsrechts im Mitgliedstaat zu gelangen (vgl. EuGH, Urt. v. 8.11.2012, C-40/11, "Yoshikazu Lida", Juris mit Verweis auf das Urteil vom 19.10.2004, C-200/02, "Zhu und Chen", Juris).

    a) Zwar hat insoweit der Europäische Gerichtshof in Auslegung des Art. 20 AEUV und Art. 21 AEUV entschieden, dass dem Aufenthaltsrecht eines Elternteils mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaats, der für einen minderjährigen Unionsbürger tatsächlich sorgt, jede praktische Wirksamkeit genommen würde, wenn ihm nicht erlaubt würde, sich mit diesem Unionsbürger im Mitgliedstaat aufzuhalten, da der Genuss des Aufenthaltsrechts durch ein Kleinkind voraussetzt, dass sich die für das Kind tatsächlich sorgende Person bei diesem aufhalten darf und dass es ihr demgemäß ermöglicht wird, während dieses Aufenthalts mit dem Kinde zusammen im Mitgliedstaat zu wohnen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.10.2004 bzw. 8.11.2012, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12
    Nach der allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung unter Berücksichtigung des vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsmaßstabes für einen Prozesskostenhilfeantrag (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2003, NVwZ 2004, 334; BVerfG, Beschl. v. 10.8.2001, Rpfleger 2001, 554; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 18.8.2009, 4 So 69/09, m.w.N.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO.

    Es ist nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, die Rechtsverfolgung selbst in dieses Nebenverfahren vorzuverlagern und es an die Stelle des Verfahrens treten zu lassen, in dem die eigentliche Sachentscheidung zu treffen ist (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2003, NVwZ 2004, 334; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.8.2001, Rpfl. 2001, 554; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.8.2009, 4 So 69/09; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.11.2004, VBlBW 2005, 196).

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12
    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist zu entnehmen, dass sich die Eigenschaft des Familienangehörigen, dem der aufenthaltsberechtigte Unionsbürger "Unterhalt gewährt", aus einer tatsächlichen Situation ergibt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird, so dass sich bei Vorliegen der umgekehrten Situation, in der dem Aufenthaltsberechtigten vom Staatsangehörigen eines Drittstaats Unterhalt gewährt wird, der Drittstaatsangehörige sich nicht auf die Eigenschaft als Verwandter in aufsteigender Linie, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG berufen kann, um in den Genuss eines Aufenthaltsrechts im Mitgliedstaat zu gelangen (vgl. EuGH, Urt. v. 8.11.2012, C-40/11, "Yoshikazu Lida", Juris mit Verweis auf das Urteil vom 19.10.2004, C-200/02, "Zhu und Chen", Juris).

    Dazu hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.10.2004 (C-200/02) ausgeführt:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 7 N 54.13

    Vietnam; Kindernachzug; fehlende Sicherung des Lebensunterhalts; Ausnahmefall

    Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12
    In Anbetracht der Tatsache, dass sich das minderjährige Kind mit seiner polnischen Mutter, die - soweit ersichtlich - in der Bundesrepublik Deutschland über ein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügt, im Bundesgebiet aufhält, ist nicht ersichtlich, dass das Kind gezwungen wäre, das Unionsgebiet gemeinsam mit dem Kläger zu verlassen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 20.10.2011, 3 A 554/11.Z, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.2.2013, OVG 7 N 54.13, juris; Hailbronner, Ausländerrecht, § 1 FreizügG/EU, Rn. 36 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2004 - 7 S 2219/04

    Prüfungsmaßstab im Prozesskostenhilfeverfahren - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12
    Es ist nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, die Rechtsverfolgung selbst in dieses Nebenverfahren vorzuverlagern und es an die Stelle des Verfahrens treten zu lassen, in dem die eigentliche Sachentscheidung zu treffen ist (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2003, NVwZ 2004, 334; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.8.2001, Rpfl. 2001, 554; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.8.2009, 4 So 69/09; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.11.2004, VBlBW 2005, 196).
  • VGH Hessen, 20.10.2011 - 3 A 554/11

    Ausländerrechts Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen wegen

    Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12
    In Anbetracht der Tatsache, dass sich das minderjährige Kind mit seiner polnischen Mutter, die - soweit ersichtlich - in der Bundesrepublik Deutschland über ein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügt, im Bundesgebiet aufhält, ist nicht ersichtlich, dass das Kind gezwungen wäre, das Unionsgebiet gemeinsam mit dem Kläger zu verlassen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 20.10.2011, 3 A 554/11.Z, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.2.2013, OVG 7 N 54.13, juris; Hailbronner, Ausländerrecht, § 1 FreizügG/EU, Rn. 36 f.).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12
    b) Es liegt auch kein Sachverhalt vor, in dem einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, ein Aufenthaltsrecht ausnahmsweise nicht verweigert werden darf, weil sonst die Unionsbürgerschaft seines Angehörigen seiner praktischen Wirksamkeit beraubt würde, weil der Unionsbürger sich infolge einer Verweigerung des Aufenthaltsrechts de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestandes der Rechte, die ihm dieser Status verleiht, verwehrt würde (vgl. EuGH, Urt. v. 8.3.2011, C-34/09 "Zamprano", juris; Urt. v. 15.11.2011, C-256/11 "Dereci", juris).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12
    b) Es liegt auch kein Sachverhalt vor, in dem einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, ein Aufenthaltsrecht ausnahmsweise nicht verweigert werden darf, weil sonst die Unionsbürgerschaft seines Angehörigen seiner praktischen Wirksamkeit beraubt würde, weil der Unionsbürger sich infolge einer Verweigerung des Aufenthaltsrechts de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestandes der Rechte, die ihm dieser Status verleiht, verwehrt würde (vgl. EuGH, Urt. v. 8.3.2011, C-34/09 "Zamprano", juris; Urt. v. 15.11.2011, C-256/11 "Dereci", juris).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2013 - 4 K 2264/12
    Nach der allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung unter Berücksichtigung des vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsmaßstabes für einen Prozesskostenhilfeantrag (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2003, NVwZ 2004, 334; BVerfG, Beschl. v. 10.8.2001, Rpfleger 2001, 554; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 18.8.2009, 4 So 69/09, m.w.N.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO.
  • OVG Hamburg, 10.12.2013 - 2 So 96/13

    Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten

    Dem Kläger wird für das Klageverfahren 4 K 2264/12 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung bewilligt und Rechtsanwalt ... zur Vertretung beigeordnet.

    Seinen Prozesskostenhilfeantrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 31. Juli 2013 (4 K 2264/12, juris) abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete.

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