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   VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16   

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VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16 (https://dejure.org/2017,22067)
VG Hannover, Entscheidung vom 02.05.2017 - 13 B 7374/16 (https://dejure.org/2017,22067)
VG Hannover, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 13 B 7374/16 (https://dejure.org/2017,22067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - wenn die Zweit- vor der Erstbeurteilung unterschrieben wird

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

    Auszug aus VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (OVG Lüneburg Beschl. v. 28 November 2012, 5 ME 240/12, juris Rn. 19).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt sich insofern darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften insbesondere auch gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 18.06.2009, 2 B 64.08, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2012, 5 ME 240/12, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16
    Eine Halbierung des so ermittelten Streitwertes für das Eilverfahren findet nicht statt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.05.2013, 5 ME 92/13, Rn. 29, juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16
    Diese sind gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 BLV in der Regel den aktuellen dienstlichen Beurteilungen zu entnehmen (BVerfG, Beschl. v. 4.2.2016, 2 BvR 2223/15, juris Rn. 70 m.w.N.; OVG Sachsen, Beschl. v. 19.2.2010, 2 B 576/09, juris Rn. 15) Der danach vorzunehmende Leistungsvergleich muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Beurteilungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014, 2 VR 1/14, juris Rn. 35).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16
    Diese sind gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 BLV in der Regel den aktuellen dienstlichen Beurteilungen zu entnehmen (BVerfG, Beschl. v. 4.2.2016, 2 BvR 2223/15, juris Rn. 70 m.w.N.; OVG Sachsen, Beschl. v. 19.2.2010, 2 B 576/09, juris Rn. 15) Der danach vorzunehmende Leistungsvergleich muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Beurteilungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014, 2 VR 1/14, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16
    Denn solche Beurteilungsrichtlinien stellen entweder im Falle ihrer erstmaligen Anwendung eine - der Verwaltung und den Bewerbern im Voraus bekannt gegebene - antizipierte Verwaltungspraxis dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. April 1971, II C 20.69, juris Rn. 35, Urt. v. 24. März 1977, II C 14.75, juris Rn. 20) oder sie sind im Falle ihre dauerhaften Anwendung selbst Anknüpfungsgrundlage für eine Selbstbindung der Verwaltung, solange nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Verwaltungspraxis von den Beurteilungsrichtlinien entfernt haben könnte (VG Düsseldorf, Urt. v. 08. März 2005, 2 K 6383/04, juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien -

    Auszug aus VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16
    Die Verwaltungsgerichte haben daher im Einzelfall auch zu prüfen, ob die Beurteilungsrichtlinien gleichmäßig eingehalten worden sind (BVerwG, Urt. v. 30. April 1981, 2 C 26/78, juris Rn 25).
  • OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09

    Konkurrentenstreit, Regelbeurteilungen, Führungskompetenz, Überprüfung von

    Auszug aus VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16
    Diese sind gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 BLV in der Regel den aktuellen dienstlichen Beurteilungen zu entnehmen (BVerfG, Beschl. v. 4.2.2016, 2 BvR 2223/15, juris Rn. 70 m.w.N.; OVG Sachsen, Beschl. v. 19.2.2010, 2 B 576/09, juris Rn. 15) Der danach vorzunehmende Leistungsvergleich muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Beurteilungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014, 2 VR 1/14, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

    Auszug aus VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt sich insofern darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften insbesondere auch gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 18.06.2009, 2 B 64.08, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2012, 5 ME 240/12, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes einfordern (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; BVerwG, Urt. v. 04.11.2010, 2 C 16.09, juris Rn. 21 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003, 2 BvR 311/03, juris Rn. 11).
  • VG Düsseldorf, 08.03.2005 - 2 K 6383/04

    Bestimmung des Umfangs der gerichtlichen Überprüfung dienstlicher Beurteilungen ;

    Auszug aus VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16
    Denn solche Beurteilungsrichtlinien stellen entweder im Falle ihrer erstmaligen Anwendung eine - der Verwaltung und den Bewerbern im Voraus bekannt gegebene - antizipierte Verwaltungspraxis dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. April 1971, II C 20.69, juris Rn. 35, Urt. v. 24. März 1977, II C 14.75, juris Rn. 20) oder sie sind im Falle ihre dauerhaften Anwendung selbst Anknüpfungsgrundlage für eine Selbstbindung der Verwaltung, solange nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Verwaltungspraxis von den Beurteilungsrichtlinien entfernt haben könnte (VG Düsseldorf, Urt. v. 08. März 2005, 2 K 6383/04, juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 20.69

    Verwaltungsrechtsweg bei Antrag auf Zulassung zum Auswahlwettbewerb für den

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

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