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   VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 6277/09   

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VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 6277/09 (https://dejure.org/2011,23672)
VG Hannover, Entscheidung vom 03.03.2011 - 10 A 6277/09 (https://dejure.org/2011,23672)
VG Hannover, Entscheidung vom 03. März 2011 - 10 A 6277/09 (https://dejure.org/2011,23672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Allee in Hannover

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umbenennung der in Hannover gelegenen Lettow-Vorbeck-Allee in Namibia-Allee

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umbenennung der in Hannover gelegenen Lettow-Vorbeck-Allee in Namibia-Allee

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Lettow-Vorbeck-Allee wird zur Namibia-Allee

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Allee

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - 15 B 1517/07

    Straßenumbenennung: Zuständigkeit der Bezirksvertretungen; Kosten für Anlieger

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 6277/09
    Insoweit haben die Anwohner ein subjektives Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung des Inhalts, dass die Gemeinde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die für die Umbenennung sprechenden Gründe gegen das Interesse der Anwohner an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens abzuwägen hat (Urteile des Kammer v. 01.11.1993 - 10 A 3675/93 - n.v., S. 6 des Umdrucks; v. 21.05.2001 - 10 A 5816/00 - n.v., S. 4 des Umdrucks; OVG NW, Beschl. v. 29.10.2007 - 15 B 1517/07 - NVwZ-RR 2008, 487, 488; BayVGH, Urt. v. 16.05.1995 - 8 B 94/2062 - NVwZ-RR 1996, 344 f.).

    Neben dieser im Vordergrund stehenden Ordnungs- und Erschließungsfunktion können auch die Pflege örtlicher Traditionen und die Ehrung verdienter Bürger legitime Zwecke der Straßenbenennung sein (statt vieler: Bay. VGH, Urt. v. 02.03.2010 - 8 BV 08.3320 - juris; OVG NW, Beschl. v. 29.10.2007 - 15 B 1517/07 - a.a.O.).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 6277/09
    So kennt das nationale Strafrecht für den Fall eines ausdrücklichen Befehls die Haftung als mittelbarer Täter unabhängig von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Ausführenden (zur Rechtsfigur des "Täters hinter dem Täter" BGH, Urt. v. 26.07.1994 - 5 StR 98/94 - BGHSt 40, 218), daneben die Strafbarkeit wegen Anstiftung oder nach den Grundsätzen des echten Unterlassens.
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 6277/09
    Dabei sind die Grundsätze nach dem Regelungsverständnis der Beklagten auszulegen; eine Auslegung der Grundsätze entsprechend einer gesetzlichen Regelung verbietet sich hier (vgl. BVerwGE 58, 45, 51 f.), weil die Grundsätze Verwaltungsinnenrecht darstellen und nicht ihrerseits lediglich gesetzesauslegenden Charakter haben.
  • AG Hannover, 19.12.2013 - 220 Bs 1/12

    Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener (hier: im Zusammenhang mit

    Die Feststellungen hinsichtlich des Anlasses der Beauftragung des Privatbeklagten durch die Landeshauptstadt Hannover beruhen neben den übereinstimmenden Angaben des Privatbeklagten und den Angaben der Privatklägerinnen zusätzlich auf der auszugsweisen Verlesung der beigezogenen Verfahrensakte des Verwaltungsgerichts Hannover zu dem Aktenzeichen 10 A 6277/09.
  • VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 653/19

    Umbenennung einer Gemeindestraße; Erich Lexer

    Die Entscheidung ob, wann und wie eine Gemeindestraße umbenannt werden soll, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 71 Abs. 1 Satz 2 LV), bei deren Wahrnehmung der Gemeinde eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zukommt, die lediglich durch den Zweck der Aufgabenzuweisung und durch die aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie besonderen gesetzlichen Bestimmungen folgenden Grenzen jeder Verwaltungstätigkeit beschränkt wird (st. Rspr., vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1980 - I 3964/78 -, juris Rn. 22; Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, juris Rn. 37; VG Saarl., Urt. v. 09.08.2019 - 3 K 989/18 -, juris Rn. 22; VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 - 10 A 6277/09 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Denn die Beklagte hat den Abschlussbericht der Kommission ihrer Entscheidung nur zugrunde gelegt, ohne sich hieran aber gebunden zu sehen (vgl. VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 -10 A 6277/09 -, juris Rn. 31).

    Hinzu kommt, dass die Entscheidung, ob eine Straße umbenannt werden soll, eine vor allem politische ist (vgl. VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 - 10 A 6277/09 -, juris Rn. 69) und als solche allenfalls einer gerichtlichen Willkürkontrolle unterworfen sein kann.

    Im Übrigen wäre der Kläger selbst dann nicht in eigenen Rechten verletzt, wenn sich die Beklagte bei einer der anderen vorgeschlagenen Straßen - aus sachlichen Gründen - gegen eine Umbenennung entscheiden würde (vgl. VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 - 10 A 6277/09 -, juris Rn. 69).

    Hinzu kommt, dass die letzte Umbenennung der Straße fast 50 Jahre zurückliegt und der Kläger somit bislang nicht mit Umstellungskosten belastet worden ist (vgl. zu diesem Aspekt VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 -10 A 6277/09 -, juris Rn. 67; OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2007 - 15 B 1517/07 -, juris Rn. 20).

  • VG Hannover, 01.06.2022 - 10 A 4055/21

    Umbenennung der Hindenburgstraße; Anwohner; Hindenburg; Umbenennung von Straßen

    Die Umbenennung einer Straße ist ein dinglicher Verwaltungsakt in der Gestalt einer Allgemeinverfügung ( VG Hannover, Urteil vom 3.3.2011 - 10 A 6277/09 -, juris, Rn. 23; Blum in Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen - NKomVG, Stand: Mai 2017, § 58 Rn. 70).

    Insoweit haben die Anwohner ein subjektives Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung des Inhalts, dass die Gemeinde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die für die Umbenennung sprechenden Gründe gegen das Interesse der Anwohner an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens abzuwägen hat (u.a. VG Hannnover, Urteil vom 3.3.2011, a.a.O., juris, Rn. 23; Nds. OVG, Urteil vom 24.6.1975 - 2 OVG A 72/72 -, n.V.; Urteile der Kammer vom 1.11.1993 - 10 A 3675/93 -, n.v., S. 6 des Umdrucks; vom 21.5.2001 - 10 A 5816/00 -, n.v., S. 4 des Umdrucks; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.10.2007 - 15 B 1517/07 -, NVwZ-RR 2008, 487, 488; BayVGH, Urteil vom 16.5.1995 - 8 B 94/2062 -, NVwZ-RR 1996, 344 f. [VGH Bayern 22.12.1995 - 4 C 2906/95] ; Blum in Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen - NKomVG, Stand: Mai 2017, § 58 Rn. 70).

    Das kollektive Vergessen ist nicht weniger politisch als das kollektive Erinnern (VG Hannover, Urteil vom 3.3.2011, a.a.O., juris, Rn. 26).

    Es gibt keinen Rechtssatz, der eine Umbenennung zum erstmöglichen Zeitpunkt gebietet und spätere Umbenennungen unzulässig macht (VG Hannover, Urteil vom 3.3.2011, a.a.O., juris, Rn. 68).

    Eine Verletzung eigener Rechte kann ersichtlich nicht in dem Umstand liegen, dass andere Straßen nicht ebenfalls umbenannt werden (VG Hannover, Urteil vom 3.3.2011, a.a.O., juris, Rn. 69).

  • VG Berlin, 06.07.2023 - 1 K 102.22

    Mohrenstraße darf umbenannt werden

    Obwohl diese dingliche Allgemeinverfügung nicht an den Kläger adressiert ist, erscheint eine Rechtsverletzung des Klägers als Anwohner möglich, weil er geltend macht, dass die Umbenennung gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) in seiner Ausprägung als Willkürverbot verstoße (vgl. die insoweit einhellige Rechtsprechung in Bezug auf Anwohner bei Straßen(um)benennungen: Urteil der Kammer vom 28. Juni 2016 - 1 K 108.15, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2008 - 1 N 63.07, juris Rn. 6; VG Hannover, Urteil vom 3. März 2011 - 10 A 6277/09, juris Rn. 23; VG Köln, Urteil vom 09. Februar 2017 - 20 K 7476/15, juris Rn. 26; VG Arnsberg, Urteil vom 6. Juli 2017 - 7 K 2009/16, juris Rn. 22 f.).
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