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   VG Hannover, 04.04.2017 - 3 A 943/15   

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VG Hannover, 04.04.2017 - 3 A 943/15 (https://dejure.org/2017,11142)
VG Hannover, Entscheidung vom 04.04.2017 - 3 A 943/15 (https://dejure.org/2017,11142)
VG Hannover, Entscheidung vom 04. April 2017 - 3 A 943/15 (https://dejure.org/2017,11142)
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  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 3.14

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2017 - 3 A 943/15
    Die von der Beklagten angesprochene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 09.12.2014 - Az. 5 C 3.14 -, juris) zur Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung der Vorausleistung sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, denn das Kindergeld sei auf den unterhaltsrechtlichen Bedarf anzurechnen, wenn es bestimmungsgemäß an den Auszubildenden ausgezahlt werde, der Wohnkostenzuschuss hingegen nicht.

    Auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts spricht aus grammatikalischer Sicht Überwiegendes dafür, dass das Merkmal der "Gefährdung" einen tatsächlichen Zustand beschreibt, der in einer durch den Ausfall einer Unterhaltsleistung der Eltern hervorgerufenen finanziellen Notlage besteht (BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 2014 - 5 C 3/14 -, juris Rn. 12).

    Die Beklagte hat hier den Wohnkostenzuschuss nämlich nicht nach diesen Normen als eigenes Einkommen auf den Bedarf angerechnet, sondern lediglich auf den Anteil der Leistung, der als Vorausleistung ergeht, die zusätzlichen Einnahmen also allein im Rahmen der Gefährdung einbezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 2014 - 5 C 3/14 -, juris, Rn. 18).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht stellt im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Kindergeld darauf ab, dass der "ausbildungsförderungsrechtliche Bedarf gedeckt und eine Gefährdung der Ausbildung nicht zu besorgen" sei (BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 2014 - 5 C 3/14 -, juris, Rn. 16), was nahelegt, alleine die Bedarfssätze im Rahmen von § 36 BAföG für maßgeblich zu halten.

    Sie tritt hierfür an die Stelle des seitens der Eltern oder eines Elternteils nicht geleisteten Anrechnungsbetrages und ersetzt diesen (BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 2014 - 5 C 3/14 -, juris, Rn. 15).

    Nichts anderes ergibt sich auch aus dem Vergleich des Wohnkostenzuschusses mit dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.12.2014 - Az. 5 C 3/14) auf die Vorausleistung anrechenbaren Kindergeld.

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