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   VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07   

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https://dejure.org/2008,19125
VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07 (https://dejure.org/2008,19125)
VG Hannover, Entscheidung vom 04.07.2008 - 11 A 4598/07 (https://dejure.org/2008,19125)
VG Hannover, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 11 A 4598/07 (https://dejure.org/2008,19125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden gegenüber der Handwerkskammer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7b HandwO; § 8 HandwO; § 17 Abs. 1 S. 1 HandwO; § 17 Abs. 2 HandwO
    Auskunftspflicht eines in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden gegenüber der Handwerkskammer; Pflicht einer Handwerkskammer zur Überwachung der nicht eintragungsfähigen Gewerbetreibenden ; Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen des Gewerbetreibenden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftspflicht eines in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden gegenüber der Handwerkskammer; Pflicht einer Handwerkskammer zur Überwachung der nicht eintragungsfähigen Gewerbetreibenden ; Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen des Gewerbetreibenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05

    Kein Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern bei

    Auszug aus VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07
    Die Ausführungen des BVerfG im Beschluss vom 15.03.2007 (1 BvR 2138/05) zum Betretungsrecht nach § 17 Abs. 2 HandwO sind insoweit auf das Auskunftsrecht übertragbar.

    Diese Auslegung ist nach Auffassung des Gerichts vor dem Hintergrund des Beschlusses der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2007 (- 1 BvR 2138/05 - GewArch 2007, 206 ff.) zum Betretungsrecht der Handwerkskammern nach § 17 Abs. 2 HwO dahingehend einzuschränken, dass eine Auskunftspflicht des nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbetreibenden dann nicht besteht, wenn er die persönlichen Voraussetzungen für die Eintragung nicht aufweist, mithin nicht eintragungsfähig ist.

  • VG Lüneburg, 17.10.2007 - 5 A 247/06

    Schadensersatz wegen vorprozessual entstandener Kosten für eine anwaltliche

    Auszug aus VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07
    Mit dem nach Abschluss der mündlichen Verhandlung vom Kläger mit anwaltlichem Schriftsatz vom 8. Juli 2008 zur Akte gereichten Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 17. Oktober 2007 - 5 A 247/06 - muss sich das Gericht mithin nicht auseinandersetzen.
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07
    Die Zulässigkeit der (vorbeugenden) Unterlassungsklage, wie sie der Kläger erhoben hat, setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein entsprechend qualifiziertes, das heißt ein gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse voraus; für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist indes dort kein Raum, wo und solange der Betroffene zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 08.09.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323, 326; Urt. v. 29.07.1977 - IV C 51.75 - BVerwGE 54, 211, 215 f.).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.1995 - 8 M 2926/95

    Auskunftspflicht des Gewerbetreibenden; Umfang; Vorlage von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07
    Statthafte Klageart ist die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO, weil es sich bei dem Auskunftsbegehren der Handwerkskammer um einen die in § 17 Abs. 1 HwO normativ begründete Auskunftspflicht des Gewerbetreibenden konkretisierenden, gesetzeswiederholenden Verwaltungsakt handelt (Nds. OVG, Beschl. v. 17.08.1995 - 8 M 2926/95 - GewArch 1996, 75).
  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07
    Insoweit ist die Klage zulässig; insbesondere ist der Übergang von der schriftsätzlich erhobenen Feststellungsklage zur Anfechtungsklage auf Grund des gerichtlichen Hinweises (§ 86 Abs. 3 VwGO) als Antragskonkretisierung i.S.d. § 88 2. Alt. VwGO zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1964 - VI C 30.62 - BVerwGE 19, 20 f.; Urt. v. 22.05.1890 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144, 149 f.).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07
    Die Zulässigkeit der (vorbeugenden) Unterlassungsklage, wie sie der Kläger erhoben hat, setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein entsprechend qualifiziertes, das heißt ein gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse voraus; für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist indes dort kein Raum, wo und solange der Betroffene zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 08.09.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323, 326; Urt. v. 29.07.1977 - IV C 51.75 - BVerwGE 54, 211, 215 f.).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich damit von demjenigen, der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2003 (1 BvR 2129/02, GewArch 2003, 243 f.) zugrunde lag.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07
    Insoweit ist die Klage zulässig; insbesondere ist der Übergang von der schriftsätzlich erhobenen Feststellungsklage zur Anfechtungsklage auf Grund des gerichtlichen Hinweises (§ 86 Abs. 3 VwGO) als Antragskonkretisierung i.S.d. § 88 2. Alt. VwGO zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1964 - VI C 30.62 - BVerwGE 19, 20 f.; Urt. v. 22.05.1890 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144, 149 f.).
  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 4. Juli 2008 - 11 A 4598/07 - ist im Übrigen mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 12. November 2009 - 8 LB 118/08 - (GewArch 2010, 84) aufgehoben worden.
  • VG Darmstadt, 18.09.2009 - 9 K 62/08

    Auskunftspflicht gegenüber Handwerkskammer; Erforderlichkeit des

    Hiergegen durfte der Kläger sich gem. §§ 68, 69 und 42 VwGO zulässiger Weise mit Widerspruch und Anfechtungsklage wenden (vgl. VG Hannover, Urt. v. 04.07.2008 - 11 A 4598/07 -, GewArch 2008, S. 408 [409 m.N.]).

    Steht dagegen von vornherein unzweifelhaft fest, dass dies nicht der Fall ist, weil der Gewerbetreibende etwa die persönlichen Voraussetzungen für eine Eintragung nicht erfüllt und auch eine Ausübungsberechtigung nach § 7 b oder eine Ausnahmebewilligung nach §§ 8, 9 HWO nicht in Betracht kommt, so bedarf es keiner weiteren Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen (BVerfG [3. Kammer des 1. Senats], Beschl. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 -, GewArch 2007, S. 206 [208]; VG Hannover, Urt. v. 04.07.2008 - 11 A 4598/07 -, GewArch 2008, S. 409).

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