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   VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15   

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VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15 (https://dejure.org/2017,24301)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.07.2017 - 13 A 2876/15 (https://dejure.org/2017,24301)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 13 A 2876/15 (https://dejure.org/2017,24301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Entschädigung - Altersdiskriminierung - Besoldung nach Erfahrungsstufen

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadensersatzansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
    Dies ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19.06.2014 - C 501/12 u.a. - Rn. 64 ff. und 78 ff. juris; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rn. 68).

    Die Wahrung des Besitzstands einer Personengruppe ist ein zwingender Grund des Allgemeininteresses, sodass mit dieser Regelung ein legitimes Ziel verfolgt wird (so BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rn. 70 m.w.N.).

    Die rückwirkende Inkraftsetzung entsprechender vergleichbarer Regelungen in Sachsen wurde vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.10.2014, a.a.O. Rn. 75 ff.) für zulässig erachtet.

    In diesen Fällen ist danach die objektive Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidungen maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 6.13 - juris, Rn. 51, m.w.N.).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals mit Urteil vom 30.10.2014 (2 C 6.13 - juris, Rn. 52) entschieden und seitdem mehrfach bestätigt (Urteil vom 20.05.2015 - 2 A 9/13 - juris, Rn. 12 f. und Urteil vom 06.04.2017 - 2 C 20.15, juris).

    "Ist, wie hier in Bezug auf die Vereinbarkeit der §§ 27 und 28 BBesG a.F. mit den Vorgaben der RL 2000/78/EG, eine Rechtslage unsicher und unklar, beginnt die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit der objektiven Klärung der Rechtslage durch eine höchstrichterliche Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 51 ff.).

    In seinen bisherigen Urteilen ist der Senat davon ausgegangen, dass insoweit die in der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vorgeschriebene Verkündung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Hennigs und Mai am 8. September 2011 (C-297/10 und C-298/10) maßgeblich ist (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 51 ff., - 2 C 3.13 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 8 Rn. 53 und vom 20. Mai 2015 - 2 A 9.13 - juris Rn. 13).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
    Hinsichtlich der Erfahrungsstufen im Bundesbesoldungsrecht wird im Urteil vom 19.06.2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 -, Rn. 50, juris unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 08.09.2011 (C-297/10 und C-298/10, Rechtssache Hennings und Mai) ausgeführt:.

    Dies ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19.06.2014 - C 501/12 u.a. - Rn. 64 ff. und 78 ff. juris; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rn. 68).

    Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die von der Klägerin bereits in ihrem Widerspruch vom 13. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.

    Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union selbst geht davon aus, dass in seinem Urteil in Sachen Hennigs und Mai vom 8. September 2011 den Mitgliedstaaten der Bedeutungsgehalt von Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG in Bezug auf ein mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbares Besoldungssystem verdeutlicht worden ist (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
    Mit Urteil vom 08.09.2011 (C-297/10 und C-298/10 -, juris) in dem Verfahren "Hennings und Mai" stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert und durch die Richtlinie 2000/78 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden sei, dahingehend auszulegen sei, dass es einer in einem Tarifvertrag vorgesehenen Maßnahme entgegenstehe, wonach sich innerhalb der jeweiligen Vergütungsgruppe die Grundvergütung eines Angestellten im öffentlichen Dienst bei dessen Einstellung nach dessen Alter bemesse.

    Hinsichtlich der Erfahrungsstufen im Bundesbesoldungsrecht wird im Urteil vom 19.06.2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 -, Rn. 50, juris unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 08.09.2011 (C-297/10 und C-298/10, Rechtssache Hennings und Mai) ausgeführt:.

    "Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass das Ziel der Honorierung der von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten, in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik darstellt (Urteil Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gesetzgeber hat sich bei seiner Entscheidung, Erfahrungsstufen rückwirkend zum 01.09.2011 einzuführen, an dem Datum der Verkündung der grundlegenden Entscheidung des EuGH vom 08.09.2011 - C 298/10- (Hennings und Mai) orientiert.

    In seinen bisherigen Urteilen ist der Senat davon ausgegangen, dass insoweit die in der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vorgeschriebene Verkündung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Hennigs und Mai am 8. September 2011 (C-297/10 und C-298/10) maßgeblich ist (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 51 ff., - 2 C 3.13 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 8 Rn. 53 und vom 20. Mai 2015 - 2 A 9.13 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 20.15

    Beamter; Erlangung der Kenntnis von der Benachteiligung; Klärung bei unsicherer

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals mit Urteil vom 30.10.2014 (2 C 6.13 - juris, Rn. 52) entschieden und seitdem mehrfach bestätigt (Urteil vom 20.05.2015 - 2 A 9/13 - juris, Rn. 12 f. und Urteil vom 06.04.2017 - 2 C 20.15, juris).

    Zur Begründung sei auf das Urteil vom 06.04.2017 - 2 C 20.15 - verwiesen, wo ausgeführt wird:.

    Beide - verschuldensabhängigen - Ansprüche kämen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 06.04.2017, a.a.O. m.w.N.), der sich die Kammer auch insoweit anschließt, erst für den Zeitraum ab dem 08.09.2011 in Betracht, weil erst mit Entscheidung des EuGH in Sachen Hennings und Mai die Rechtslage hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber der Vorwurf gemacht werden kann, er habe schuldhaft mit seinen besoldungsrechtlichen Regelungen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen bzw. der Verstoß gegen das Unionsrecht sei hinreichend qualifiziert.

  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 A 9.13

    Anspruch eines Beamten auf Besoldung nach der höchsten Stufe seiner

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals mit Urteil vom 30.10.2014 (2 C 6.13 - juris, Rn. 52) entschieden und seitdem mehrfach bestätigt (Urteil vom 20.05.2015 - 2 A 9/13 - juris, Rn. 12 f. und Urteil vom 06.04.2017 - 2 C 20.15, juris).

    In seinen bisherigen Urteilen ist der Senat davon ausgegangen, dass insoweit die in der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vorgeschriebene Verkündung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Hennigs und Mai am 8. September 2011 (C-297/10 und C-298/10) maßgeblich ist (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 51 ff., - 2 C 3.13 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 8 Rn. 53 und vom 20. Mai 2015 - 2 A 9.13 - juris Rn. 13).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
    Für die Frage, ob mit einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage zu rechnen war, ist von Bedeutung, ob die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung geeignet war, ein Vertrauen der betroffenen Personengruppe auf ihren Fortbestand zu begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - BVerfGE 32, 111 und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - NVwZ 2014, 577 Rn. 65).

    Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit einer echten Rückwirkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegeben, wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung vertrauen durften, sondern mit deren Änderung rechnen mussten (Beschlüsse vom 18. Februar 2009 a.a.O. und vom 17. Dezember 2013 a.a.O.).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
    Verfassungsrechtlich unzulässig ist danach die belastende Tendenz eines rückwirkenden Gesetzes (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 446/77, 1 BvR 1174/77 - BVerfGE 50, 177 m.w.N.).

    Es gilt nicht, soweit sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64 und vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 - BVerfGE 122, 374 ) oder ein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig war (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 a.a.O. S. 193 f.).

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
    Es gilt nicht, soweit sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64 und vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 - BVerfGE 122, 374 ) oder ein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig war (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 a.a.O. S. 193 f.).

    Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit einer echten Rückwirkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegeben, wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung vertrauen durften, sondern mit deren Änderung rechnen mussten (Beschlüsse vom 18. Februar 2009 a.a.O. und vom 17. Dezember 2013 a.a.O.).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
    Bis zur Verkündung einer rechtlichen Norm muss der Bürger grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf das bisherige Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -BVerfGE 97, 67 und Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -BVerfGE 114, 258 ).

    Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies daher einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
    Das grundsätzliche Verbot rückwirkender belastender Gesetze beruht auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 45, 142 ).

    Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies daher einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13

    Entschädigung und Schadenersatz bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07

    Amtshaftung bei Zurückweisung eines Bauvorbescheidsantrags aufgrund eines formell

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 16/05

    Anspruch auf Förderung nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG) für

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • EuGH, 10.07.1997 - C-373/95

    Maso u.a.

  • EuGH, 10.07.1997 - C-94/95

    Bonifaci u.a.

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10

    Rückwirkende Verordnungen

  • VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 4188/15

    Schadensersatzansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung?

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 1028/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

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