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   VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18   

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VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18 (https://dejure.org/2019,10579)
VG Hannover, Entscheidung vom 08.04.2019 - 17 A 4016/18 (https://dejure.org/2019,10579)
VG Hannover, Entscheidung vom 08. April 2019 - 17 A 4016/18 (https://dejure.org/2019,10579)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich

    Auszug aus VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
    § 58 NPersVG gilt wie § 9 BPersVG von vornherein nicht für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, da § 9 BPersVG ausdrücklich ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder weitere spezifische Ausbildungsverhältnisse voraussetzt (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 04.09.1995 - 6 P 20/93 -, juris Rn. 34; zu ausnahmsweise gleichzustellenden Ausbildungen: BVerwG, Beschl. v. 31.05.1990 - 6 P 16/88 -, juris).

    Daran wird deutlich, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf Ausbildungen, die denjenigen nach dem Berufsbildungsgesetz vergleichbar sind, um Vollständigkeit bemüht war (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 P 16.88 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 8 S. 26 ff.).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 6 PB 7.12

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Auszug aus VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
    Da es in ihrem Falle um den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst gehe, sei der Fall anders zu bewerten als derjenige, in welchem das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Mai 2012 - 6 PB 7.12 - darauf verwiesen hat, dass grundsätzlich Jugendvertreter, die im Beamtenverhältnis auf Widerruf einen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst absolviert haben, nicht den Weiterbeschäftigungsschutz nach § 9 BPersVG genießen.

    Mit Beschluss vom 30. Mai 2012 (- 6 PB 7.12 -, juris, Rn 5-10) hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf eine analoge Anwendung von § 9 BPersVG auf Ausbildungen im Beamtenverhältnis ausgeführt wie folgt:.

  • VG Hannover, 24.06.2015 - 17 A 11060/14

    Auflösungsantrag; Ersatzmitglied; Feststellungsantrag; Jugend- und

    Auszug aus VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zufolge unterliegt es der freien Dispositionsbefugnis des Arbeitgebers, ob er einen Auflösungs- und/oder Feststellungsantrag stellt und in welchem Verhältnis diese als Haupt- und Hilfsantrag zueinander stehen sollen (BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 6 P 6/13 -, BVerwGE 148, 89-106, Rn. 15; vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 24. Juni 2015 - 17 A 11060/14 -, juris).

    Um dies deutlich zu machen, werden in der Rechtsprechung der Kammer auch beide Vorschriften genannt (vgl. etwa VG Hannover, Beschl. v. 24.06.2015 - 17 A 11060/14 -, juris).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes ein erheblicher Spielraum zukommt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 103, 310 ), er sachgerecht typisierende Regelungen vornehmen kann (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 126, 268 m.w.N.) und dies hier vom Beschwerdeführer auch nicht in Zweifel gezogen wurde.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes ein erheblicher Spielraum zukommt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 103, 310 ), er sachgerecht typisierende Regelungen vornehmen kann (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 126, 268 m.w.N.) und dies hier vom Beschwerdeführer auch nicht in Zweifel gezogen wurde.
  • BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06

    Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf

    Auszug aus VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
    Schon im Ausgangspunkt bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede zwischen Beamten- und Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst, die grundsätzlich geeignet sind, eine unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 52, 303 ; 63, 152 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes ein erheblicher Spielraum zukommt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 103, 310 ), er sachgerecht typisierende Regelungen vornehmen kann (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 126, 268 m.w.N.) und dies hier vom Beschwerdeführer auch nicht in Zweifel gezogen wurde.
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
    Schon im Ausgangspunkt bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede zwischen Beamten- und Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst, die grundsätzlich geeignet sind, eine unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 52, 303 ; 63, 152 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
    Schon im Ausgangspunkt bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede zwischen Beamten- und Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst, die grundsätzlich geeignet sind, eine unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 52, 303 ; 63, 152 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 20.93

    Personalvertretungsrecht: Erlöschen der Anwartschaft auf Ersatzmitgliedschaft im

    Auszug aus VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
    § 58 NPersVG gilt wie § 9 BPersVG von vornherein nicht für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, da § 9 BPersVG ausdrücklich ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder weitere spezifische Ausbildungsverhältnisse voraussetzt (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 04.09.1995 - 6 P 20/93 -, juris Rn. 34; zu ausnahmsweise gleichzustellenden Ausbildungen: BVerwG, Beschl. v. 31.05.1990 - 6 P 16/88 -, juris).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BVerwG, 18.08.2010 - 6 P 15.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung eines gesetzlichen

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen

  • BVerfG, 21.03.2015 - 1 BvR 2031/12

    Beschränkung der Weiterbeschäftigungspflicht von Mitgliedern der Jugend- und

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