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   VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92   

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VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92 (https://dejure.org/1995,7265)
VG Hannover, Entscheidung vom 09.02.1995 - 6 A 205/92 (https://dejure.org/1995,7265)
VG Hannover, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 6 A 205/92 (https://dejure.org/1995,7265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • fsf.de PDF, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)

Papierfundstellen

  • afp 1996, 201
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
    Bereits in seiner Entscheidung zum "Anachronistischen Zug" (BVerfGE 67, 213) habe das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass die Kunstfreiheit durch die Schutzbereiche anderer Grundrechte begrenzt werde, allerdings ihrerseits dem Persönlichkeitsrecht Grenzen ziehe.

    Dazu gibt es verschiedene Ansätze (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.07.1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213 ).

    Art. 5 Abs. 3 GG verbietet, Teile eines Kunstwerks isoliert zu betrachten, und gebietet eine Gesamtschau des Werkes (vgl. BVerfG, Beschl, v. 17.07.1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213 ).

    Andererseits ist der Zuschauer, anders als beim "Anachronistischen Zug" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.07.1984 - 1 BvR 818/92 - BVerfGE 67, 213), nicht "Zwangsauditorium", sondern trifft letztlich eine bewusste Entscheidung für ein Fernsehprogramm.

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
    Damit stehe fest, dass diese Szene im Sinne der "Zombie-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts vom 20.10.1992 (NJW 1993, 1457) zur bejahenden Anteilnahme an den Schreckensszenen anrege.

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.10.1992 - 1 BvR 698/89 -, NJW 1993, S. 1457, so genannte "Zombie-Entscheidung") erfasst die neue Vorschrift vor allem Fälle, in denen die Schilderung des Grausamen und Unmenschlichen eines Vorgangs darauf angelegt ist, beim Betrachter eine Einstellung zu erzeugen oder zu verstärken, die den fundamentalen Wert- und Achtungsanspruch leugnet, der jedem Menschen zukommt.

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
    Diese Auffassung habe das Bundesverfassungsgericht in der "Mutzenbacher-Entscheidung" konkretisiert (BVerfGE 83, 130).

    In der "Mutzenbacher-Entscheidung" (BVerfG, Beschl. v. 27.11.1990 - I BvR 402/87 -, NJW 1991 1471) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, es sei mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht zu vereinbaren, wenn das Gericht den Umfang seiner Prüfung, ob eine Indizierung mit der Kunstfreiheit vereinbar sei, dadurch schmälere, dass es der Bundesprüfstelle insoweit einen nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum einräume.

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
    In diese Linie fügt sich, dass das Bundesverwaltungsgericht der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zwar einen Beurteilungsspielraum zuerkannt hat für die Frage, ob eine Schrift geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden (§ 1 GjS), diese Frage indes für § 6 GjS bereits vor dem Beschluss des BVerfG vom 27.11.1990 ("Mutzenbacher-Beschluß") ausdrücklich offen gelassen hat (s. BVerwGE 77, 75 (84)).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.09.1986 - 10 B 2076/86
    Auszug aus VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
    Er mag daher bei einer Entscheidung über die Zulassung von Rundfunkveranstaltern (sog. Vielfaltbeurteilung) anders zu stimmen sein (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.09.1986 - 10 B 2076/86 -, DVB1.1986, S. 1112) als bei Aufsichtsmaßnahmen.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht in der Mephisto-Entscheidung (BVerfGE 30, 173) entwickelten materialen Begriffsbestimmung, wonach das wesentliche der künstlerischen Betätigung die freie schöpferische Gestaltung ist, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden, ist der Film von Alexander Kluge - worüber die Beteiligten auch nicht streiten - als Kunstwerk einzuordnen.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
    Begründung dafür, einem Gremium einen Beurteilungsspielraum zuzuerkennen, ist zum einen, dass die zu treffende Entscheidung wertende Elemente enthält, die die Vorstellung der einzig möglichen richtigen Entscheidung zur Fiktion werden lassen, und zum anderen, dass die Zusammensetzung des Gremium "vermutete Fachkenntnisse und Elemente gesellschaftlicher Repräsentanz verbindet" (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1971 -1 C 31.68 -, BVerwGE 39, 197 ).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90

    Weisungsgebundenheit eines Sozialarbeiters im Jugendamt - Umfang der

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
    Ob unter dieser Prämisse für Entscheidungen, die in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG eingreifen, überhaupt noch Raum ist für die Annahme eines Beurteilungsspielraums (vgl. dazu Redeker, NVwZ 1992 S. 305 ff.; Würkner, NVwZ 1992, S. 104 ; Geis, NVwZ 1992, S. 25 ff.), kann letztlich dahinstehen, da die von der Versammlung getroffene Entscheidung bereits aus anderen Gründen gerichtlich voll überprüfbar ist.
  • BVerwG, 12.05.1987 - 2 C 21.86

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
    Statthaft ist die Anfechtungsklage ohnehin bereits deswegen, weil die Beklagte die streitbefangene Beanstandung in die Form eines Verwaltungsakts gekleidet hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1987 - 2 C 21.86 -, BayVBl. 1988, S. 56).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92
    Statthaft ist die Anfechtungsklage ohnehin bereits deswegen, weil die Beklagte die streitbefangene Beanstandung in die Form eines Verwaltungsakts gekleidet hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1987 - 2 C 21.86 -, BayVBl. 1988, S. 56).
  • VG Hannover, 08.07.2014 - 7 A 4679/12

    Fernsehsendung; Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen; Gewalt; Jugendschutz;

    Denn nach ständiger Rechtsprechung sowohl des erkennenden Gerichts (Urteil vom 9.2.1995 - 6 A 205/92 - AfP 1996, S. 201 ; Urteil vom 28.3.1996 - 6 A 2032/93 - ZUM 1996, S. 610 ) als auch des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20.10.2008 - 10 LA 101/07 - Rdnr. 8, u.a. AfP 2009, S. 186 ) ist geklärt, dass bei der Beurteilung der Frage, ob durch eine Rundfunksendung gegen die Menschenwürde verstoßen wurde, den Gremien des Rundfunkrechts kein Beurteilungsspielraum eröffnet ist (s. auch Liesching/Schuster, JugendschutzR, 5. Aufl., § 4 JMStV Rdnr. 19), mithin auch nicht einer zuvor vom Rundfunkveranstalter angerufenen Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle.
  • VG Hannover, 28.03.1996 - 6 A 2032/93

    Beurteilungsspielraum von Landesmedienanstalten bei Jugendschutzfragen

    Ob eine Sendung die Menschenwürde verletzt, ist keine wertend-prognostische Entscheidung; hier gibt es keinen Beurteilungsspielraum (Urteil v. 14.09.1995 - 6 A 5582/92 - ), schon gar nicht, wenn der Straftatbestand des § 131 StGB in Rede steht (Urteil v. 09.02.1995 - 6 A 205/92 - );.
  • VG Hannover, 14.09.1995 - 6 A 5582/92

    Menschenwürdeverletzung durch Fernsehsendungen

    Wann der Versammlung der Beklagten für eine von ihr zu treffende Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zusteht, ist, wie die Kammer bereits entschieden hat, durch eine auf den Einzelfall abstellende Betrachtungsweise zu ermitteln (vgl. im einzelnen das Urteil der Kammer vom 09.02.1995 - 6 A 205/92 -).
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