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   VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12   

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https://dejure.org/2013,40611
VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12 (https://dejure.org/2013,40611)
VG Hannover, Entscheidung vom 10.12.2013 - 2 A 6900/12 (https://dejure.org/2013,40611)
VG Hannover, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 2 A 6900/12 (https://dejure.org/2013,40611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 AsylVfG; § 60 Abs 2 AufenthG; § 60 Abs 1 AufenthG
    Anerkennung als Flüchtling; Asyl; Syrien; Dublin II; Ungarn; Isolierte Anfechtungsklage im Dublin-Verfahren; Wiederaufgreifen des Asylverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12
    Staaten stellen in sich befriedete Einheiten dar, die nach innen alle Gegensätze, Konflikte und Auseinandersetzungen durch eine übergreifende Ordnung in der Weise relativieren, dass diese unterhalb der Stufe der Gewaltsamkeit verbleiben und die Existenzmöglichkeit des Einzelnen nicht Frage stellen, insgesamt also die Friedensordnung nicht aufheben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315, 334).

    Die Durchsetzung der staatlichen Friedensordnung ist nur dann möglich, wenn die staatlichen Institutionen über ihnen unterstellte und ihnen verantwortliche Staatsorgane und überdies über ausreichende militärische und sonstige Machtmittel verfügen, die dem Staat in seinem Gebiet eine effektive Gebietsgewalt im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit sichern und gewährleisten, dass er seine Bürger gegen kriminelle Gewalt und politisch begründete Übergriffe nichtstaatlicher Dritter schützen und sich gegebenenfalls auch gegen separatistische, revolutionäre oder terroristische Bestrebungen, die die Staatsordnung ablehnen, behaupten kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, a.a.O.).

    Ein nach den dargestellten Grundsätzen schutz- und verfolgungsmächtiger Staat ist im asylrechtlichen Sinne auch verantwortlich für politisch begründete Verfolgungsmaßnahmen Dritter, wenn er ihm prinzipiell zur Verfügung stehende Mittel nicht zur Abwehr derartiger Übergriffe einsetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, a.a.O.).

    Vor solchen Folgen anarchischer Zustände oder der Auflösung der Staatsgewalt kann kein asylrechtlicher Schutz gewährt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, a.a.O.).

    Behauptet der Staat hingegen seine prinzipielle Gebietsgewalt oder erlangt er sie - trotz des fortdauernden Bürgerkriegs - in dem betreffenden Gebiet zurück, so besteht auch die Möglichkeit asylrelevanter politischer Verfolgung aus einer Überlegenheitsposition fort oder entsteht aufs Neue (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, a.a.O.).

    Hat der Staat als Folge kriegerischer Auseinandersetzungen in bestimmten Teilen des Staatsgebietes seine Gebietsgewalt und die Fähigkeit zu ihrer baldigen Rückgewinnung endgültig verloren oder ist in diesen Gebieten die Staatsgewalt aus sonstigen Gründen zusammengebrochen, können Zurechnungsobjekt einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne auch nichtstaatliche Kräfte sein, soweit sie, wenn sie sich nicht ohnedies von dem Staat separiert und einen eigenen Staat gebildet haben oder als "Gegenregierung" nunmehr selbst den Staat repräsentieren, die staatliche Gewalt an sich gerissen oder in dem von ihnen kontrollierten Bereich eine selbständige Herrschaftsstruktur errichtet haben und eine eigene staatsähnliche Gewalt ausüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, a.a.O.).Allerdings sind die inhaltlichen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um von einem staatsähnlichen und zu asylrechtlich relevanter Verfolgung fähigen Machtgebilde sprechen zu können, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang nicht hinreichend geklärt.

    Das Bestehen einer solchen übergreifenden Friedensordnung kennzeichnet zum einen den Staat im eigentlichen Sinne und ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, a.a.O.) Anknüpfungspunkt für die Annahme einer die Gewährung von Asyl auslösenden staatlichen Verfolgung im Wege der Ausgrenzung Einzelner aus eben dieser Friedensordnung.

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12
    Es ist wohl zu fordern insoweit auf die Ausübung einer gewissen hoheitlichen Gewalt oder auf das Bestehen zumindest rudimentär vorhandener organisatorischer Strukturen abzustellen, mit deren Hilfe die Ordnung innerhalb des fraglichen Machtbereichs in gewissem Umfang gewährleistet werden kann, wobei etwa an polizeiähnliche Einrichtungen zum Schutze der Gebietsbewohner gegen Übergriffe Dritter, an Institutionen zur Schlichtung aufkommender Streitigkeiten und an Vorkehrungen mit dem Ziel, das beherrschte Gebiet und seine Bewohner nach außen zu verteidigen, gedacht werden könnte (in sinngemäßer Anlehnung an BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - A 11 S 927/13

    Betroffenheit von politischer Verfolgung; Generalverdacht gegenüber syrischen

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12
    47 Diesen überzeugenden Ausführungen, denen auch der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 19.06.2013 (Az: A 11 S 927/13 -, asyl.net) beigetreten ist, schließt sich die Kammer an.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12
    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover (Urteil vom 8. Mai 2013 - 1 A 5409/12 -, juris) und der des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12
    Eine solche, die Lebensverhältnisse der in einem bestimmten Gebiet lebenden Menschen regelnde und befriedende Ordnung setzt das Bestehen einer hinreichend verfassten und organisierten Staatsmacht voraus, die in der Lage ist, die Herrschaftsgewalt gegenüber den ihr Unterworfenen durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 -, BVerwGE 95, 43, 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - 14 A 1008/13

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12
    Dem hiergegen vom Oberverwaltungsgericht NRW im Beschluss vom 07.05.2013 (Az: 14 A 1008/13. A - juris) vorgebrachte Argument, es sei lebensfremd anzunehmen, der syrische Staat, dessen Machthaber gegen Aufständische und das politische und psychische Überleben kämpfen und dabei bereits die Kontrolle über erhebliche Landesteile verloren habe, hätte Veranlassung und Ressourcen, alle zurückgeführten unpolitischen Asylbewerber ohne erkennbaren individuellen Grund aus den in § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Gründen zu verfolgen, kann die Kammer nicht folgen.
  • VG Hannover, 08.05.2013 - 1 A 5409/12

    Änderung der Sachlage; Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; OVG

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12
    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover (Urteil vom 8. Mai 2013 - 1 A 5409/12 -, juris) und der des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris).
  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12
    Erst in dem (erfolglosen) Abschluss eines Erstverfahrens liegt eine entscheidende zeitliche Zäsur; für nach diesem Zeitpunkt selbst geschaffene Nachfluchtgründe wird ein Missbrauch der Inanspruchnahme des Flüchtlingsschutzes in der Regel vermutet (BVerwG, Urt. v. 18.12.2008 - 10 C 27.07 -, NVwZ 2009, 730).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10

    Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bei Abschiebung eines

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12
    Die Gefahrendichte ist also nicht mangels hinreichender Referenzfälle zu verneinen, vielmehr kann sie nur nicht durch Referenzfälle nachgewiesen werden, weil die deutschen wie auch andere europäische Behörden Abschiebungen nach Syrien zur Zeit nicht vornehmen (so ausdrücklich zur Gefahr der Folter im Rahmen von Verhören: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A -, juris).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2013 - 2 A 6900/12
    Dann handelt es sich um eine in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237 m. w. N.) als Gruppenverfolgung bezeichnetes Verfolgungsgeschehen.
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2007 - 13 LA 71/07

    Familienflüchtlingsschutz, Familienabschiebungsschutz, Berufungszulassungsantrag,

  • VG Regensburg, 29.06.2016 - RO 11 K 16.30707

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Staatsangehörigen wegen

    Bei einer Rückführung letzterer über den von den syrischen Regierungskräften kontrollierten Flughafen in Damaskus bedarf es für eine Befragung mit der Gefahr anschließender Folterung durch Mitarbeiter der verschiedenen Geheimdienste keiner großen Ressourcen (vgl. VG Hannover vom 10.12.2013 Az. 2 A 6900/12).
  • VG Regensburg, 06.07.2016 - RN 11 K 16.30889

    Syrien, Rückkehrgefährdung, Asylantrag, Nachfluchtgründe, politische Verfolgung,

    Bei einer Rückführung letzterer über den von den syrischen Regierungskräften kontrollierten Flughafen in Damaskus bedarf es für eine Befragung mit der Gefahr anschließender Folterung durch Mitarbeiter der verschiedenen Geheimdienste keiner großen Ressourcen (vgl. VG Hannover vom 10.12.2013, Az. 2 A 6900/12).
  • VG Regensburg, 29.06.2016 - RN 11 K 16.30666

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Bei einer Rückführung letzterer über den von den syrischen Regierungskräften kontrollierten Flughafen in Damaskus bedarf es für eine Befragung mit der Gefahr anschließender Folterung durch Mitarbeiter der verschiedenen Geheimdienste keiner großen Ressourcen (vgl. VG Hannover vom 10.12.2013 Az. 2 A 6900/12).
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