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   VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20   

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VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20 (https://dejure.org/2021,92)
VG Hannover, Entscheidung vom 12.01.2021 - 4 A 1902/20 (https://dejure.org/2021,92)
VG Hannover, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 4 A 1902/20 (https://dejure.org/2021,92)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 UmwRG; § 6 UmwRG; § 5 UVPG; § 7 UVPG; § 27 Abs 1 WHG; § 27 Abs 2 WHG
    Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende Welle; Surfen; Umweltverträglichkeitsvorprüfung; Verbesserungsgebot; Verschlechterungsverbot; Wasserrechtliche Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht weist Klage gegen die Erlaubnis der "Leinewelle" ab - Fischereiverein wird durch die wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer stehenden Welle für den Wassersport nicht in seinen Rechten verletzt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage gegen die Leinewelle - Fischereiverband wendet sich gegen die Erlaubnis zur Errichtung einer für den Wassersport vorgesehenen stehenden Welle

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
    Gemessen an den für den ökologischen Zustand festgelegten Klassenstufen wären erheblich veränderte Oberflächengewässer in der Regel in eine niedrigere oder die schlechteste Zustandsklasse einzuordnen (BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 - 7 A 2/15 -, Rn. 485 f., juris).

    Auch die These, dass gerade für bereits erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper ein strengerer Schutz vor weiterer Verschlechterung gelten müsse, ist fernliegend (BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 - 7 A 2/15 -, BVerwGE 158, 1-142, Rn. 486).

    Eine negative Veränderung von unterstützenden Qualitätskomponenten in der niedrigsten Klassenstufe reicht für die Annahme einer Verschlechterung deshalb nicht aus (BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 - 7 A 2/15 -, Rn. 499, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 01.01.2020 - 1 E 26/18 -, Rn. 48, juris).

    In inhaltlicher Hinsicht maßgeblich ist, ob die Folgewirkungen des Vorhabens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit faktisch zu einer Vereitelung der Bewirtschaftungsziele führen können (BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 - 7 A 2/15 -, Rn. 582, juris).

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
    Ohne Erfolg verweist der Kläger in diesem Kontext auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 28.05.2020 - C-535/18 -, Rn. 120 ff., juris).

    Hinsichtlich der ebenfalls gerügten Verletzung des Verbesserungsgebotes i.S.v. § 27 Abs. 2 Nr. 2 WHG bestehen noch größere Zweifel hinsichtlich der Rügefähigkeit des Verstoßes, da die geforderte unmittelbare Betroffenheit (vgl. EuGH, Urt. v. 28.05.2020 - C-535/18 -, Rn. 120ff, juris) des Fischereiberechtigten durch eine ausbleibende Verbesserung des Gewässers bereits begrifflich kaum konstruierbar ist.

    Die Rechtssache wirft die grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage auf, wie weit nach der Entscheidung des EuGH (Urt. v. 28.05.2020 - C-535/18 -, juris) der dem Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot zuzumessende subjektiv-rechtliche Gehalt reicht, insbesondere ob sie sich auch auf Oberflächengewässer erstreckt und wer zum geschützten Personenkreis zählt.

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
    Zu den relevanten privaten Interessen gehört auch das Fischereirecht, welches einen Ausschnitt des Eigentumsrechts bildet und den Inhaber hinreichend von der Allgemeinheit abgrenzt, um im Falle gravierender Betroffenheit ein subjektives Abwehrrecht zu verleihen (VGH München, Beschl. v. 17.07.2020 - 8 CS 20.1109 -, Rn. 18, juris; VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 97, juris).

    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich sonach ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf Belange des Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 97, juris).

    Der Regelung über die Umweltziele mangelt es ferner an der Unbedingtheit und Bestimmtheit, die Voraussetzung der Annahme einer individualrechtsverleihenden Unionsnorm auch ohne ausdrückliche Anordnung deren Klagbarkeit ist (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 92, juris: VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 -, Rn. 46, juris).

  • VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320

    Beeinträchtigung eines dinglichen Fischereirechts durch den Betrieb einer

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
    Fehlt es an derartigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, liegt keine nachteilige Einwirkung auf die Fischereirechte vor (VGH München, Beschl. v. 03.06.2008 - 22 ZB 08.76 -, Rn. 9, juris; VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 -, Rn. 40, juris).

    Der Regelung über die Umweltziele mangelt es ferner an der Unbedingtheit und Bestimmtheit, die Voraussetzung der Annahme einer individualrechtsverleihenden Unionsnorm auch ohne ausdrückliche Anordnung deren Klagbarkeit ist (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 92, juris: VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 -, Rn. 46, juris).

  • OVG Hamburg, 01.09.2020 - 1 E 26/18

    Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
    Eine negative Veränderung von unterstützenden Qualitätskomponenten in der niedrigsten Klassenstufe reicht für die Annahme einer Verschlechterung deshalb nicht aus (BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 - 7 A 2/15 -, Rn. 499, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 01.01.2020 - 1 E 26/18 -, Rn. 48, juris).

    Lokal begrenzte Veränderungen sind daher nicht relevant, solange sie sich nicht auf den gesamten Wasserkörper oder andere Wasserkörper auswirken (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 01.09.2020 - 1 E 26/18 -, Rn. 76, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.08.2019 - 7 KS 24/17 -, Rn. 414, juris).

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
    Eine wasserrechtliche Erlaubnis kann hiernach von einem Dritten angefochten werden, wenn die Wasserbehörde bei der ihr obliegenden Ermessensentscheidung nicht die gebotene Rücksicht auf rechtlich bedeutsame individuelle Interessen des Dritten genommen hat (BVerwG, Urt. v. 15.07.1987 - 4 C 56/83 -, Rn. 11, juris).

    Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz ist grundsätzlich auch im Wasserrecht aus Rechtsnormen abzuleiten, die der Behörde den Schutz bestimmter nachbarlicher Belange auferlegen (BVerwG, Urt. v. 15.07.1987 - 4 C 56/83 -, BVerwGE 78, 40-47).

  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 8 CS 20.1109

    Schifffahrtsgenehmigung für gewerbliche Kanuvermietung

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
    Zu den relevanten privaten Interessen gehört auch das Fischereirecht, welches einen Ausschnitt des Eigentumsrechts bildet und den Inhaber hinreichend von der Allgemeinheit abgrenzt, um im Falle gravierender Betroffenheit ein subjektives Abwehrrecht zu verleihen (VGH München, Beschl. v. 17.07.2020 - 8 CS 20.1109 -, Rn. 18, juris; VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 97, juris).

    Dies würde zwar zu einer Verschiebung des Prüfungsmaßstabes führen, als dass auch ohne einen schweren und unerträglichen Eingriff in die Substanz des Fischereirechtes der Kläger die Würdigung seiner Nutzungsinteressen in einer Einfallabwägung verlangen könnte (VGH München, Beschl. v. 17.07.2020 - 8 CS 20.1109 -, Rn. 18, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 56/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
    Dabei kann der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 3c UVPG keine tiefer greifende Prüfung vorschreibt, nicht zu Lasten der UVP gehen (OVG Lüneburg, Urt. v. 14.12.2016 - 13 LC 56/14 -, Rn. 73, juris).

    Im gerichtlichen Verfahren beanstandete Rechtsfehler schließen die Nachvollziehbarkeit der Anwendung dieser Maßstäbe im Rahmen der durchzuführenden Vorprüfung dabei nur aus, wenn entweder die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden konnte, oder das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (VGH Kassel, Beschl. v. 21.10.2020 - 6 B 2381/20.T -, Rn. 89, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.05.2020 - 10 S 603/19 -, Rn. 24, juris; OVG Lüneburg, Urt. vom 14.12.2016 - 13 LC 56/14 -, Rn. 77, juris).

  • VGH Hessen, 21.10.2020 - 6 B 2381/20

    Kein vorläufiger Stopp der Genehmigung zur Aufbewahrung sog. Castor-Behälter im

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
    Bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde wiederum ein Einschätzungsspielraum zu (VGH Kassel, Beschl. v. 21.10.2020 - 6 B 2381/20.T -, Rn. 85, juris).

    Im gerichtlichen Verfahren beanstandete Rechtsfehler schließen die Nachvollziehbarkeit der Anwendung dieser Maßstäbe im Rahmen der durchzuführenden Vorprüfung dabei nur aus, wenn entweder die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden konnte, oder das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (VGH Kassel, Beschl. v. 21.10.2020 - 6 B 2381/20.T -, Rn. 89, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.05.2020 - 10 S 603/19 -, Rn. 24, juris; OVG Lüneburg, Urt. vom 14.12.2016 - 13 LC 56/14 -, Rn. 77, juris).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
    Dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Frage der Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, Rn. 29, juris, m.w.N.).

    Aus dem dargestellten Ergebnis folgt zugleich, dass die Durchführung einer UVP nicht erforderlich i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a) UmwRG gewesen ist, sodass auch kein Verstoß gegen diese Vorschrift anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31/10 -, Rn. 33, beck-online.de; Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, 93. EL August 2020, § 4 UmwRG Rn. 27).

  • BVerwG, 08.03.2006 - 9 A 29.05

    Vorplatz des Bahnhofs Berlin-Spandau weiter ohne Vordach und Bahnhofsuhr

  • BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)

  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 4 C 17/14

    Verfahrenshandlung, Verpflichtungsklage, Leistungsklage, Nichtbeteiligter,

  • VG Stade, 20.03.2012 - 1 A 1074/10

    Anspruch eines Fischereisportvereins auf Einhaltung bestimmter Stauhöhen an einem

  • VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

  • BVerwG, 06.09.2004 - 7 B 62.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

  • VGH Bayern, 17.03.1998 - 8 A 97.40031
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96

    Verwaltungsverfahrensrecht - Keine Geltung des § 74 Abs. 2 VwVfG für

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 8 B 13.386

    Aus dem Fischereirecht (Art. 1 Abs. 1 BayFiG) kann keine Klagebefugnis

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

  • VG Frankfurt/Oder, 13.07.2015 - 5 L 219/14

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2018 - 10 S 1639/17

    Zulassung von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet; Rotmilan;

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 603/19

    Abänderungsverfahren; Heilung von Mängeln einer allgemeinen Vorprüfung des

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

  • VG Hannover, 11.01.2022 - 12 A 785/20

    Abfluss; Brücke; Drittschutz; Genehmigung; Klagebefugnis; Nachbar; Nachbarschutz;

    Der Regelung über die Umweltziele mangelt es ferner an der Unbedingtheit und Bestimmtheit, die Voraussetzung der Annahme einer individualrechtsverleihenden Unionsnorm auch ohne ausdrückliche Anordnung deren Klagbarkeit ist (zum Vorstehenden insgesamt VG Hannover, Urt. v. 12.01.2021 - 4 A 1902/20 -, juris Rn. 98 unter Verweis auf VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, juris Rn. 92, und VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 -, juris Rn. 46).

    Unabhängig von der Frage, ob diese Rechtsprechung auf die Bewirtschaftung eines Oberflächengewässers wie den K. Bach Anwendung findet (zweifelnd VG Hannover, Urt. v. 12.01.2021 - 4 A 1902/20 -, juris Rn. 100), fehlt es hier an der unmittelbaren Betroffenheit der Klägerin.

    Eine negative Veränderung von unterstützenden Qualitätskomponenten reicht für die Annahme einer Verschlechterung daher nicht aus (BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 - 7 A 2/15 -, juris Rn. 499; OVG Hamburg, Urt. v. 01.01.2020 - 1 E 26/18 -, juris Rn. 48; VG Hannover, Urt. v. 12.01.2021 - 4 A 1902/20 -, juris Rn. 107).

  • VG München, 26.10.2021 - M 2 K 20.2234

    Zur Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage nach § 6 Satz 1

    Dass vorliegend die Rechtsbehelfsführerin eine natürliche Person und keine anerkannte Vereinigung ist, ist für die Anwendbarkeit des Gesetzes nicht von Bedeutung; § 6 Satz 1 UmwRG stellt auf "eine Person (...) im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1" und damit auf jede natürliche Person ab (vgl. VG Hannover, U.v. 12.1.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52).

    Die bloße Wiederholung des Vorbringens aus dem Verwaltungsverfahren kann daher nicht den Substantiierungserfordernissen des § 6 Satz 1 UmwRG genügen (vgl. BayVGH, GB v. 12.4.2021 - 8 A 19.40009 - juris Rn. 17; OVG Saarl, B.v. 5.7.2021 - 2 A 123/20 - Rn. 19; OVG Hamburg, U.v. 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 142; vgl. auch VG Hannover, U.v. 12.1.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52 mit Zweifeln, ob allein die Vorlage der Widerspruchsbegründung als Anlage zur Klageschrift genügt).

  • VG München, 06.05.2022 - M 2 K 20.3842

    Substantiierungspflicht nach § 6 UmwRG

    Dass vorliegend der Kläger eine natürliche Person und keine anerkannte Vereinigung ist, ist für die Anwendbarkeit des Gesetzes nicht von Bedeutung; § 6 Satz 1 UmwRG stellt auf "eine Person (...) im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1" und damit auf jede natürliche Person ab (vgl. VG Hannover, U.v. 12.1.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52).

    Die bloße Wiederholung des Vorbringens aus dem Verwaltungsverfahren kann daher nicht den Substantiierungserfordernissen des § 6 Satz 1 UmwRG genügen (vgl. BayVGH, GB v. 12.4.2021 - 8 A 19.40009 - juris Rn. 17; OVG Saarl, B.v. 5.7.2021 - 2 A 123/20 - Rn. 19; OVG Hamburg, U.v. 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 142; vgl. auch VG Hannover, U.v. 12.1.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52 mit Zweifeln, ob allein die Vorlage der Widerspruchsbegründung als Anlage zur Klageschrift genügt).

  • VG München, 06.05.2022 - M 2 K 20.3844

    Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der

    Dass vorliegend der Kläger eine natürliche Person und keine anerkannte Vereinigung ist, ist für die Anwendbarkeit des Gesetzes nicht von Bedeutung; § 6 Satz 1 UmwRG stellt auf "eine Person (...) im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1" und damit auf jede natürliche Person ab (vgl. VG Hannover, U.v. 12.1.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52).

    Die bloße Wiederholung des Vorbringens aus dem Verwaltungsverfahren kann daher nicht den Substantiierungserfordernissen des § 6 Satz 1 UmwRG genügen (vgl. BayVGH, GB v. 12.4.2021 - 8 A 19.40009 - juris Rn. 17; OVG Saarl, B.v. 5.7.2021 - 2 A 123/20 - Rn. 19; OVG Hamburg, U.v. 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 142; vgl. auch VG Hannover, U.v. 12.1.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52 mit Zweifeln, ob allein die Vorlage der Widerspruchsbegründung als Anlage zur Klageschrift genügt).

  • VG Stuttgart, 25.01.2022 - 2 K 2277/19

    Präklusion nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz; Wahrung der Klagebegründungsfrist

    Der eindeutige Wortlaut der Norm verlangt die Einhaltung der Klagebegründungsfrist sowohl von Personen als auch von Vereinigungen im Sinne von § 3 UmwRG (vgl. VG München, Urt. v. 26.10.2021 - M 2 K 20.2234 - juris Rn. 21; VG Hannover, Urt. v. 12.01.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52).
  • VG Stuttgart, 25.01.2021 - 2 K 2277/19

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Präklusion; Verspätete

    Der eindeutige Wortlaut der Norm verlangt die Einhaltung der Klagebegründungsfrist sowohl von Personen als auch von Vereinigungen im Sinne von § 3 UmwRG (vgl. VG München, Urt. v. 26.10.2021 - M 2 K 20.2234 - juris Rn. 21; VG Hannover, Urt. v. 12.01.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52).
  • VG München, 20.12.2022 - M 29 SN 22.4964

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Dass vorliegend der Antragsteller eine natürliche Person und keine anerkannte Vereinigung ist, ist für die Anwendbarkeit des Gesetzes nicht von Bedeutung; § 6 Satz 1 UmwRG stellt auf "eine Person (...) im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1" und damit auf jede natürliche Person ab (vgl. VG Hannover, U.v. 12.1.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52).
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