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   VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 1242/17   

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VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 1242/17 (https://dejure.org/2017,53900)
VG Hannover, Entscheidung vom 12.12.2017 - 10 A 1242/17 (https://dejure.org/2017,53900)
VG Hannover, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 10 A 1242/17 (https://dejure.org/2017,53900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Beobachtung des UJZ Korn durch den polizeilichen Staatsschutz war rechtmäßig - Klage gegen die Überwachung des Jugendzentrums abgelehnt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um die Rechtmäßigkeit polizeilicher Observationsmaßnahmen - Klagen gegen die Observation des UJZ Kornstraße durch Beamte des Staatsschutzes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 1242/17
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet es, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung gewichtiger, in tatsächlicher Hinsicht aber überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 mit Hinweisen auf BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es dann, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. nur BVerfG, Beschluss von 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04 -, juris mit Hinweis auf BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 1242/17
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet es, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung gewichtiger, in tatsächlicher Hinsicht aber überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 mit Hinweisen auf BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es dann, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. nur BVerfG, Beschluss von 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04 -, juris mit Hinweis auf BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

  • VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066

    Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 1242/17
    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Beobachtung in einer Weise erfolgt, die bei einem unbeteiligten und objektiven Beobachter der Maßnahme den Eindruck erweckt, dass sich der Betroffene nur deshalb so von der Polizei behandeln lassen muss, weil er in schwerwiegender Weise gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (dazu BayVGH, Urteil vom 2.12.1991 - 21 B 90.1066 -, juris Rn. 49).
  • VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2113/11

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer verdeckten Ermittlung; Datenerhebung über

    Auszug aus VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 1242/17
    Dies setzt voraus, dass die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (VG Karlsruhe, Urteil vom 26. August 2015 - 4 K 2113/11 -, Rn. 35, juris -).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 1242/17
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet es, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung gewichtiger, in tatsächlicher Hinsicht aber überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 mit Hinweisen auf BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

    Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und

    Auszug aus VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 1242/17
    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es dann, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. nur BVerfG, Beschluss von 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04 -, juris mit Hinweis auf BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 1242/17
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet es, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung gewichtiger, in tatsächlicher Hinsicht aber überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 mit Hinweisen auf BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 4036/16

    Streit um die Rechtmäßigkeit polizeilicher Observationsmaßnahmen - Klagen gegen

    Der Kläger im Verfahren 10 A 1242/17 ist aus Sicht der Beklagten ein "Verantwortlicher" für das UJZ Korn.

    In diesem Rahmen wurden personenbezogene Daten des Klägers im Verfahren 10 A 1242/17 und von Personen, denen die Polizei aufgrund bereits vorhandener Erkenntnisse die Mitgliedschaft oder die Unterstützung der PKK als Sympathisanten vorwirft, festgehalten.

    Das Ermittlungsverfahren wurde später auf den Kläger in dem Verfahren 10 A 1242/17 ausgeweitet.

    Der Kläger in dem Verfahren 10 A 1242/17 macht geltend, ihm sei aufgrund einer der Observationen (zu Unrecht) vorgeworfen worden, Personen, die die Beklagte der PKK zurechne, die Tür zum UJZ Korn aufgeschlossen zu haben.

    Aktenzeichen: 10 A 4036/16 und 10 A 1242/17.

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