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   VG Hannover, 13.12.2017 - 1 A 1289/16   

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VG Hannover, 13.12.2017 - 1 A 1289/16 (https://dejure.org/2017,51387)
VG Hannover, Entscheidung vom 13.12.2017 - 1 A 1289/16 (https://dejure.org/2017,51387)
VG Hannover, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 1 A 1289/16 (https://dejure.org/2017,51387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 KomVerfG ND; § 54 Abs 3 KomVerfG ND; § 57 Abs 3 KomVerfG ND
    Außenwirkung; Fraktion; Fraktionszuwendungen; Gruppe; Gruppenzuwendungen; Kommunalverfassungsstreit; Liquidation; Zuwendungen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Hannover, 02.07.2003 - 1 A 1057/02
    Auszug aus VG Hannover, 13.12.2017 - 1 A 1289/16
    An der im Urteil vom 2. Juli 2003 - 1 A 1057/02 - für die Gewährung von Zuwendungen vertretenen gegenteiligen Auffassung hält die Kammer nicht mehr fest.

    "Nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer ist die Klage einer Fraktion auf Gewährung von Zuwendungen für die Fraktionsgeschäftsführung als Verpflichtungsklage gegen die Kommune als öffentlich-rechtliche Körperschaft zu richten, weil die Gewährung von Zuwendungen durch Erlass eines begünstigenden Verwaltungsaktes der Kommune erfolgt (Urt. d. Kammer v. 02.07.2003 - 1 A 1057/02 -, NdsVBl. 2004, 82).

    aa) Allerdings hält die Kammer an der im Eilverfahren skizzierten älteren Rechtsprechung (Urt. v. 02.07.2003, a. a. O.) nicht mehr fest.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 15 A 1676/15

    Zuwendungsregelungen für Fraktionen und Gruppen im Kölner Stadtrat rechtswidrig

    Auszug aus VG Hannover, 13.12.2017 - 1 A 1289/16
    Ob daneben im Zusammenhang mit Zuwendungen auch denkbar ist, die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines diesbezüglichen Beschlusses der Vertretung dieser gegenüber geltend zu machen (vgl. dazu Wefelmeier, a. a. O., § 57 Rn. 86 m. w. N., wobei bei einer gegen die durch Beschluss der Vertretung erfolgte Festsetzung von Zuwendungen gerichteten Klage die Vertretung als richtiger Klagegegner anzusehen sein soll; vgl. zudem etwa OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 17.02.2017 - 15 A 1676/15 - Urt. v. 08.10.2002 - 15 A 3691/01 -, juris), was sich mit einer Differenzierung zwischen Beschlüssen der Vertretung einerseits und deren Abwicklung anderseits begründen ließe, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1991 - 15 A 1046/90

    Ratsfraktion; Auflösung; Funktionsträger; Kostenerstattungsanspruch; Organstreit;

    Auszug aus VG Hannover, 13.12.2017 - 1 A 1289/16
    Wenn sie noch nicht vollständig ordnungsgemäß abgewickelt ist, ist sie vielmehr in beiden Fällen in dem auf die Liquidation beschränkten Umfang als fortbestehend anzusehen (so für den Ablauf der Wahlperiode unter ausdrücklichem Hinweis auf die Rückforderung nicht verausgabter oder bestimmungsgemäß verwendeter Zuwendungen: Thiele, Gewährung und Rückforderung von Fraktionszuwendungen, KommP N 1999, 260 (261) unter Hinweis auf OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 12.11.1991 - 15 A 1046/90 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2002 - 15 A 3691/01
    Auszug aus VG Hannover, 13.12.2017 - 1 A 1289/16
    Ob daneben im Zusammenhang mit Zuwendungen auch denkbar ist, die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines diesbezüglichen Beschlusses der Vertretung dieser gegenüber geltend zu machen (vgl. dazu Wefelmeier, a. a. O., § 57 Rn. 86 m. w. N., wobei bei einer gegen die durch Beschluss der Vertretung erfolgte Festsetzung von Zuwendungen gerichteten Klage die Vertretung als richtiger Klagegegner anzusehen sein soll; vgl. zudem etwa OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 17.02.2017 - 15 A 1676/15 - Urt. v. 08.10.2002 - 15 A 3691/01 -, juris), was sich mit einer Differenzierung zwischen Beschlüssen der Vertretung einerseits und deren Abwicklung anderseits begründen ließe, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • VG Hannover, 04.08.2016 - 1 A 675/16

    Fraktion; Gruppe; Hauptausschuss; Ingerenz; Kommunalverfassungsstreit; Rat;

    Auszug aus VG Hannover, 13.12.2017 - 1 A 1289/16
    Fraktionen und Gruppen sind ungeachtet ihrer in der Rechtsprechung bejahten Teilrechtsfähigkeit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.06.2009 - 10 ME 17/09 -, juris Rn. 19: Teilrechtsfähigkeit für den Abschluss von Arbeitsverträgen; a. A. Thiele, NKomVG, 2. Aufl., § 57 Rn. 18) reine Konstrukte des internen Kommunalverfassungsrechts, denen spezifische Befugnisse und Rechte sowie generell die Aufgabe der Mitwirkung bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung, im Hauptausschuss und in den Ausschüssen zugeordnet werden (§ 57 Abs. 2 NKomVG, vgl. dazu Urt. d. Kammer v. 04.08.2016 - 1 A 675/16 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2009 - 10 ME 17/09

    Bindung der Kommune an den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.R. ihrer

    Auszug aus VG Hannover, 13.12.2017 - 1 A 1289/16
    Fraktionen und Gruppen sind ungeachtet ihrer in der Rechtsprechung bejahten Teilrechtsfähigkeit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.06.2009 - 10 ME 17/09 -, juris Rn. 19: Teilrechtsfähigkeit für den Abschluss von Arbeitsverträgen; a. A. Thiele, NKomVG, 2. Aufl., § 57 Rn. 18) reine Konstrukte des internen Kommunalverfassungsrechts, denen spezifische Befugnisse und Rechte sowie generell die Aufgabe der Mitwirkung bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung, im Hauptausschuss und in den Ausschüssen zugeordnet werden (§ 57 Abs. 2 NKomVG, vgl. dazu Urt. d. Kammer v. 04.08.2016 - 1 A 675/16 -, juris Rn. 20).
  • StGH Bremen, 19.10.1996 - St 1/95

    Rückzahlungsverpflichtung einer aus dem Landesparlament ausgeschiedenen

    Auszug aus VG Hannover, 13.12.2017 - 1 A 1289/16
    bb) Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner abschließenden Prüfung, ob der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 7.049,61 EUR der Höhe nach in materieller Hinsicht auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (vgl. zu den Voraussetzungen etwa: StGH Bremen, Urt. v. 19.10.1996 - St 1/95 -, juris Rn. 61) besteht.
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2002 - 10 LA 1407/01

    Ratsfraktion; Ablauf der Wahlperiode; Verlust der Beteiligungsfähigkeit

    Auszug aus VG Hannover, 13.12.2017 - 1 A 1289/16
    Zwar ist zu beachten, dass grundsätzlich eine Fraktion (wie auch eine Gruppe) mit Ablauf der Wahlperiode der Abgeordneten einer kommunalen Vertretungskörperschaft die Fähigkeit verliert, nach § 61 Nr. 2 VwGO am verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt zu sein, weil deren Zweckbestimmung (nur) auf die Dauer der Wahlperiode angelegt ist (Nds. OVG, Beschl. v. 17.01.2002 - 10 LA 1407/01 -, juris).
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