Rechtsprechung
VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Förderung einer Schwangerenberatungsstelle
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
4 II ; SchKG; 4 III ; SchKG; 6 I ; SchKG
Förderung; Gestaltungsspielraum; Pauschalierung; Personalgemeinkosten; Personalkosten; Personalkostensätze; standardisierte; Schwangerenberatung; Schwangerschaft; Schwangerschaftskonfliktberatung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Förderung; Gestaltungsspielraum; Pauschalierung; Personalgemeinkosten; Personalkosten; Personalkostensätze; standardisierte; Schwangerenberatung; Schwangerschaft; Schwangerschaftskonfliktberatung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Mehr Geld für Schwangerenberatungsstellen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mehr Geld: Schwangerenberatungsstellen klagen mit Erfolg auf höhere finanzielle Förderung - Anspruch auf Förderquote von 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Mehr Geld für Schwangerenberatungsstellen?
Verfahrensgang
- VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08
- OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 40/09
- OVG Niedersachsen, 12.11.2010 - 8 LC 40/09
- BVerwG, 08.08.2011 - 3 B 96.10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02
Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; …
Auszug aus VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08
§ 4 Abs. 2 SchKG vermittelt dem Träger einer Beratungsstelle unter den im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgelegten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Förderung (BVerwG, Urt. v. 03.07.2003 - 3 C 26.02 - BVerwGE 118, 289, 293 = NJW 2003, 3721, 3723).Hieraus hat das Bundesverwaltungsgericht zutreffend den Schluss gezogen, dass dieser Sicherstellungsauftrag eine Auslegung des § 4 Abs. 2 SchKG als unmittelbare Anspruchsgrundlage für die Förderung gebietet, ohne dass es auf den Erlass landesrechtlicher Ausführungsvorschriften nach § 4 Abs. 3 SchKG ankäme (BVerwGE 118, 289, 292).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 4 Abs. 2 SchKG dahingehend auszulegen, dass eine Förderung in Höhe von mindestens 80 % der durch die Beratung entstehenden Kosten angemessen ist (BVerwGE 118, 289, 295 f.;… BVerwG, Urt. v. 15.07.2004 - BVerwG 3 C 48.03 - BVerwGE 121, 270, 281).
Auf der anderen Seite soll ein spürbarer Eigenanteil von bis zu 20 % Missbrauch verhindern und das eigenständige Interesse des Trägers an der Schwangerschaftskonfliktberatung widerspiegeln (BVerwGE 118, 289, 295 f.).
Der Förderanspruch bezieht sich auf die durch die Beratung entstehenden Kosten (BVerwGE 118, 289, 296).
Dieser Maßstab wird, so das Bundesverwaltungsgericht, durch § 9 Nr. 1 SchKG konkretisiert (BVerwGE 118, 289, 296).
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 48.03
Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; …
Auszug aus VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 4 Abs. 2 SchKG dahingehend auszulegen, dass eine Förderung in Höhe von mindestens 80 % der durch die Beratung entstehenden Kosten angemessen ist (BVerwGE 118, 289, 295 f.; BVerwG, Urt. v. 15.07.2004 - BVerwG 3 C 48.03 - BVerwGE 121, 270, 281).Der Landesgesetzgeber hat dabei nicht nur Sorge zu tragen, dass das geförderte Angebot den Prinzipien der Wohnortnähe und der weltanschaulichen Vielfalt gerecht wird (BVerwGE 121, 270, 277;… Urt. v. 15.03.2007, NJW 2007, 2713).
- BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 35.06
Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; …
Auszug aus VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08
Bei der Regelung der Finanzierung der Schwangerenberatung greifen vielmehr Bundesrecht und Landesrecht ineinander (BVerwG, Urt. v. 15.03.2007 - 3 C 35.06 - NJW 2007, 2713).Der Landesgesetzgeber hat dabei nicht nur Sorge zu tragen, dass das geförderte Angebot den Prinzipien der Wohnortnähe und der weltanschaulichen Vielfalt gerecht wird (BVerwGE 121, 270, 277; Urt. v. 15.03.2007, NJW 2007, 2713).
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08
Die Beratungslösung ist danach mit der staatlichen Schutzpflicht für das werdende Leben nur dann vereinbar, wenn eine kompetente, dem Lebensschutz verpflichtete und quantitativ ausreichende Beratung gewährleistet ist; der Staat trägt hierfür die Verantwortung (BVerfG, Urt. v. 28.05.1993 - 2 BvF 2/90 und 4, 5/92 - BVerfGE 88, 203, 286 ff.). - BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98
Vereinbarkeit des "Besserstellungsverbots" mit dem durch Art. 140 Grundgesetz …
Auszug aus VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08
Dem Träger der Beratungsstelle steht es selbstredend frei, höhere Vergütungen als im öffentlichen Dienst für vergleichbare Stellen zu zahlen oder sich zwar an der Vergütung im öffentlichen Dienst zu orientieren, aber sein Personal aufgrund einer Überqualifikation in eine höhere Gehaltsgruppe einzustufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.05.1999 - 3 B 91/98 - Juris). - BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
Wahlklage
Auszug aus VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08
Es bestehen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Bedenken, die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte These, es könne im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung von der Absicht des Gesetzgebers das Maximum dessen aufrechterhalten werden, was nach Verfassung und Gesetz aufrechterhalten werden kann (BVerfG, Beschl. v. 17.03.1959 - 1 BvL 5/57 - BVerfGE 9, 194, 200), auch auf die Fälle anzuwenden, in denen der Gesetzgeber sich nicht über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, sondern über das Vorliegen anderer rechtlicher Voraussetzungen geirrt hat. - VG Saarlouis, 25.05.2008 - 1 K 25/06
Umfang des Förderungsanspruchs einer Schwangerenberatungsstelle
Auszug aus VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08
Vor diesem Hintergrund kann sich die Kammer nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes anschließen, nach der sich der Begriff der Personalkosten allein auf die Kosten des die Beratung unmittelbar durchführenden Personals bezieht und im Zusammenhang mit der Beratung stehende Verwaltungstätigkeiten auch durch die Berater selbst und nicht notwendig durch eine gesondert - als Sachkosten - zu fördernde Verwaltungskraft durchgeführt werden können (VG Saarland, Urt. v. 25.05.2008 - 1 K 25/06 - Juris, Rz. 44, 45).
- VGH Hessen, 06.11.2009 - 10 C 2691/08
Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
Dies würde auch überraschen, beträgt doch die Förderung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz beispielsweise in Niedersachsen 55.598,40 EUR für jeden vollen Stellenanteil (vgl. VG Hannover, Urteil vom 14. Januar 2009 - 11 A 1261/08 -, juris).