Rechtsprechung
   VG Hannover, 14.10.2019 - 3 B 4442/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35123
VG Hannover, 14.10.2019 - 3 B 4442/19 (https://dejure.org/2019,35123)
VG Hannover, Entscheidung vom 14.10.2019 - 3 B 4442/19 (https://dejure.org/2019,35123)
VG Hannover, Entscheidung vom 14. Oktober 2019 - 3 B 4442/19 (https://dejure.org/2019,35123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,35123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Leipzig, 18.12.2017 - 6 K 1426/17
    Auszug aus VG Hannover, 14.10.2019 - 3 B 4442/19
    Entgegen der Annahme des VG Leipzig (Urteil vom 18.12.2017 - Az. 6 K 1426/17.A - juris Rn. 16) würde die Klage im Erfolgsfall die Rechtsposition des Klägers und Antragstellers verbessern können.

    Dem kann nicht mit einem Verweis auf die Möglichkeit einer Antragstellung für eine anderweitige Umverteilung nach § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII genügt werden (so aber VG Leipzig, Urteil vom 18.12.2017 - Az. 6 K 1426/17.A - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92

    Jugendgefährdung - Unmittelbare Anfechtungsklage - Antragsverfahren -

    Auszug aus VG Hannover, 14.10.2019 - 3 B 4442/19
    Hingegen reicht es nicht, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag an die zuständige Behörde zu stellen, der andere Rechtsfolgen als eine gerichtliche Aufhebung des belastenden Verwaltungsakts zeitigt (vgl. BVerwGE 91, 217 )." (BVerfG vom 20.07.2016 - 2 BvR 1385/16, Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2001 - 13 B 1116/01

    Ausgestaltung der Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nach

    Auszug aus VG Hannover, 14.10.2019 - 3 B 4442/19
    Einem Beigeladenen können hiernach auch Kosten auferlegt werden, obwohl er keinen Antrag gestellt hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.11.2001 - 13 B 1116/01 - NVwZ-RR 2002, 702, beck-online; Werner in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 155, Rn. 77).
  • BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvR 1385/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund formeller Subsidiarität

    Auszug aus VG Hannover, 14.10.2019 - 3 B 4442/19
    Hingegen reicht es nicht, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag an die zuständige Behörde zu stellen, der andere Rechtsfolgen als eine gerichtliche Aufhebung des belastenden Verwaltungsakts zeitigt (vgl. BVerwGE 91, 217 )." (BVerfG vom 20.07.2016 - 2 BvR 1385/16, Rn. 8).
  • VG Hannover, 04.12.2023 - 3 B 5052/23

    Länderübergreifende Umverteilung; Prozessfähigkeit; Prozesspfleger;

    Der minderjährige Kläger und Antragsteller wendet sich gegen seine länderübergreifende Verteilung gemäß §§ 42a SGB VIII aus dem Bereich der Beigeladenen zu 1. in den Bereich des Beigeladenen zu 2. In der Rechtsprechung des Gerichts ist geklärt, dass diesbezüglich die Zuweisungsentscheidung des Beklagten und Antragsgegners gemäß § 42b Abs. 3 Satz 1 SGB VIII die im Außenverhältnis zum Kläger und Antragsteller Rechtswirksamkeit erlangende Entscheidung ist, gegen die verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Form einer Anfechtungsklage und ggf. eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO gesucht werden kann (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 14.10.2019, - 3 B 4442/19 -, juris und Beschl. v. 08.07.2023, - 3 B 3714/23 -, juris, bestätigt vom Nds. OVG, Beschl. v. 26.09.2023, - 14 ME 84/23 -, bisher n. v.).
  • VG Hannover, 11.12.2023 - 3 B 5052/23

    Länderübergreifende Umverteilung; Prozessfähigkeit; Prozesspfleger;

    Der minderjährige Kläger und Antragsteller wendet sich gegen seine länderübergreifende Verteilung gemäß §§ 42a SGB VIII aus dem Bereich der Beigeladenen zu 1. in den Bereich des Beigeladenen zu 2. In der Rechtsprechung des Gerichts ist geklärt, dass diesbezüglich die Zuweisungsentscheidung des Beklagten und Antragsgegners gemäß § 42b Abs. 3 Satz 1 SGB VIII die im Außenverhältnis zum Kläger und Antragsteller Rechtswirksamkeit erlangende Entscheidung ist, gegen die verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Form einer Anfechtungsklage und ggf. eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO gesucht werden kann (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 14.10.2019, - 3 B 4442/19 -, juris und Beschl. v. 08.07.2023, - 3 B 3714/23 -, juris, bestätigt vom Nds. OVG, Beschl. v. 26.09.2023, - 14 ME 84/23 -, bisher n. v.).
  • VG Hannover, 28.07.2023 - 3 B 3714/23

    Anmeldung zur Umverteilung; Gefährdungseinschätzung bzgl Umverteilung;

    Jener - im Übrigen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu dieser Thematik vereinzelt gebliebenen - Entscheidung ist nicht zu folgen, da sie sachlich insoweit falsch ist (vgl. dazu im Einzelnen: VG Hannover, Beschl. vom 14.10.2019 - 3 B 4442/19 -, juris Rn. 11 ff.; Möller, Praxiskommentar SGB VIII, 3. Aufl. 2023, § 42b SGB VIII Rn. 26 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht