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   VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17   

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VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17 (https://dejure.org/2018,17278)
VG Hannover, Entscheidung vom 18.05.2018 - 12 A 3782/17 (https://dejure.org/2018,17278)
VG Hannover, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - 12 A 3782/17 (https://dejure.org/2018,17278)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17
    Den Klägern ist allerdings zuzugeben, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts teilweise davon die Rede ist, der sog. Gebietserhaltungsanspruch stehe jedem Eigentümer eines Grundstücks im Plangebiet bzw. jedem Planbetroffen zu (vgl. etwa BVerwG, Beschl. V. 10.01.2013 - 4 B 48/12 -, juris Rdnr. 5; Beschl. v. 02.02.2000 - 4 B 87/99 -, juris Rdnr. 9).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht jedoch ausnahmsweise von einem baugebietsüberschreitenden Gebietserhaltungsanspruch aus, dann nämlich, wenn Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung nach dem Willen des Plangebers auch Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets Drittschutz vermitteln sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2013 - 4 B 48/12 -, juris Rdnr. 5).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17
    45 Die Festsetzung von Baugebieten hat auch nachbarschützende Wirkung, grundsätzlich jedoch nur zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 -, juris Rdnr. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 19.01.2012 - 1 ME 188/11 -, juris Rdnr. 26), hier also zugunsten der Eigentümer von Grundstücken in dem festgesetzten Wochenendhausgebiet und nicht aber zugunsten der Eigentümer in dem angrenzenden allgemeinen Wohngebiet.

    Dass das Bundesverwaltungsgericht den Gebietserhaltungsanspruch grundsätzlich auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet beschränkt und den Begriff "Plangebiet" lediglich als Synonym für das "Baugebiet", nicht aber für das "Bebauungsplangebiet" verwendet, ergibt sich jedoch z.B. aus folgenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 18.12.2007- 4 B 55/07 -, juris Rdnr.5f.:.

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17
    Den Klägern ist allerdings zuzugeben, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts teilweise davon die Rede ist, der sog. Gebietserhaltungsanspruch stehe jedem Eigentümer eines Grundstücks im Plangebiet bzw. jedem Planbetroffen zu (vgl. etwa BVerwG, Beschl. V. 10.01.2013 - 4 B 48/12 -, juris Rdnr. 5; Beschl. v. 02.02.2000 - 4 B 87/99 -, juris Rdnr. 9).

    "In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat (Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17
    "In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat (Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).

    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks wird dadurch ausgeglichen, dass auch die anderen Grundeigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind (Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151, 155).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10443/11

    Bebauungsplan "Im Binsfeld" nicht funktionslos

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17
    Dagegen tritt die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans nicht bereits deswegen ein, weil sich einige oder auch die Mehrheit der Grundstückseigentümer nicht an den Bebauungsplan halten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt .v. 22.11.2011 - 8 A 10443/11 - juris Rdnr. 84; VG Würzburg, Urt. v. 25.08.2015 - W 4 K 14.31 -, Rdnr. 40).
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17
    Vielmehr kommt ein Abwehranspruch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 -, juris Rdnr. 6; Bayer. VGH, Beschl. v. 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, juris Rdnr. 35).
  • VG Würzburg, 25.08.2015 - W 4 K 14.31

    Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsänderung

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17
    Dagegen tritt die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans nicht bereits deswegen ein, weil sich einige oder auch die Mehrheit der Grundstückseigentümer nicht an den Bebauungsplan halten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt .v. 22.11.2011 - 8 A 10443/11 - juris Rdnr. 84; VG Würzburg, Urt. v. 25.08.2015 - W 4 K 14.31 -, Rdnr. 40).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 ME 188/11

    Anspruch eines Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17
    45 Die Festsetzung von Baugebieten hat auch nachbarschützende Wirkung, grundsätzlich jedoch nur zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 -, juris Rdnr. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 19.01.2012 - 1 ME 188/11 -, juris Rdnr. 26), hier also zugunsten der Eigentümer von Grundstücken in dem festgesetzten Wochenendhausgebiet und nicht aber zugunsten der Eigentümer in dem angrenzenden allgemeinen Wohngebiet.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17
    Vielmehr kommt ein Abwehranspruch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 -, juris Rdnr. 6; Bayer. VGH, Beschl. v. 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, juris Rdnr. 35).
  • VG Schwerin, 22.04.2010 - 2 A 38/08

    Funktionslosigkeit einer Bauvorschrift; Gestaltungssatzung

    Auszug aus VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17
    Die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans bzw. einer planerischen Festsetzung ist erst dann anzunehmen, wenn die tatsächlichen Abweichungen von den Festsetzungen ein Maß erreicht haben, das die Verwirklichung des mit der Regelung verfolgten Ziels auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache auch so offensichtlich ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen keinen Schutz (mehr) verdient (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25.08.1999 - 7 A 4459/96 -, juris Rdnr. 15; VG Schwerin, Urt. v. 22.04.2010 - 2 A 38/08 -, juris Rdnr. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1999 - 7 A 4459/96

    Flachdachfestsetzungen: Wann werden sie funktionslos?

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2007 - 1 LB 5/07

    Wirksamkeit eines Verweises auf den Zivilrechtsweg im Rahmen eines

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2001 - 3 S 597/00

    Boarding-House, Wohnnutzung, Mischungsverhältnis, Nachbarschutz

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

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