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   VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18   

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https://dejure.org/2019,46648
VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18 (https://dejure.org/2019,46648)
VG Hannover, Entscheidung vom 18.11.2019 - 4 A 4215/18 (https://dejure.org/2019,46648)
VG Hannover, Entscheidung vom 18. November 2019 - 4 A 4215/18 (https://dejure.org/2019,46648)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18
    Dies bestimmt auch den Inhalt des Rücksichtnahmegebots (BVerwG, Urteil vom 14.1.1993 - 4 C 19/90 -, juris Rn. 25).

    So ist in Dorfgebieten auf die Belange landwirtschaftlicher Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) mit der Folge, dass das Wohnen vor landwirtschaftstypischen Störungen und Belästigungen wie Tiergeräuschen und -gerüchen oder Maschinenlärm weniger geschützt wird als in anderen Baugebieten (für tierhaltende Betriebe: BVerwG, Urteil vom 14.1.1993 - 4 C 19/90 -, juris Rn. 32).

    Doch (alles nach BVerwG, Urteil vom 14.1.1993, a.a.O. - juris Rn. 25) Aufschluss darüber, ob sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung rücksichtsvoll einfügt, vermag allein die tatsächlich vorhandene Bebauung bzw. tatsächlich ausgeübte Nutzung zu geben; denn nur sie eignet sich als Maßstab für die Zulässigkeit neuer Vorhaben.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18
    Die hierbei vorzunehmende Interessenabwägung hat sich an dem Kriterium der Unzumutbarkeit in dem Sinne auszurichten, dass dem betroffenen Nachbarn die nachteiligen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf sein Grundstück billigerweise nicht mehr zugemutet werden können (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1/78 -, juris Rn. 33 m.w.N., BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122).

    Auf die Unzulässigkeit eines Vorhabens, das schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt ist, kann sich nach Maßgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Rücksichtnahmegebot auch der Landwirt berufen, von dessen vorhandenem Betrieb Emissionen ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1977, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90

    Putenmaststall; Geräusche; Immissionen; Zumutbarkeit; Berechnung; Meteorologische

    Auszug aus VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18
    Ein nach § 5 BauNVO einzuschätzendes Dorfgebiet muss keine hohe Dichte oder gar ein Übergewicht an landwirtschaftlichen Wirtschaftsstellen aufweisen (Nds. OVG, Urteil vom 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, juris Rn. 11), so dass das Vorhaben der Beigeladenen das "Mischungsverhältnis" im Baugebiet nicht ändern kann.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 72.80

    Begriff des "Dienens" bei Außenbereichsvorhaben; Altenteilerhaus -

    Auszug aus VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18
    Dies gilt auch für eine Treibhausgärtnerei, wenn die Treibhäuser überwiegend dazu dienen, Umwelteinflüsse von sonst üblicher (offener) Bodenbepflanzung abzuschirmen, ohne die Art der Bodennutzung zu prägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 72/80 -, NVwZ 1985, 183).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Auszug aus VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18
    Beim Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO handelt es sich um ein "ländliches Mischgebiet" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.12.1995 - 4 B 258.95 -, juris Rn. 6; Urteil vom 6.6.2019 - 4 C 10/18 -, juris Rn. 21), dessen Charakter grundsätzlich nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis der zulässigen Nutzungsarten abhängt.
  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

    Auszug aus VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18
    Das gilt insbesondere dann, wenn noch viele landwirtschaftliche Betriebe vorhanden sind, die der näheren Umgebung ein dörfliches Gepräge geben (BVerwG, Beschluss vom 19.1.1996 - 4 B 7/96 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 9 CS 17.2482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen vorhabenbedingter Verkehrszunahme und

    Auszug aus VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18
    Dies kann der Fall sein, wenn es - bezogen auf den Gebietscharakter des Baugebietes, in dem es verwirklicht werden soll - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt und deswegen gebietsunverträglich ist (BayVGH, Beschluss vom 4.11.2009 - 9 CS 09.2422 - juris Rn. 11 ff.; VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 26.3.2019 - 5 K 1482/18.NW -, juris Rn. 39; andere bezweifeln den Anspruch an: vgl. OVG Schleswig-Holst., Beschluss vom 8.1.2018 - 1 MB 23/17 - juris Rn. 6 f.; offenlassend BayVGH, Beschluss vom 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18
    Zwar kann sich die Klägerin als Eigentümerin eines Grundstücks in einem faktischen Dorfgebiet (a.) jedenfalls im Regelfall gegen eine auch schleichende Änderung der Gebietsart wehren (BVerwG, Urteil vom 23.8.1996 - 4 C 13/94 -, BVerwGE 101, 365), doch ändert sich das Gebiet nicht dadurch, dass die Beklagte das Vorhaben der Beigeladenen zulässt (b.).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18
    Für ein von der Klägerin reklamiertes (nachbar-) rechtswidriges Umschlagen von Quantität in Qualität in diesem Sinne müsste das Bauvorhaben die Art der baulichen Nutzung derart erfassen oder berühren, dass bei typisierender Betrachtung im Ergebnis ein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets angenommen werden müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, juris Rn. 17).
  • VG Neustadt, 26.03.2019 - 5 K 1482/18

    Klagebefugnis des WEG-Eigentümers in Bezug auf den Nachbarschutz des

    Auszug aus VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18
    Dies kann der Fall sein, wenn es - bezogen auf den Gebietscharakter des Baugebietes, in dem es verwirklicht werden soll - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt und deswegen gebietsunverträglich ist (BayVGH, Beschluss vom 4.11.2009 - 9 CS 09.2422 - juris Rn. 11 ff.; VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 26.3.2019 - 5 K 1482/18.NW -, juris Rn. 39; andere bezweifeln den Anspruch an: vgl. OVG Schleswig-Holst., Beschluss vom 8.1.2018 - 1 MB 23/17 - juris Rn. 6 f.; offenlassend BayVGH, Beschluss vom 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

  • BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02

    Nachbarschutz bei Planbetroffenheit; § 15 Abs. 1 BauNVO als Ausprägung des

  • VGH Bayern, 04.11.2009 - 9 CS 09.2422

    Zur Frage eines Anspruchs auf Erhaltung des Gebietscharakters

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17

    Größe eines genehmigten Bauvorhabens als Gebietsunverträglichkeitskriterium im

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

  • BVerwG, 04.12.1995 - 4 B 258.95

    Dorfgebiet - Schank- und Speisewirtschaft - Hotel - Beherbergungsbetrieb -

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