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   VG Hannover, 19.06.2003 - 6 B 2398/03   

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https://dejure.org/2003,31122
VG Hannover, 19.06.2003 - 6 B 2398/03 (https://dejure.org/2003,31122)
VG Hannover, Entscheidung vom 19.06.2003 - 6 B 2398/03 (https://dejure.org/2003,31122)
VG Hannover, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 6 B 2398/03 (https://dejure.org/2003,31122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausschluss eines Mitgliedes einer Berufungskommission wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs 2 HRG; § 26 Abs 2 HSchulG ND; § 52 Abs 3 HSchulG ND; § 20 VwVfG; § 21 VwVfG
    Ausschluss; Befangenheit; Berufungskommission; hochschulinternes Organstreitverfahren; Mitwirkungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 09.10.1998 - 1 Bs 214/98

    Stellenbesetzungsverfahren; Befangenheit; Kommisionsmitglied; Mitwirkung;

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2003 - 6 B 2398/03
    Andererseits ist aber immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen und zu prüfen, ob in der Person des Betroffenen individuelle Gründe vorliegen, die seine Mitwirkung im Verfahren angreifbar machen (OVG Hamburg, Beschluss vom 09.10.1998 - 1 Bs 214/98 - juris Web = NordÖR 1999, 252).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1988 - 10 B 331/88
    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2003 - 6 B 2398/03
    Diese Vorschrift kommt in Organstreitverfahren der vorliegenden Art nur dergestalt zur Anwendung, dass ein Organ oder Organteil beteiligtenfähig ist, soweit ihm nach materiellem (Organisations-) Recht eine geschützte Rechtsposition zustehen kann, d.h. auch nur, wenn und soweit tatsächlich um Rechtspositionen (Kompetenzen) im Innenrechtsverhältnis gestritten wird (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 61 Rn. 5 und 9 sowie zur Abgrenzung auch Nds. OVG, Beschluss vom 22.11.1988 - 10 B 331/88 - DVBl. 1989, 114, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2003 - 6 B 2398/03
    Der ihr als solcher nach § 72 Abs. 8 NHG i.V.m. § 52 Abs. 3 NHG a.F. (jetzt § 26 Abs. 2 NHG) gesetzlich zur selbständigen Wahrnehmung übertragenen Aufgabe, den vom Fachbereich (der Fakultät) aufzustellenden Berufungsvorschlag der Hochschule vorzubereiten, kommt jedoch - wenn schon nicht formal, so doch wenigstens praktisch - entscheidende Bedeutung innerhalb des von der Hochschule durchzuführenden Berufungsverfahrens zu (BVerfG, Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79 [144 ff.]).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 187.84

    Durch den Universitätspräsidenten beanstandete Wahl eines Prodekans durch den

    Auszug aus VG Hannover, 19.06.2003 - 6 B 2398/03
    Denn es handelt sich um eine keinem anderen Gericht zugewiesene öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art. Insoweit sind die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für kommunalverfassungsrechtliche Streitverfahren ohne Weiteres auf hochschulinterne Organstreitverfahren der vorliegenden Art übertragbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.10.1984 - 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 13.01.2022 - 10 K 3106/19

    Abwahl des Dekans durch den Fakultätsrat; Ladung zur Sitzung;

    a) Es handelt sich vorliegend um ein sog. hochschulrechtliches (hochschulinternes) Organstreitverfahren, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Organ oder Organteil einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geltend macht, durch ein Organ oder Organteil derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts in einer ihm im Innenrechtsverhältnis durch einen organisationsrechtlichen Rechtssatz zur selbstständigen Wahrnehmung zugewiesenen Rechtsposition verletzt worden zu sein (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 19.06.2003 - 6 B 2398/03 - Rn 53).

    Insoweit hat der Kläger die Klage zuletzt zu Recht (nur noch) gegen den Beklagten zu 2) gerichtet und nicht mehr gegen die Beklagte zu 1) (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 16.02.2021 - 11 K 6472/19 - Rn 12; VG Köln, Urt. v. 06.12.2007 - 6 K 4064/06 - Rn. 25; VG Hannover, Beschl. v. 19.06.2003 - 6 B 2398/03 - Rn 56).

    Diese setzt bei hochschulinternen Organstreitverfahren - wie bei einem Kommunalverfassungsstreitbegehren - die Möglichkeit des Bestehens der als verletzt gerügten organschaftlichen (und nur insoweit "subjektiven") Rechtsposition des Klägers voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.10.1984 - 7 B 187/84 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.10.2004 - 9 S 2089/04 - juris Rn. 2; VG Hannover, Urt. v. 17.04.2012 - 6 A 2562/11 - u. v. 19.06.2003 - 6 B 2398/03 - Rn 55).

  • VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10

    Unmittelbare Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG durch die

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein solches Verfahren entsprechend den für den Kommunalverfassungsstreit entwickelten Grundsätzen zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 09.10.1984 - 7 B 187/84 - OVG Berlin, Beschl. vom 29.11.2004 - 8 S 146.04 - VG Hannover, Beschl. vom 19.06.2003 - 6 B 2398/03 -).
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