Rechtsprechung
   VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27283
VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16 (https://dejure.org/2018,27283)
VG Hannover, Entscheidung vom 21.03.2018 - 6 A 6714/16 (https://dejure.org/2018,27283)
VG Hannover, Entscheidung vom 21. März 2018 - 6 A 6714/16 (https://dejure.org/2018,27283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,27283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
    Dabei entspricht die zunächst zum nationalen Recht entwickelte Rechtsdogmatik zur Frage der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" auch dem neueren europäischen Recht (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 29).

    Bei der Bewertung, ob die im Einzelfall festgestellten Umstände eine die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG rechtfertigende Verfolgungsgefahr begründen, ist zu unterscheiden zwischen der Frage, ob dem Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgungshandlung gemäß den §§ 3 Abs. 1, 3a AsylG droht, und der Frage einer ebenfalls beachtlich wahrscheinlichen Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund (Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 30).

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rnr. 21 f.; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 31).

    Zur Anerkennung kann schon allein sein Tatsachenvortrag führen, sofern seine Behauptungen unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände in dem Sinne "glaubhaft" sind, dass sich das Tatsachengericht von ihrer Wahrheit überzeugen kann (Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 33).

    Hier ist es Aufgabe der Beklagten und der Gerichte, unter vollständiger Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen, die Gegebenheiten im Herkunftsstaat aufzuklären und darauf aufbauend eine in besonderem Maße von Rationalität und Plausibilität getragene Prognose zu treffen (Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 34 f.).

    Das gilt erst recht, wenn es allein um die genaue Ausprägung des Schutzstatus, nicht aber um das Ob der Schutzgewährung geht (Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 36).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
    Dabei entspricht die zunächst zum nationalen Recht entwickelte Rechtsdogmatik zur Frage der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" auch dem neueren europäischen Recht (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 29).

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rnr. 21 f.; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 31).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
    Eine "begründete Furcht" vor Verfolgung liegt vor, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67, Rn. 19).

    Dem Kläger kommt bei der Beurteilung der Frage, ob ihm mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsgefahren im Irak drohen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32; Urteil vom 01.03.2012 - 10 C 7.11 - juris Rn. 12) die Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie nicht zugute.

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 9 ZB 12.30404

    Asylberechtigung - Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung von

    Auszug aus VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
    Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnismitteln bestehen keine Anhaltspunkte für eine Gruppenverfolgung von Künstlern im Irak, welche - abgesehen von dem hier ebenfalls nicht einschlägigen Fall eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms - eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraussetzen würde (vgl. generell zu diesem Gesichtspunkt: VGH München, Beschluss v. 03.06.2016 - 9 ZB 12.30404 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
    Hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Herkunftsland reicht es hingegen wegen seiner zumeist auf einen engeren Lebenskreis beschränkten Erfahrungen und Kenntnisse aus, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben (BVerwG, Urteil vom 04.11.1981 - 9 C 251/81 -, juris; Urteil vom 22.03.1983 - 9 C 68.81 -, juris).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
    Hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Herkunftsland reicht es hingegen wegen seiner zumeist auf einen engeren Lebenskreis beschränkten Erfahrungen und Kenntnisse aus, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben (BVerwG, Urteil vom 04.11.1981 - 9 C 251/81 -, juris; Urteil vom 22.03.1983 - 9 C 68.81 -, juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
    Voraussetzung für das Eingreifen der Beweiserleichterung ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem früher erlittenen oder unmittelbar drohenden Schaden und dem befürchteten künftigen Schaden besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.2010 - 10 C 4/09 -, juris Rn 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 9 A 3642/06

    Anerkennung irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit und

    Auszug aus VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
    Die Verfolgungs- oder Schadenswiederholung liegt nicht nahe, da sich die Ausgangssituation im Irak allgemein - nach dem Abzug der US-Armee und angesichts neuer politischer (Macht-) Verhältnisse - ebenso geändert hat wie die persönliche Situation des Klägers (vgl. zu diesem Gesichtspunkt generell: OVG NRW, Beschluss vom 29.10.2010 - 9 A 3642/06.A -, juris).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
    Dem Kläger kommt bei der Beurteilung der Frage, ob ihm mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsgefahren im Irak drohen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32; Urteil vom 01.03.2012 - 10 C 7.11 - juris Rn. 12) die Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie nicht zugute.
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Hannover, 21.03.2018 - 6 A 6714/16
    Zu begutachten ist die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat (BVerwG, Urteil vom 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, juris).
  • VG Hannover, 10.10.2019 - 6 A 4392/17

    Al-Dulaimi; Ba'ath; Baath; Bagdad; bestimmte soziale Gruppe; Dulaim; Dulaimi;

    Mögliche Beispiele einer solchen sozialen Gruppe, welche weder eine bestimmte Größe noch einen spezifischen inneren Zusammenhalt aufweisen muss, sind beispielsweise sexuelle Minderheiten, aber auch bestimmte Berufsgruppen, denen die Gesellschaft unabänderlich eine Sonderrolle oder gar ein Stigma zuschreibt (VG Hannover, Urteil vom 27.06.2019 - 6 A 4916/17, juris LS 1, Rn. 29; Urteil vom 07.08.2019 - 6 A 1240/17, juris LS 1, Rn. 37; Urteil vom 21.03.2018 - 6 A 6714/16, juris LS, Rn. 58 ff.; Hecht/Koch, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2017, § 5 AsylG, Rn. 166; a.A.: VG Weimar, Urteil vom 27.02.2019 - 7 K 20954/16 We, www.asyl.net, S. 9 f.), ferner ethnische Volksgruppen, Stämme oder Familien (OVG Hamburg, Urteil vom 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A, EZAR NF 60 Nr. 13, LS 1; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 14.01.2003 - VwGH 2001/01/0508, www.rdb.manz.at; VG Dresden, Urteil vom 24.07.2019 - 13 K 1563/18.A, juris S. 5; VG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2015 - 6 K 8197/14.A, juris Rn. 26; VG Hannover, Urteil vom 31.05.2019 - 6 A 7641/16, juris LS 2; Urteil vom 10.07.2019 - 6 A 2610/17, juris LS 3, Rn. 31; Hecht/Koch, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2017, § 5 AsylG, Rn. 166).
  • VG Hannover, 07.08.2019 - 6 A 1240/17

    Ausländische Streitkräfte; Ausländische Unternehmen; bestimmte soziale Gruppe;

    Zwar stellen Mitarbeiter ausländischer Streitkräfte oder (Sicherheits-) Unternehmen im Irak eine bestimmte soziale Gruppe im Sinne des § 3 b Abs. 1 Nr. 4 AsylG dar (grundlegend: VG Hannover, Urteil vom 21.3.2018 - 6 A 6714/16, juris Rn. 58 ff.; VG Hannover, Urteil vom 2.7.2018 - 6 A 7926/16, juris LS, Rn. 32 ff.; Urteil vom 9.7.2018 - 6 A 5325/17, juris LS).
  • VG Hannover, 10.07.2019 - 6 A 2610/17

    Ausreise; Irak; religiöse Verfolgung; Sippenhaft; Sunnit; sunnitische Araber;

    All diese Handlungen knüpften nach Aussage des Klägers, der sich auf Informationen seiner männlichen Verwandten berief, an ihre sunnitische Konfession an, wobei die (schiitischen) Verfolger auf den Vaters des Klägers auch deshalb aufmerksam wurden, weil er als Jurist irakische Sicherheitskräfte ausgebildet und in dieser Funktion auch mit Angehörigen ausländischer Streitkräfte zusammengearbeitet hatte (siehe zu der insofern bestehenden Gefährdungslage ausführlich: VG Hannover, Urteil vom 21.3.2018 - 6 A 6714/16, juris LS, Urteil vom 2.7.2018 - 6 A 7926/16, LS; Urteil vom 9.7.2018 - 6 A 5325/17, juris LS, Rn. 31).
  • VG Hannover, 02.02.2022 - 6 A 3924/17

    Irak: Flüchtlingseigenschaft wegen Bedrohung durch schiitische Miliz, aufgrund

    Im Falle des Klägers stehen zur Überzeugung des Gerichts fest, dass er die Voraussetzungen einer Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, hier der Mitarbeiter ausländischer Streitkräfte oder (Sicherheits-) Unternehmen im Irak erfüllt (vgl. zur Frage der Gruppenverfolgung ausführlich Urt. der Kammer v. 21.3.2018 - 6 A 6714/16, juris Rn. 58 ff.; 2.7.2018 - 6 A 7926/16, juris LS, Rn. 32 ff.; 9.7.2018 - 6 A 5325/17, juris LS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht