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   VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10   

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VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10 (https://dejure.org/2010,21781)
VG Hannover, Entscheidung vom 23.06.2010 - 4 B 961/10 (https://dejure.org/2010,21781)
VG Hannover, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 4 B 961/10 (https://dejure.org/2010,21781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine raumordnungsrechtliche Untersagungsverfügung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 RaumOG
    Beeinträchtigung; Beeinträchtigungsverbot; Befristung; Bestimmbarkeit; Betrieb; Einzelhandel; Festlegung; Kaufkraftabfluss; Kongruenzgebot; Planung; raumbedeutsame Planung; Raumordnung; Raumordnungsbehörde; Raumordnungsplan; Schwellenwert; Städtebau; Untersagung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10
    In einem Normenkontrollurteil vom 27.08.08 (- 1 KN 138/06 -, Juris) hat der Senat den Plansatz 6 - seine hinreichende Bestimmbarkeit unterstellt - als raumordnerische Festsetzung angesehen, die insoweit Zurückhaltung übt, als der planerische Spielraum der nachfolgenden Planungsebene geschont wird.

    Hier liegen Prognosen "führender" Gutachter für Fragen der in Rede stehenden Art vor und es spricht viel dafür, dass zu Ermittlung der "Realität" nur noch zwischen den beiden schon besetzten Polen interpoliert werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27.08.08, a. a. O.) Für das Eilverfahren unterstellt die Kammer daher, dass das GfK-Gutachten den der Antragstellerin funktional zugeordneten Verflechtungsbereich tendenziell eher zu großzügig umrissen hat und das GMA-Gutachten diesen Bereich tendenziell eher zu kleinräumig bemisst.

    Das OVG Lüneburg (vgl. Urt. v. 27.08.08, a. a. O.) nimmt im Zusammenhang mit der verwandten Frage, wann das kommunale Abstimmungsgebot ausgelöst wird, ebenfalls eine wesentliche Beeinträchtigung der benachbarten Gemeinde frühestens ab 10 % Kaufkraftabzug an und fordert bei "nur" 10 % Kaufkraftabfluss noch "handfeste zusätzliche Gesichtspunkte".

    Allenfalls dann, wenn es auf die Erhaltungsmöglichkeiten konkreter Geschäfte, insbesondere von "Magneten" geht, kann ein genauerer Blick auf die Sortimentsbündel geboten sein (so OVG Lüneburg, Urt. v. 27.08.08, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10
    Die Antragsgegnerin verwendet den Begriff in ihrer Argumentation teilweise synonym mit dem Begriff "Versorgungsbereich", der z. B in § 34 Abs. 3 BauGB vorkommt und vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.10.07 (- 4 C 7/07 -, Juris) wie folgt definiert wird:.

    Der Umstand, dass die Beurteilung wirtschaftlicher Zusammenhänge schwer fallen mag, und die Erfahrung, dass Vorhabenbetreiber (und - wie zu ergänzen wäre - Vorhabengegner) in einzelnen Fällen unplausible Marktgutachten vorlegen, steht dem nicht entgegen (BVerwG, Urt. v. 11.10.07 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307).

    Ob eine wesentliche Beeinträchtigung des so definierten Zentralen Ortes vorliegt, beurteilt die Kammer in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den schädlichen Auswirkungen von Einzelhandelsbetrieben auf die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereiches (vgl. Urt. v. 11.10.07, a. a. O.) anhand der zu erwartenden Kaufkraftabflüsse.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 145/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10
    Die von der Antragstellerin geäußerten Zweifel an der landes- bzw. regionalplanerischen Letztabgewogenheit erscheinen vor diesem Hintergrund berechtigt, weil D 1.6.1 Ziff. 03 letzter Satz RROP 2005 durchaus dahingehend verstanden werden kann, dass der Plangeber des RROP 2005 nicht nur die Funktionszuweisungen der Umlandgemeinden in Bezug auf das Oberzentrum Hannover, sondern auch die Abgrenzung der Verflechtungsbereiche der im Verflechtungsraum liegenden Mittelzentren untereinander der kommunalen Abstimmung überlassen wollte (in einer vergleichbaren Konstellation hat das OVG Münster, Urt. v. 06.06.05 - 10 D 145/04. NE -, BRS 69 Nr. 2, die Letztabgewogenheit verneint).

    Der Bandbreite der angenommenen Werte, die von mindestens 10 %, über 10 - 20 %, bis hin zu etwa 30 % reicht, ist allerdings die Tendenz zu entnehmen, dass erst Umsatzverluste ab einer Größenordnung von 10 % als gewichtig genug angesehen werden (vgl. OVG Münster, Urt. v. 06.06.05, a. a. O. mit umfangreichen Nachweisen hins. der Rspr.).

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2009 - 1 LA 103/07

    Anwendung des vom BVerwG entwickelten "Zeitmodells" auf die Frage über die Dauer

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10
    Gerade im Hinblick auf diese teilweise langen Leerstände der Flächen bezweifelt die Kammer zudem - ohne dass es entscheidungserheblich darauf ankäme-, ob auf der Grundlage der neuen Rechtsprechung des 1. Senates zur Dauer des Bestandsschutzes (OVG Lüneburg, Bes. v. 20.07.09 - 1 LA 103/07 -) tatsächlich von einem noch lange andauernden baurechtlichen Bestandsschutz für 15.600 m² Verkaufsfläche ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil von 17.09.03 (- 4 C 14/01 -, Juris) dieses Verbot "Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben darf die Funktion benachbarter zentraler Orte und ihrer Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigt werden" als hinreichend bestimmt und damit als Raumordnungsziel angesehen.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2006 - 1 MN 148/06

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen einen vorhabenbezogenen

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10
    Auch das OVG Lüneburg geht in seinem Beschluss vom 27.11.06 (- 1 MN 148/06 -, Juris) von der Zielqualität des Beeinträchtigungsverbotes aus dem LROP 2002 aus, das unter C 1.6 Ziff. 03 Satz 7 nahezu wortgleich mit der aktuellen Fassung des LROP 2008 bestimmte, die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte dürfe nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  • VG Hannover - 4 A 4032/08 (anhängig)

    Streit um die Modernisierung des Planetencenters in Garbsen

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10
    Diese Einschätzung wird bestätigt durch die Erkenntnisse der Kammer aus den von ihr im Februar dieses Jahres entschiedenen Klageverfahren 4 A 40 31/08 und 4 A 4032/08, in denen der im L. center tätige Investor um Baugenehmigungen für die Umgestaltung des Mall-Bereiches gestritten hat, um das L. center wiederzubeleben.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10
    Denn für das Kongruenzgebot des LROP 1998 (C 1.6 Ziff. 04: Umfang und Zweckbestimmung von Einzelhandelsgroßprojekten haben der jeweiligen Stufe der Zentralen Orte zu entsprechen. Durch solche Projekte dürfen ausgeglichene Versorgungsstrukturen nicht beeinträchtigt werden.) hat das Gericht mit Urteilen v. 30.03.00 (- 1 K 2491/98 -, BRS 63 Nr. 63), v. 31.10.00 (1 M 3407/00 -, NdsRpfl. 2001, 277) und v. 21.02.02 (- 1 MN 4128/01 -, Juris) die Zielqualität wegen mangelnder Bestimmtheit noch strikt verneint und festgestellt, dass mit diesem Plansatz lediglich ein der Abwägung zugänglicher Programmsatz bzw. ein Grundsatz der Raumordnung vorliege.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10
    Auch das Kongruenzgebot der badenwürttembergischen Landesplanung, dem der VGH Baden-Württemberg mit Urteil vom 17.12.09 (- 3 S 2110/08 -, Juris) Zielqualität bescheinigt hat, ist in einem Landesentwicklungsplan festgesetzt, der in seinem Anhang rund um die Mittelzentren sogenannte "Mittelbereiche" kartographisch festlegt.
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00

    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

    Auszug aus VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10
    Denn für das Kongruenzgebot des LROP 1998 (C 1.6 Ziff. 04: Umfang und Zweckbestimmung von Einzelhandelsgroßprojekten haben der jeweiligen Stufe der Zentralen Orte zu entsprechen. Durch solche Projekte dürfen ausgeglichene Versorgungsstrukturen nicht beeinträchtigt werden.) hat das Gericht mit Urteilen v. 30.03.00 (- 1 K 2491/98 -, BRS 63 Nr. 63), v. 31.10.00 (1 M 3407/00 -, NdsRpfl. 2001, 277) und v. 21.02.02 (- 1 MN 4128/01 -, Juris) die Zielqualität wegen mangelnder Bestimmtheit noch strikt verneint und festgestellt, dass mit diesem Plansatz lediglich ein der Abwägung zugänglicher Programmsatz bzw. ein Grundsatz der Raumordnung vorliege.
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98

    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

    Ihrem Eilantrag gab das Verwaltungsgericht Hannover durch Beschluss vom 23. Juni 2010 - 4 B 961/10 - mit der Begründung statt, die Region habe ihr im Moderationsverfahren gebundenes Ermessen fehlerhaft ausgeübt.

    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats hat das VG Hannover (VG Hannover, B. v. 23.06.2010 - 4 B 961/10 -, juris) wie folgt zutreffend resümiert:.

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