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   VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11   

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VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11 (https://dejure.org/2013,25258)
VG Hannover, Entscheidung vom 23.09.2013 - 10 A 2028/11 (https://dejure.org/2013,25258)
VG Hannover, Entscheidung vom 23. September 2013 - 10 A 2028/11 (https://dejure.org/2013,25258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zvr-online.com

    § 32 Abs. 2 Satz 1 BKAG, § 81g Abs. 3 StPO, § 81g Abs. 1 StPO
    "Einwilligung in Entnahme von Körperzellen genügt nicht"

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 2 S. 1 BKAG; § 81g Abs. 1 StPO
    Löschung eines DNA-Identifizierungsmusters aus der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamts im Falle einer rechtswidrigen Anordnung der Entnahme von Körperzellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung eines DNA-Identifizierungsmusters aus der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamts im Falle einer rechtswidrigen Anordnung der Entnahme von Körperzellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    LKA muss DNA - Muster aus der beim BKA geführten Analysedatei löschen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    DNA-Probe: Freiwillig reicht nicht

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Landeskriminalamt muss DNA-Muster aus BKA-Datei, das freiwillig anlässlich eines bestimmten Tatvorwurfs abgegeben wurde, löschen / Kein allgemeines Aufbewahrungsrecht

  • heise.de (Pressemeldung, 24.09.2013)

    LKA muss genetischen Fingerabdruck löschen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die Speichelprobe zur Datenspeicherung führt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    DNA-Analysedatei: Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Datenerhebung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Speicherung von DNA-Probe - Einwilligung in Speichelentnahme reicht nicht aus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Gefahrenprognose begründet Anspruch auf Löschung abgegebenen DNA-Identifizierungsmusters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    LKA muss DNA-Muster aus der beim BKA geführten Analysedatei löschen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Die Speicherung von DNA-Mustern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Enge Grenzen für Polizei bei Speicherung von DNA-Mustern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LKA muss DNA-Muster aus Analysedatei des Bundeskriminalamtes löschen - VG Hannover erklärt Datenerhebung und nachfolgende Datenspeicherung für rechtswidrig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zu Unrecht in der DNA-Analysedatei?

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um DNA - Speicherung geht in die zweite Runde

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 28
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11
    Eine tragfähig begründete Entscheidung setzt dabei voraus, dass ihr eine hinreichende Sachaufklärung, insbesondere durch Beiziehung der verfügbaren Straf- und Vollstreckungsakten, des Bewährungshefts und zeitnaher Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, vorausgegangen ist und in den Entscheidungsgründen die bedeutsamen Umstände abgewogen wurden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99, 2 BvR 276/00, 2 BvR 2061/00 -, BVerfGE 103, 21 , juris Rn. 60).

    Als besonders schwerwiegend erweist sich dabei die unterbliebene Beiziehung jeglicher Vollstreckungsakten einschließlich eines ggf. angelegten Bewährungshefts, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter erhöhte Begründungsanforderungen bestehen, wenn bereits ein Gericht im Rahmen der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung eine günstige Sozialprognose getroffen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2000 - a. a. O., Rn. 60).

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09

    Anordnung molekulargenetischer Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11
    Denn wenn die richterliche Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 81 g Abs. 3 StPO bei einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen unterbleibt, gibt die verwaltungsgerichtliche Prüfung der Speicherungsvoraussetzungen im Rahmen eines Löschungsbegehrens dem Betroffenen die Möglichkeit, noch nachträglich gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen und den mit der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen verbundenen Eingriff in seine Grundrechte zwar nicht vollends (dazu BVerfG, Beschluss vom 10.3.2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.1.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris Rn. 10), aber wenigstens weitestmöglich rückgängig machen zu lassen.
  • BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12

    DNA-Analyse (Körperzellen; Entnahme; molekulargenetische Untersuchung; künftige

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11
    Denn wenn die richterliche Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 81 g Abs. 3 StPO bei einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen unterbleibt, gibt die verwaltungsgerichtliche Prüfung der Speicherungsvoraussetzungen im Rahmen eines Löschungsbegehrens dem Betroffenen die Möglichkeit, noch nachträglich gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen und den mit der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen verbundenen Eingriff in seine Grundrechte zwar nicht vollends (dazu BVerfG, Beschluss vom 10.3.2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.1.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris Rn. 10), aber wenigstens weitestmöglich rückgängig machen zu lassen.
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07

    Verfassungsmäßigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11
    In einem solchen Beschluss ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einzelfallbezogen darzulegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 14.8.2007 - 2 BvR 1293/07 -, juris Rn. 5).
  • VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 4 K 2270/12

    Speicherung der personenbezogenen Daten bei polizeilichen Ermittlungsverfahren

    Die Einstellungsvoraussetzungen des § 31 a BtMG setzen wie bei § 153 StPO eine geringe Schuld voraus (vgl. VG Hannover, Urt. v. 23.09.2013 - 10 A 2028/11 - zu § 81 g StPO), verlangen aber einen Anfangsverdacht, der sich aus dem Geständnis des Klägers ergibt, er habe "bis zum Jahr 1990 ab und zu einen Joint geraucht und auch solche zum Eigenkonsum erworben".

    Für die Beurteilung, ob ein geringer Unrechtsgehalt (§ 5 Abs. 3 Satz 3 DVO PolG) anzunehmen ist, ist u.a. danach zu differenzieren, ob neben den vorgeworfenen Tatbeständen möglicherweise (nicht verwirklichte) besonders strafbewehrte Begehungsformen oder andere tatbestandliche Qualifikationen bestehen, die in Abgrenzung zur einfachen Begehungsweise bei der Einordnung des Unrechtsgehalts der vorgeworfenen Taten hätten berücksichtigt werden können (VG Hannover, Urt. v. 23.09.2013 - 10 A 2028/11 - ).

    Ferner lassen die jeweils als erfüllt angesehenen Einstellungsvoraussetzungen der §§ 31 a BtMG, 153 StPO (geringe Schuld), 153 a StPO (keine entgegenstehende Schwere der Schuld) und des § 154 StPO, der die Einstellung hinsichtlich Neben-straftaten erlaubt, die nicht beträchtlich ins Gewicht fallen, keine Rückschlüsse auf einen geringen Unrechtsgehalt im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 3 DVO PolG zu (vgl. VG Hannover, Urt. v. 23.09.2013 - 10 A 2028/11 - zu § 81 g StPO).

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