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   VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16   

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VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16 (https://dejure.org/2016,42692)
VG Hannover, Entscheidung vom 26.10.2016 - 16 A 2520/16 (https://dejure.org/2016,42692)
VG Hannover, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 16 A 2520/16 (https://dejure.org/2016,42692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalratswahl - und der Verzicht auf Wahlumschläge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalratswahl - und der am letzten Tag eingereichte Wahlvorschlag

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12

    Ansehen einer eigens für Ausbildungszwecke und als Teil einer militärischen

    Auszug aus VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
    "Wesentlich" i. S. d. § 25 BPersVG ist jede zwingende Vorschrift über das Wahlverfahren (BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997 - 6 P 12.95 - juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 15.05.2013 - 17 LP 8/12 -, juris Rn. 28).

    Von einer bloßen (unwesentlichen) "Ordnungsvorschrift" (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 15.05.2013 - 17 LP 8/12 -, juris Rn. 29 mit Hinweis auf BAG, Beschl. v. 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 -, juris Rn. 28) kann nicht ausgegangen werden.

  • BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95

    Antragsbefugnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren; Amtszeit des

    Auszug aus VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
    a) Vorschriften über das Wahlverfahren sind sämtliche Bestimmungen, welche die Vorbereitung oder Durchführung der Personalratswahl betreffen (BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997- 6 P 12.95 -, juris Rn. 9).

    "Wesentlich" i. S. d. § 25 BPersVG ist jede zwingende Vorschrift über das Wahlverfahren (BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997 - 6 P 12.95 - juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 15.05.2013 - 17 LP 8/12 -, juris Rn. 28).

  • VG Mainz, 19.06.2012 - 2 K 473/11

    Anfechtung der Wahl zum Personalrat

    Auszug aus VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
    Ausdrücklich offen lässt die Kammer indessen die Frage, ob ein Wahlvorstand rechtmäßig handelt, wenn er einen Wahlvorschlag, auf dem nicht sämtliche Bewerber wählbar sind, insgesamt zurückweist (so BVerwG, Beschl. v. 27.05.1960 - VII P 13.59 -, BVerwGE 10, 344-348) oder in diesem Fall der Wahlvorstand die nicht wählbaren Bewerber aus dem Vorschlag zu streichen hat (so mit durchaus beachtlichen Argumenten: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.04.1993 - PB 15 S 161/93 -, juris; offen gelassen: Hess. VGH, Beschl. v. 17.06.1993 - TK 175/93 -, juris Rn. 20, differenzierend: VG Mainz, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 K 473/11.MZ -, juris).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
    Von einer bloßen (unwesentlichen) "Ordnungsvorschrift" (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 15.05.2013 - 17 LP 8/12 -, juris Rn. 29 mit Hinweis auf BAG, Beschl. v. 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 -, juris Rn. 28) kann nicht ausgegangen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - PB 15 S 161/93

    Zum Verstoß gegen das Wahlverfahren zur Personalratswahl, hier: Rückgabe des

    Auszug aus VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
    Ausdrücklich offen lässt die Kammer indessen die Frage, ob ein Wahlvorstand rechtmäßig handelt, wenn er einen Wahlvorschlag, auf dem nicht sämtliche Bewerber wählbar sind, insgesamt zurückweist (so BVerwG, Beschl. v. 27.05.1960 - VII P 13.59 -, BVerwGE 10, 344-348) oder in diesem Fall der Wahlvorstand die nicht wählbaren Bewerber aus dem Vorschlag zu streichen hat (so mit durchaus beachtlichen Argumenten: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.04.1993 - PB 15 S 161/93 -, juris; offen gelassen: Hess. VGH, Beschl. v. 17.06.1993 - TK 175/93 -, juris Rn. 20, differenzierend: VG Mainz, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 K 473/11.MZ -, juris).
  • VGH Hessen, 17.06.1993 - TK 175/93

    Personalratswahl: Wahlberechtigung von Beamten im Vorbereitungsdienst und

    Auszug aus VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
    Ausdrücklich offen lässt die Kammer indessen die Frage, ob ein Wahlvorstand rechtmäßig handelt, wenn er einen Wahlvorschlag, auf dem nicht sämtliche Bewerber wählbar sind, insgesamt zurückweist (so BVerwG, Beschl. v. 27.05.1960 - VII P 13.59 -, BVerwGE 10, 344-348) oder in diesem Fall der Wahlvorstand die nicht wählbaren Bewerber aus dem Vorschlag zu streichen hat (so mit durchaus beachtlichen Argumenten: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.04.1993 - PB 15 S 161/93 -, juris; offen gelassen: Hess. VGH, Beschl. v. 17.06.1993 - TK 175/93 -, juris Rn. 20, differenzierend: VG Mainz, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 K 473/11.MZ -, juris).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80

    Personalvertretung - Wahlvorstand - Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen -

    Auszug aus VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
    Dass die persönliche Entgegennahme von Wahlvorschlägen von Mitgliedern des Wahlvorstands nur innerhalb der üblichen Dienstzeiten, bei denen die Mitarbeiter anwesend sein müssen, erfolgen würde, war offenbar trotz eines dazu im Wahlausschreiben nicht enthaltenen Hinweises (vgl. zu dieser Möglichkeit: BVerwG, Beschl. v. 17.07.1980 - 6 P 4/80 -, juris Rn. 17) in der Dienststelle allgemein bekannt.
  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
    Abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe bleiben unberücksichtigt, wenn für ihren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 26.11.2008 - 6 P 7/08 -, juris Rn. 20, m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Main, 21.10.2002 - 22 K 2866/02

    Unverzügliche Zurückweisung eines Wahlvorschlags

    Auszug aus VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
    In diesem Lichte ist das Gebot der Unverzüglichkeit zur Rückgabe ungültiger Wahlvorschläge zu beurteilen und auszulegen (VG Frankfurt, Beschl. vom 21.10.2002 - 22 K 2866/02 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
    Soweit unter Hinweis auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 27.09.2000 - 1 A 1541/99.PVB -, juris) vertreten wird, dass bei einer Wahl ohne Umschläge nicht automatisch der Schluss möglich sei, dass durch diesen Fehler Wähler in ihrer Stimmabgabe beeinflusst oder von der Stimmabgabe abgeschreckt worden wären (Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 15 BPersVWO Rn. 22), mag dies zutreffen.
  • BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe -

  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Verwendung von Wahlumschlägen bei der

    Auch wenn man die Vorgabe der Verwendung von Wahlumschlägen als unnötige Formalie und Auszählungserschwernis ansieht, ist sie geltendes und von Wahlvorständen zwingend zu beachtendes Recht, das angesichts des formellen Charakters des Wahlrechts und der Notwendigkeit, einfache und klare Regeln zur Verfügung zu stellen, streng auszulegen ist (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 16 A 2520/16 -, Rn. 18, juris zu § 15 Abs. 2 Satz 1 BPersVWO).
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