Rechtsprechung
   VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24336
VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08 (https://dejure.org/2010,24336)
VG Hannover, Entscheidung vom 27.04.2010 - 7 A 1820/08 (https://dejure.org/2010,24336)
VG Hannover, Entscheidung vom 27. April 2010 - 7 A 1820/08 (https://dejure.org/2010,24336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf Bundesautobahn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs 1 Nr 6 StVO; § 45 Abs 9 StVO
    Bundesautobahn; Geschwindigkeitsbegrenzung; Geschwindigkeitsbeschränkung; pauschales Tempolimit; Pilotprojekt; Tempolimit; Unfallvermeidung; Verkehrsbeeinflussanlage; Verkehrsbelastung; Verkehrszeichen; örtliche Gefahrenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kläger klagt gegen Tempolimit auf der BAB 2

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.01940

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Unfallhäufigkeit

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08
    Nach der zutreffenden Ansicht des VG Ansbach stellt eine verkehrsbehördliche Anordnung mangels Außenwirkung - im Gegensatz zum aufgestellten Verkehrszeichen - noch keinen Verwaltungsakt sondern zunächst nur ein bloßes Verwaltungsinternum dar und ist insofern nicht notwendige Voraussetzung für die Bekanntgabe eines Verkehrszeichens (Urt. v. 12.03.2008 - AN 10 K 06.01940, AN 10 K 06.03264, AN 10 K 07.00330 -, juris).

    Zudem seien Verkehrszeichen und Verkehrsbeschränkungen desto wirksamer, je weniger sie bei Verkehrsteilnehmern die Frage aufwerfen könnten, ob eine Beschränkung gerade gelte oder nicht (Urt. v. 12.03.2008, aaO).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08
    Diese Vorschrift stellt seit jeher die Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.04.2001 - 3 C 23/00 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41), die durch § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO zwar modifiziert und konkretisiert, aber nicht ersetzt wird.

    Einem solchen Erfordernis steht bereits das schlichte Erfahrungswissen entgegen, dass Unfälle, zumal Unfälle auf Autobahnen, selten "monokausal" sind, sondern ganz überwiegend auf einer Mehrzahl von zusammenwirkenden Ursachen beruhen, die in ihren Verursachungsanteilen nicht oder nur schwer festzulegen sind; zum anderen ist in diesem Zusammenhang auf den angesichts der deutlich erhöhten Unfallgefahr besonders bedeutsamen Umstand hinzuweisen, dass regelmäßig durch verminderte Geschwindigkeiten zumindest der Schweregrad geschehener oder zu erwartender Unfälle positiv beeinflusst werden kann (BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2009 - 12 LA 287/07

    Autobahn; Gefahrenlage; Schwerlastverkehr; Überholverbot

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08
    Maßgeblich für die Verkehrsbelastung ist die im DTV-Wert (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) ausgedrückte durchschnittliche Verkehrsstärke (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.09.2009 - 12 LA 287/07 -, Datenbank OVG unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 04.07.2007 - 3 B 79.06 -, NJW 2007, 3015).
  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06

    Lkw-Überholverbot; Überholverbot; fließender Verkehr; Beschränkung des fließenden

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08
    Maßgeblich für die Verkehrsbelastung ist die im DTV-Wert (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) ausgedrückte durchschnittliche Verkehrsstärke (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.09.2009 - 12 LA 287/07 -, Datenbank OVG unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 04.07.2007 - 3 B 79.06 -, NJW 2007, 3015).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08
    Der Kläger ist schließlich auch klagebefugt, weil er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Verletzung seiner Rechte geltend machen kann, die rechtsatzmäßigen Voraussetzungen einer auch ihn treffenden Verkehrsbeschränkung nach § 45 Abs. 1 StVO seien nicht gegeben (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993, BVerwGE 92, 32).
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481

    Lkw-Überholverbot auf Autobahn; Streckenbeeinflussungsanlage; Bekanntgabe von

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08
    Die Klage ist fristgerecht erhoben, weil auch für Geschwindigkeitsbeschränkungen, die durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage bekannt gemacht werden, die Jahresfrist gilt, die hier eingehalten ist (vgl. VGH München, Urt. v. 29.07.2009 - 11 BV 08.481, 11 BV 08.482 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 25 B 2750/95

    Konkretisierung des Anwendungsbereichs; Abwehr von Gefahren; Erforschung des

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08
    Ebenso wenig kann § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO als Ermächtigungsgrundlage dienen, wenn lediglich einer abstrakten Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs, wie sie beispielsweise mit hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen generell verbunden ist, begegnet werden soll (OVG Münster, Beschl. v. 19.12.1995 - 25 B 2750/95 -, NZV 1996, 214 = NJW 1996, 2049 mwN).
  • VGH Bayern, 31.03.2009 - 11 ZB 07.630

    Antrag auf Zulassung der Berufung (unzulässig); verkehrsrechtliche Anordnung

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08
    a) Soweit der Kläger nunmehr die durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) im Frühjahr 2010 bekanntgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen km 268 und km 279 sowie zwischen km 277 und km 281 anficht, liegt eine Klageänderung iSv § 91 VwGO vor (vgl. VGH München, Beschl. v. 31.03.2009 - 11 ZB 07.630 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.08.2016 - 2 K 1365/14

    Straßenverkehrsrecht: Anfechtung eines Verkehrsverbots wegen

    Was zunächst die besonderen örtlichen Verhältnisse anbelangt, die eine "besondere" Gefahrenlage hervorrufen können, hat das Bundesverwaltungsgericht der Sache nach bereits entschieden, dass sie schon allein aufgrund einer erheblichen - im sogenannten DTV-Wert und dem Anteil des sogenannten Schwerlastanteils ausgedrückten - Verkehrsbelastung gegeben sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04. Juli 2007 - 3 B 79/06 -, Rn. 6, juris; vgl. auch VG Hannover, Urteil vom 27. April 2010 - 7 A 1820/08 -, Rn. 31, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht