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   VG Hannover, 29.03.2004 - 6 A 844/02   

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https://dejure.org/2004,26055
VG Hannover, 29.03.2004 - 6 A 844/02 (https://dejure.org/2004,26055)
VG Hannover, Entscheidung vom 29.03.2004 - 6 A 844/02 (https://dejure.org/2004,26055)
VG Hannover, Entscheidung vom 29. März 2004 - 6 A 844/02 (https://dejure.org/2004,26055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bekanntgabe eines Leistungsbescheides; materielle Beweislast; Vollstreckbarkeitserklärung; Erledigung durch Zahlung des Drittschuldners; Erstattungs- und Folgenbeseitigungsanspruchs; richtiger Klagegegner; Rundfunkgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Adresse; Anspruchsgegner; Anzeigepflicht; Bekanntgabe; Bescheid; Beweislast; Drittschuldner; Erledigung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Folgenbeseitigung; Folgenbeseitigungsanspruch; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gebühr; Landesrundfunkanstalt; Leistungsbescheid; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.07.1986 - VII B 151/85

    Vollstreckung - Vollstreckungsersuchen - Leistungsbescheid - Schuldner

    Auszug aus VG Hannover, 29.03.2004 - 6 A 844/02
    Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte (§ 78 VwGO) und von daher prozessual verantwortlich für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 - VII B 151/85 - NVwZ 1987, 535).

    Vor diesem Hintergrund kann der Nachweis des Zugangs - unabhängig davon, welche Anforderungen man an das Vorliegen eines "Zweifels" im Sinne von § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG stellt (vgl. dazu auch BFH, Beschluss vom 04.07.1986, a.a.O., m.w.N.) - zumindest hinsichtlich der beiden Leistungsbescheide vom 03.05.2001 und 01.06.2001 nicht mit dem bloßen Hinweis darauf geführt werden, die Bescheide seien auf dem Postweg nicht als unzustellbar zurückgelangt, zumal vor dem dargelegten Hintergrund insoweit auch kein Verstoß des Klägers gegen seine Anzeigepflicht nach § 3 Abs. 3 RGebStV erkennbar sein dürfte.

    Hierfür genügt es jedenfalls dann, wenn der Zugang eines Bescheides als solcher streitig ist, es also nicht lediglich um die Frage des Zeitpunktes des Zugangs geht, wenn der Betroffene den Zugang schlicht bestreitet (so auch BFH, Beschluss vom 04.07.1986, a.a.O., m.w.N.), was der Kläger im vorliegenden Fall tut.

  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus VG Hannover, 29.03.2004 - 6 A 844/02
    Dies ist nämlich dann der richtige Rechtsbehelf, wenn sich eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung - wie hier - bereits vor Erhebung einer ansonsten zulässigen Anfechtungsklage mit der Durchführung und Beendigung der Vollstreckung, d.h. mit der Zahlung der gepfändeten Forderung durch den Drittschuldner an den Vollstreckungsgläubiger, erledigt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 11.04.2001 - VII B 304/00 - zitiert nach juris Web = NVwZ-RR 2002, 612 u.a.).

    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang nämlich nicht vorrangig, ob die Vollstreckungsmaßnahme als solche (bloß) rechtswidrig war, sondern ob ein wirksamer Leistungsbescheid vorliegt und dieser ggf. einen wirksamen Rechtsgrund für das Behaltendürfen der vereinnahmten Beträge bildet (vgl. dazu auch BFH, Beschluss vom 11.04.2001, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 06.06.2019 - 19 K 3677/18

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen; Überprüfung des Vollstreckungsauftrags durch

    Die Auffassung, die Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit binde allein im Innenverhältnis der beteiligten Behörden (so für andere Normen VG Hannover, Urt. v. 29.3.2004, 6 A 844/02, juris Rn. 24 und BFH, Beschl. v. 4.7.1986, VII B 151/85, juris Rn. 9 ff), überzeugt vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der hamburgischen Norm (Bü-Drs. 20/4579, S. 20 f.) und dem damit einhergehenden Sinn und Zweck der hamburgischen Vorschrift nicht.

    Aus diesen Regelungsunterschieden erwächst die Konsequenz, dass die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover (Urt. v. 29.3.2004, 6 A 844/02, zu § 7 Abs. 1 Satz 3 NVwVG a.F., heute § 7 Abs. 1 Satz 4 NvWVG) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar ist, da sie sich mit der rechtlichen Reichweite der eben genannten Norm beschäftigt, aus der allein hervorgeht, dass die ersuchende Behörde der Vollstreckungsbehörde zu bescheinigen hat, dass der Leistungsbescheid vollstreckbar ist.

  • VG Magdeburg, 02.01.2012 - 9 A 58/10

    Anspruch auf Erstattung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b. KAG LSA i. V. m § 37

    Das Gericht ist nicht der Auffassung, dass es dafür zunächst oder zusätzlich einer Aufhebung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung etwa im Rahmen einer Feststellungs- oder Fortsetzungsfeststellungsklage bedarf (vgl. dazu: VG Hannover, Urt. v. 29.03.2004, 6 A 844/02 mit Verweis auf BFH, Beschl. v. 11.04.2001, VII B 304/00; VG Potsdam, Urt. v. 22.10.2010, 8 K 1380/09; alle juris).

    Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist mit der tatsächlichen Einziehung und damit der Vollstreckung ohnehin erledigt (VG Hannover, Urteil v. 29.03.2004, 6 A 844/02 mit Verweis auf BFH, Beschl. v. 11.04.2001, VII B 304/00; juris) und muss mangels weiterer Rechtswirkung nicht gerichtlich aufgehoben werden.

    Dies gilt jedoch nicht für den Zugang als solchen (VG Hannover, Urteil v. 29.03.2004, 6 A 844/02; juris).

  • VG München, 17.02.2016 - M 26 E 16.105

    Eilrechtsschutz gegen Zwangsvollstreckung- fehlende Rechtswegzuständigkeit des

    Er verweise auf die Entscheidungen des Landgerichts Tübingen vom 19. Mai 2014 (5 T 81/14), 8. Januar 2015 (5 T 296/14) und 9. September 2015 (5 T 162/15) sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 29. März 2004 (6 A 844/02).

    Der Antragsteller bezieht sich zwar auch auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (U.v. 29.3.2004 - 6 A 844/02 - juris).

  • VG Weimar, 11.07.2016 - 3 E 195/16
    Dies setzt wiederum voraus, dass der zu vollstreckende Verwaltungsakt überhaupt wirksam geworden ist (vgl. VG München, Beschluss vom 09.11.1999 - M 10 S 99.4923 - Juris Rdnr. 27 und Urteil vom 18.07.2013 - M 22 K 11.3008 - Juris Rdnr. 59; VG Hannover, Urteil vom 29.03.2004 - 6 A 844/02 - Juris Rdnr. 24; VG Regensburg, Urteil vom 09.06.2011 - RO 5 K 09.2282 - Juris Rdnr. 54).

    Die Bekanntgabe ist also Wirksamkeitserfordernis (vgl. VG Hannover, Urteil vom 29.03.2004, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 17.11.2021 - 2 K 2056/21

    Vollstreckung von Vollstreckungskosten

    Aus der - hier wie vorstehend ausgeführt ohnehin nicht gegebenen - Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung folgt demgegenüber noch kein Erstattungsanspruch, da diese für sich genommen keinen Behaltensgrund darstellt (vgl. vgl. BFH, Beschl. v. 11.04.2001 - VII B 304/00 -, BStBl II 2001, 525 = juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.01.2021 - 2 A 1480/20 -, juris Rn. 55; BayVGH, Beschl. v. 03.03.2014 - 6 ZB 14.97 -, juris Rn. 15; VG Köln, Urt. v. 13.10.2020 - 6 K 6293/17 -, juris Rn. 18; VG Hannover, Urt. v. 29.03.2004 - 6 A 844/02 -, juris Rn. 33).
  • VG Greifswald, 19.05.2020 - 2 B 203/20

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Der Antragsgegner hat es nicht vermocht, den Zugang der Leistungsbescheide nachzuweisen (§ 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG); dies geht zu seinen Lasten (VG Hannover, Urteil vom 29. März 2004 - 6 A 844/02 -, Rn. 25, juris).
  • VG Köln, 13.10.2020 - 6 K 6293/17
    vgl. dazu auch BFH, Beschluss vom 11.04.2001 - VII B 304/00 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 29.03.2004 - 6 A 844/02 -, juris, Rn. 33.
  • VG Wiesbaden, 30.07.2015 - 5 L 783/15

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung (hier: Vollstreckung)

    Ein Sonderfall (Wohnungswechsel), wie er der Entscheidung des VG Hannover vom 29.03.2004 (Az. 6 A 844/02) zugrunde lag, ist vorliegend nicht gegeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 4 KR 165/16
    Die vom SG vertretene Ansicht unter Hinweis auf den Kommentar in von Wulffen/Schütze ist für den Senat die vorherrschende Meinung im Sozialrecht, die den dortigen Besonderheiten umfassend Rechnung trägt (Ebenso zu § 3 NVwVG: VG Hannover, Urteil vom 29.03.2004, 6 A 844/02; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.09.1994, 9 M 4213/94 - juris).
  • VG Düsseldorf, 22.09.2016 - 27 K 5854/13
    Vergleiche hierzu VG Hannover, Urteil vom 29. März 2004 - 6 A 844/02 -, juris.
  • VG Aachen, 10.09.2010 - 6 K 964/09

    Anspruch auf Erstattung einer aufgrund einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

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