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   VG Hannover, 30.03.2015 - 4 B 546/15   

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https://dejure.org/2015,5716
VG Hannover, 30.03.2015 - 4 B 546/15 (https://dejure.org/2015,5716)
VG Hannover, Entscheidung vom 30.03.2015 - 4 B 546/15 (https://dejure.org/2015,5716)
VG Hannover, Entscheidung vom 30. März 2015 - 4 B 546/15 (https://dejure.org/2015,5716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag der Firma Organo-Fluid aus Ritterhude gegen das Nds. Umweltministerium hat keinen Erfolg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der Firma Organo-Fluid aus Ritterhude gegen das Nds. Umweltministerium hat keinen Erfolg

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsansprüche gegen Äußerungen von Behörden?

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

    Auszug aus VG Hannover, 30.03.2015 - 4 B 546/15
    81 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 25.07.2014, 13 ME 97/14, juris) teilt das Gericht nicht die Auffassung der Antragstellerin, dass eine Wiederholungsgefahr nur bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entfällt.
  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen

    Auszug aus VG Hannover, 30.03.2015 - 4 B 546/15
    Die zwischen den Beteiligten streitige und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 08.09.2010, 1 BvR 1890/08, juris) nach Auffassung der Kammer offene Frage, ob sich die Antragstellerin auf ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht berufen kann, kann dahinstehen, da jedenfalls die weiteren Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs nicht vorliegen.
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VG Hannover, 30.03.2015 - 4 B 546/15
    Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (BVerwG, Beschluss vom 11.11.2010, 7 B 54.10, juris).
  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter

    Dahinstehen kann in diesem Zusammenhang die von den Beteiligten aufgeworfene Frage, ob bereits die Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die notwendige Wiederholungsgefahr begründen kann (ablehnend: VG Hannover, Beschluss vom 03.06.2014 - 1 B 7660/14, BeckRS 2014, 52541; Beschluss vom 30.03.2015 - 4 B 546/15, BeckRS 2015, 44140; anderer Ansicht: VG München, Beschl. v. 5.12.2017 - M 10 E 17.2979, BeckRS 2017, 143080, Rn. 35) oder ob diese jedenfalls aus dem isolierten Umstand folgt, dass ein Hoheitsträger eine beanstandete Pressemitteilung weiterhin im (öffentlich einsehbaren) Archiv seines Internetauftritts gespeichert hat (ablehnend: VG Hannover, Beschluss vom 30.03.2015 - 4 B 546/15, BeckRS 2015, 44140; Nds. OVG, Beschluss vom 25.07.2014, 13 ME 97/14, juris Rn. 12).
  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

    Unter Beachtung dieser Grenzen steht es einer Behörde grundsätzlich frei, die Öffentlichkeit im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs zu informieren und dabei auch Rechtsauffassungen zu äußern (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 30. März 2015 - 4 B 546/15 -, juris Rn. 75; VG Bremen, Urteil vom 23. September 2010 - 2 K 582/10 -, juris Rn. 41 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 21.07.2016 - 4 K 3671/15

    Islamismus; Unterlassung der Verbreitung einer Publikation eines Landesamts für

    Dass die Intensität des Grundrechtseingriffs bei dem im Archiv der Homepage des LfV abgelegten Artikel möglicherweise nicht mehr so hoch ist wie bei dort aktuell abrufbaren Beiträgen, ändert an der Fortdauer des mittelbaren Grundrechtseingriffs nichts, denn anders als bei sich durch Zeitablauf überholenden Presseerklärungen, bezüglich derer unter Umständen mangels Wiederholungsgefahr nur ein (auf die Vergangenheit bezogener) Widerruf der getätigten Äußerung und keine (zukünftige) Unterlassung begehrt werden kann (vgl. VG Bremen, Beschluss v. 29.04.2015 - Az. 4 V 358/15 -, juris, Rn. 73; VG Hannover, Beschluss v. 30.03.2015 - Az. 4 B 546/15 -, juris, Rn. 81 f.), besitzt der streitgegenständliche Artikel, der gleich zu Beginn in Fettdruck auf den Zeitpunkt der in ihm verarbeiteten Feststellungen hinweist, insoweit nach wie vor Aktualität, auch wenn die Homepage des Klägers inzwischen eine äußerlich veränderte Gestalt hat und sich die dem Artikel des LfV zugrunde liegenden Audiodateien mit ihrem damaligen (ursprünglichen) Inhalt dort nicht mehr wiederfinden.
  • VG München, 08.12.2016 - M 10 K 14.4106

    Zur Bezeichnung von Personen als "rechtsextremistisch" in amtlichen Äußerungen

    Amtliche Äußerungen haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in den Ausführungen des Willkürverbotes sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren (BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris; VG Hannover, B.v. 30.03.2015 - 4 B 546/15 - juris).
  • VG Bremen, 29.04.2015 - 4 V 358/15

    Unterlassungsbegehren IKZ gegen Innensenator - IKZ; Islamisches Kulturzentrum

    Bei dem Umstand, dass die Pressemitteilung nach wie vor auf der Internetseite des Innensenators abrufbar ist, handelt es sich nicht um eine Wiederholung, sondern um die Archivierung einer bereits getätigten Äußerung (VG Hannover, Beschl. v. 30.03.2015 - 4 B 546/15 - juris m.w.N.).
  • VG Potsdam, 08.06.2018 - 6 L 1097/17

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Eine Prüfung danach, ob die mit der Aussage verbundene rechtliche Bewertung im Einklang mit dem Gesetz steht, ist nicht Gegenstand des Unterlassungsverfahrens (VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 3 L 846/16 -, juris Rn. 26; ebenso VG Hannover, Beschluss vom 30. März 2015 - 4 B 546/15 -, juris Rn. 66, 75 ff.).
  • VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069

    Antrag auf Unterlassung einer Äußerung durch eine Landgerichtspräsidentin

    Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen berufen dürfen, d. h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (BVerwG, B. v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris; VG Hannover, B. v. 30.3.2015 - 4 B 546/15 - juris).
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