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   VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15   

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VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15 (https://dejure.org/2017,12055)
VG Köln, Entscheidung vom 04.04.2017 - 7 K 4479/15 (https://dejure.org/2017,12055)
VG Köln, Entscheidung vom 04. April 2017 - 7 K 4479/15 (https://dejure.org/2017,12055)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 13 A 1872/14

    Einordnung eines Nahrungsergänzungsmittels als zulassungspflichtiges

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15
    Maßgeblich für die pharmakologische oder metabolische Wirkung ist zunächst der biochemische Wirkmechanismus, wobei der Begriff der pharmakologischen Wirkung als einer Wechselwirkung zwischen den Molekülen des betreffenden Stoffes und einem gewöhnlich als Rezeptor bezeichneten Zellbestandteil von dem der metabolischen Wirkung, welcher auf die Veränderung biochemischer Prozesse innerhalb von Körperfunktionen abzielt, nicht stets trennscharf abgegrenzt werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 - und vom 11.06.2007 - 13 A 3903/06 - Urteile der Kammer vom 28.04.2015 - 7 K 395/13 - und vom 14.02.2012 - 7 K 5340/10 -.

    Die nachgewiesene therapeutische Wirksamkeit (d.h. ein auf einen bestimmten, belegten Heilerfolg abzielender Ausschnitt aus dem allgemeinen Wirkungsspektrum) berechtigt zwar im Wege eines Erst-Recht-Schlusses zur Annahme einer pharmakologischen Wirkung; sie ist aber kein notwendiges Element pharmakologischer Wirkung, BVerwG, Urteil vom 14.12.2006 - 3 C 40.05 - OVG NRW, Beschlüsse vom 10.12.2014 - 13 A 1202/14 - und vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 -.

    Ohne therapeutische Wirksamkeit fehlt dem Arzneimittel nicht die Arzneimitteleigenschaft, sondern die Zulassungsfähigkeit, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 - m.w.N.

    Aus dem Arzneimittelbegriff ausgeschlossen werden sollen danach nur gesundheitsschädliche Stoffe wie etwa Drogen, die konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, vgl. EuGH, Urteil vom 10.07.2014 - C-358/13 - OVG NRW, Beschluss vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2014 - 13 A 1202/14

    Feststellung einer nicht bestehenden Zulassungspflichtigkeit für ein Produkt zur

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15
    Der Stoff muss in der vorhandenen Zusammensetzung die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers nennenswert beeinflussen und über die Wirkungen hinausgehen, die ein in angemessener Menge verzehrtes Lebensmittel hat, vgl. EuGH, Urteile vom 15.01.2009 - C-40/07 - und vom 15.11.2007 - C-319/05 - BVerwG, Urteile vom 26.05.2009 - 3 C 5.00 - und vom 25.07.2007 - 3 C 21.06 - sowie - 3 C 23.06 - OVG NRW, Beschluss vom 10.12.2014 - 13 A 1202/14 -, juris.

    Die nachgewiesene therapeutische Wirksamkeit (d.h. ein auf einen bestimmten, belegten Heilerfolg abzielender Ausschnitt aus dem allgemeinen Wirkungsspektrum) berechtigt zwar im Wege eines Erst-Recht-Schlusses zur Annahme einer pharmakologischen Wirkung; sie ist aber kein notwendiges Element pharmakologischer Wirkung, BVerwG, Urteil vom 14.12.2006 - 3 C 40.05 - OVG NRW, Beschlüsse vom 10.12.2014 - 13 A 1202/14 - und vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 -.

    Bei der Einzelfallentscheidung, ob ein Erzeugnis Funktionsarzneimittel ist, bleibt zu beachten, dass Arzneimittel typischerweise eine therapeutische Eignung besitzen und die Anwender sie nutzen, um Krankheiten oder unerwünschte körperliche Zustände und Befindlichkeiten zu verhindern bzw. zu bekämpfen, - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.12.2014 - 13 A 1202/14 -.

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15
    Der Stoff muss in der vorhandenen Zusammensetzung die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers nennenswert beeinflussen und über die Wirkungen hinausgehen, die ein in angemessener Menge verzehrtes Lebensmittel hat, vgl. EuGH, Urteile vom 15.01.2009 - C-40/07 - und vom 15.11.2007 - C-319/05 - BVerwG, Urteile vom 26.05.2009 - 3 C 5.00 - und vom 25.07.2007 - 3 C 21.06 - sowie - 3 C 23.06 - OVG NRW, Beschluss vom 10.12.2014 - 13 A 1202/14 -, juris.

    Die Erheblichkeitsschwelle sei nicht erreicht, wenn die Wirkungen eines Produkts nicht über diejenigen hinausgehen, die ein in angemessener Menge verzehrtes Lebensmittel aufweisen kann, vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -.

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05

    Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit;

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15
    Danach steuert ein Arzneimittel gezielt die Körperfunktionen von außen, während der Körper bei der unspezifischen Aufnahme von Nährstoffen über natürliche Nahrungsmittel die benötigten Bestandteile selbst identifiziert und modifiziert, vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2006 - 3 C 40.05 -, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 22.06.

    Die nachgewiesene therapeutische Wirksamkeit (d.h. ein auf einen bestimmten, belegten Heilerfolg abzielender Ausschnitt aus dem allgemeinen Wirkungsspektrum) berechtigt zwar im Wege eines Erst-Recht-Schlusses zur Annahme einer pharmakologischen Wirkung; sie ist aber kein notwendiges Element pharmakologischer Wirkung, BVerwG, Urteil vom 14.12.2006 - 3 C 40.05 - OVG NRW, Beschlüsse vom 10.12.2014 - 13 A 1202/14 - und vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 -.

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15
    Der Stoff muss in der vorhandenen Zusammensetzung die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers nennenswert beeinflussen und über die Wirkungen hinausgehen, die ein in angemessener Menge verzehrtes Lebensmittel hat, vgl. EuGH, Urteile vom 15.01.2009 - C-40/07 - und vom 15.11.2007 - C-319/05 - BVerwG, Urteile vom 26.05.2009 - 3 C 5.00 - und vom 25.07.2007 - 3 C 21.06 - sowie - 3 C 23.06 - OVG NRW, Beschluss vom 10.12.2014 - 13 A 1202/14 -, juris.

    Fehlt der Nachweis therapeutischer Wirksamkeit unterhalb einer bestimmten Dosischwelle ist die Annahme eines Funktionsarzneimittels keineswegs ausgeschlossen, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 21.06 -, juris.

  • VG Köln, 28.04.2015 - 7 K 395/13

    Rechtmäßigkeit der Einstufung eines Extrakts aus Ginkgo-biloba-Blättern als

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15
    Insoweit verweist das beklagte Land auf das Urteil der Kammer vom 28.04.2015 - 7 K 395/13 -.

    Maßgeblich für die pharmakologische oder metabolische Wirkung ist zunächst der biochemische Wirkmechanismus, wobei der Begriff der pharmakologischen Wirkung als einer Wechselwirkung zwischen den Molekülen des betreffenden Stoffes und einem gewöhnlich als Rezeptor bezeichneten Zellbestandteil von dem der metabolischen Wirkung, welcher auf die Veränderung biochemischer Prozesse innerhalb von Körperfunktionen abzielt, nicht stets trennscharf abgegrenzt werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 - und vom 11.06.2007 - 13 A 3903/06 - Urteile der Kammer vom 28.04.2015 - 7 K 395/13 - und vom 14.02.2012 - 7 K 5340/10 -.

  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/13

    Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15
    Aus dem Arzneimittelbegriff ausgeschlossen werden sollen danach nur gesundheitsschädliche Stoffe wie etwa Drogen, die konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, vgl. EuGH, Urteil vom 10.07.2014 - C-358/13 - OVG NRW, Beschluss vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 -.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 5.00

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15
    Der Stoff muss in der vorhandenen Zusammensetzung die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers nennenswert beeinflussen und über die Wirkungen hinausgehen, die ein in angemessener Menge verzehrtes Lebensmittel hat, vgl. EuGH, Urteile vom 15.01.2009 - C-40/07 - und vom 15.11.2007 - C-319/05 - BVerwG, Urteile vom 26.05.2009 - 3 C 5.00 - und vom 25.07.2007 - 3 C 21.06 - sowie - 3 C 23.06 - OVG NRW, Beschluss vom 10.12.2014 - 13 A 1202/14 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2007 - 13 A 3903/06

    Zur Einodnung eines Nikotinpflasters als Arzneimittel

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15
    Maßgeblich für die pharmakologische oder metabolische Wirkung ist zunächst der biochemische Wirkmechanismus, wobei der Begriff der pharmakologischen Wirkung als einer Wechselwirkung zwischen den Molekülen des betreffenden Stoffes und einem gewöhnlich als Rezeptor bezeichneten Zellbestandteil von dem der metabolischen Wirkung, welcher auf die Veränderung biochemischer Prozesse innerhalb von Körperfunktionen abzielt, nicht stets trennscharf abgegrenzt werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 - und vom 11.06.2007 - 13 A 3903/06 - Urteile der Kammer vom 28.04.2015 - 7 K 395/13 - und vom 14.02.2012 - 7 K 5340/10 -.
  • EuGH, 08.11.2007 - C-40/07

    Kommission / Italien

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2017 - 7 K 4479/15
    Der Stoff muss in der vorhandenen Zusammensetzung die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers nennenswert beeinflussen und über die Wirkungen hinausgehen, die ein in angemessener Menge verzehrtes Lebensmittel hat, vgl. EuGH, Urteile vom 15.01.2009 - C-40/07 - und vom 15.11.2007 - C-319/05 - BVerwG, Urteile vom 26.05.2009 - 3 C 5.00 - und vom 25.07.2007 - 3 C 21.06 - sowie - 3 C 23.06 - OVG NRW, Beschluss vom 10.12.2014 - 13 A 1202/14 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 13 A 1187/10

    Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

  • VG Köln, 14.02.2012 - 7 K 5340/10

    Agar Arzneimittel Arzneimittelbegriff Arzneistoffe Blutgerinnung

  • EuGH, 03.10.2013 - C-109/12

    Laboratoires Lyocentre - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung -

  • VG Köln, 05.08.2014 - 7 K 5469/12

    Anforderungen an die Feststellung über das Vorliegen eines zulassungspflichtigen

  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 26.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

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