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   VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11   

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VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11 (https://dejure.org/2012,34214)
VG Köln, Entscheidung vom 22.08.2012 - 21 K 2317/11 (https://dejure.org/2012,34214)
VG Köln, Entscheidung vom 22. August 2012 - 21 K 2317/11 (https://dejure.org/2012,34214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung von § 21 TKG als drittschützend zu Gunsten der den Zugang nachfragenden Wettbewerbsunternehmen; Verpflichtungsklage mit dem Ziel der Auferlegung von (weitergehenden) Regulierungsverpflichtungen; Zulässigkeit einer Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11
    Insoweit ist entscheidend, dass sich aus individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich hinreichend von der Allgemeinheit unterscheidet, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39 ff.; Juris Rdnr. 11 mit zahlreichen Nachweisen.

    Ferner bestätigen sowohl die Gesetzessystematik als auch die Entstehungsgeschichte dieses Auslegungsergebnis, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, a.a.O., Rdnr. 13 - 16 mit zahlreichen Nachweisen.

    Hinsichtlich des Klageantrages zu 3. - die Klägerin begehrt hier die Auferlegung einer getrennten Rechnungsführung gemäß § 24 TKG - könnte es zwar zweifelhaft sein, ob diese Vorschrift drittschützend ist, da über § 24 Abs. 1 Satz 3 TKG nur mittelbar über den dort genannten Zweck - Verhinderung von Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot - die Wettbewerber als individualisierbarer Personenkreis angesprochen sind (vgl. § 19 TKG), im Ergebnis Drittschutz bejaht von BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, a.a.O., Rdnr. 17.

    Dieses Erfordernis gilt insbesondere auch im Rahmen der hier begehrten weiteren Regulierungsmaßnahmen, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, a.a.O., Rdnr. 23 ff.; vgl. zu Vorstehendem weiter: VG Köln, Urteile vom 13. April 2011, 21 K 3061/07 - juris Rdnr. 71 ff und 21 K 3062/07 - juris Rdnr. 57 ff.

    Denn die Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen ist das Ergebnis einer umfassenden und komplexen Abwägung, bei der gegenläufige öffentliche und private Belange einzustellen, zu gewichten und auszugleichen sind, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 1, amtlicher Abdruck Rdnr. 16; BVerwG, Urteil vom 28. November 2007, a.a.O., Rdnr. 28 ff.; in diesem Sinne bereits Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 -, BVerwGE 120, 263 (271).

    Fehlerhaft wird das Regulierungsermessen ausgeübt, wenn die Interessen der Beteiligten nicht ausreichend bzw. nicht alle erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse ermittelt worden sind, eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, a.a.O., Rdnr. 31 und Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, a.a.O., Rdnr. 16; vgl. zu Vorstehendem weiter: VG Köln, Urteile vom 13. April 2011, 21 K 3061/07 - juris Rdnr. 80 ff und 21 K 3062/07 - juris Rdnr. 72 ff.

    Gleichfalls kann offen bleiben, ob, worauf bereits bei der Prüfung der Klagebefugnis hingewiesen worden ist, selbst bei beurteilungsfehlerhafter Anwendung des § 24 TKG die Klägerin in eigenen Rechten verletzt sein könnte, da die Kammer Zweifel daran hat, ob diese Vorschrift zu Gunsten der Klägerin "Drittschutz" vermitteln kann, so aber BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, a.a.O.,Rdnr. 17.

  • VG Köln, 13.04.2011 - 21 K 3062/07

    Möglichkeit des Erlasses einer Regulierungsverfügung seitens der

    Auszug aus VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11
    Dieses Erfordernis gilt insbesondere auch im Rahmen der hier begehrten weiteren Regulierungsmaßnahmen, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, a.a.O., Rdnr. 23 ff.; vgl. zu Vorstehendem weiter: VG Köln, Urteile vom 13. April 2011, 21 K 3061/07 - juris Rdnr. 71 ff und 21 K 3062/07 - juris Rdnr. 57 ff.

    Fehlerhaft wird das Regulierungsermessen ausgeübt, wenn die Interessen der Beteiligten nicht ausreichend bzw. nicht alle erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse ermittelt worden sind, eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, a.a.O., Rdnr. 31 und Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, a.a.O., Rdnr. 16; vgl. zu Vorstehendem weiter: VG Köln, Urteile vom 13. April 2011, 21 K 3061/07 - juris Rdnr. 80 ff und 21 K 3062/07 - juris Rdnr. 72 ff.

    Über einen dem Klageantrag zu 1. entsprechenden Antrag, unter Abänderung von Ziff. 1.1.4 der Regulierungsverfügung der Betroffenen die Verpflichtung aufzuerlegen, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 6 TKG im Rahmen der Erfüllung der Verpflichtung zur Kollokationsgewährung Nutzungsmöglichkeiten von Zugangsleistungen sowie Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Zugangsnachfragern uneingeschränkt zuzulassen, hat das Gericht bereits im Rahmen eines eine frühere Regulierungsverfügung vom 20. April 2005 (BK 4-04-075R) betreffenden Rechtsstreits - vgl. Urteil vom 13. April 2011 - 21 K 3062/07 - juris Rdnr. 79 ff - entschieden und wie folgt ausgeführt:.

    Über ein diesem Antrag entsprechendes Begehren, der Beigeladenen die Verpflichtung aufzuerlegen, für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Zugangs zum Teilnehmeranschluss eine getrennte Rechnungsführung gem. § 24 Abs. 1 TKG durchzuführen, hat das Gericht ebenfalls bereits im Rahmen eines eine frühere Regulierungsverfügung vom 20. April 2005 (BK 4-04-075R) betreffenden Rechtsstreits - vgl. Urteil vom 13. April 2011 - 21 K 3062/07 - juris Rdnr. 96 ff - entschieden und wie folgt ausgeführt:.

    Über ein diesem Antrag entsprechendes Begehren hat das Gericht ebenfalls bereits im Rahmen eines eine frühere Regulierungsverfügung vom 20. April 2005 (BK 4-04-075R) betreffenden Rechtsstreits - vgl. Urteil vom 13. April 2011 - 21 K 3062/07 - juris Rdnr. 108 ff - entschieden und wie folgt ausgeführt:.

  • VG Köln, 19.10.2006 - 1 K 2979/05

    Verpflichtung zum Angebot eines vollständig entbündelten TAL-Zugangs durch einen

    Auszug aus VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11
    Ob die Vorschrift schon allein deshalb als Ermächtigungsgrundlage ausscheidet, soweit der Klageantrag zu 1) auch auf die Zulassung von "Nutzungsmöglichkeiten von Zugangsleistungen" gerichtet ist und diese Variante zwar vom Text des § 21 Abs. 2 Nr. 6 TKG umfasst sein könnte, sie aber regelungswidrig sein könnte, wenn es -wie hierum Kollokation nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 TKG geht, so im Ergebnis VG Köln, Urteil vom 28. September 2006 - 1 K 2979/05 -, amtlicher Abdruck, S. 21 f. unter Ziffer 2.2, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden, da das Begehren der Klägerin jedenfalls aus anderen Gründen erfolglos ist.

    Ob der Klageantrag schon deshalb unbegründet ist, weil die Auferlegung von getrennter Rechnungsführung nur für "bestimmte" Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zugangsleistungen beschränkt ist und dies vorliegend nicht beantragt wurde, so VG Köln, Urteil vom 28. September 2006 - 1 K 2979/05 -, amtlicher Abdruck S. 25 f. unter Ziffer 2.4, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11
    Dies braucht jedoch nicht vertieft zu werden, da diese Prüfung die Beantwortung komplexer Rechtsfragen erfordern würde, und allein deshalb die Möglichkeit der Rechtsverletzung nicht verneint werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, NVwZ 2003, 605 (606).

    Dies braucht jedoch an dieser Stelle nicht vertieft zu werden, da die Prüfung dieser Frage die Beantwortung komplexer Rechtsfragen erfordern würde, und allein deshalb die Möglichkeit der Rechtsverletzung nicht verneint werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, NVwZ 2003, 605 (606).

  • BVerwG, 27.01.2010 - 6 C 22.08

    Zugang; Teilnehmeranschluss; Teilnehmeranschlussleitung; Kollokation;

    Auszug aus VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11
    Denn die Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen ist das Ergebnis einer umfassenden und komplexen Abwägung, bei der gegenläufige öffentliche und private Belange einzustellen, zu gewichten und auszugleichen sind, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 1, amtlicher Abdruck Rdnr. 16; BVerwG, Urteil vom 28. November 2007, a.a.O., Rdnr. 28 ff.; in diesem Sinne bereits Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 -, BVerwGE 120, 263 (271).

    Fehlerhaft wird das Regulierungsermessen ausgeübt, wenn die Interessen der Beteiligten nicht ausreichend bzw. nicht alle erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse ermittelt worden sind, eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, a.a.O., Rdnr. 31 und Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, a.a.O., Rdnr. 16; vgl. zu Vorstehendem weiter: VG Köln, Urteile vom 13. April 2011, 21 K 3061/07 - juris Rdnr. 80 ff und 21 K 3062/07 - juris Rdnr. 72 ff.

  • VG Köln, 13.04.2011 - 21 K 3061/07

    Anspruch auf Unterbringung der Systemtechnik (DSLAM) in einem separaten Fach im

    Auszug aus VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11
    Dieses Erfordernis gilt insbesondere auch im Rahmen der hier begehrten weiteren Regulierungsmaßnahmen, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, a.a.O., Rdnr. 23 ff.; vgl. zu Vorstehendem weiter: VG Köln, Urteile vom 13. April 2011, 21 K 3061/07 - juris Rdnr. 71 ff und 21 K 3062/07 - juris Rdnr. 57 ff.

    Fehlerhaft wird das Regulierungsermessen ausgeübt, wenn die Interessen der Beteiligten nicht ausreichend bzw. nicht alle erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse ermittelt worden sind, eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat - Abwägungsausfall -, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste - Abwägungsdefizit -, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist - Abwägungsfehleinschätzung - oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - Abwägungsdisproportionalität -, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, a.a.O., Rdnr. 31 und Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, a.a.O., Rdnr. 16; vgl. zu Vorstehendem weiter: VG Köln, Urteile vom 13. April 2011, 21 K 3061/07 - juris Rdnr. 80 ff und 21 K 3062/07 - juris Rdnr. 72 ff.

  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11
    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 3 C 3.89 - BVerwGE 92, 313.
  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11
    Vielmehr ist § 24 Abs. 1 TKG gemeinschaftsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Beklagte stets ohne Einschränkungen über die Auferlegung einer Verpflichtung zur getrennten Rechnungsführung zu entscheiden hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2009 6 C 38/07 - juris Rdnr. 37 f.
  • EuGH, 21.02.2008 - C-426/05

    Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste -

    Auszug aus VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11
    Diese sind als "Betroffene" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 RRL anzusehen, vgl. EuGH, Urteil vom 21.02.2008 - C-426/05 - juris Nr. 36.
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus VG Köln, 22.08.2012 - 21 K 2317/11
    Denn die Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen ist das Ergebnis einer umfassenden und komplexen Abwägung, bei der gegenläufige öffentliche und private Belange einzustellen, zu gewichten und auszugleichen sind, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 1, amtlicher Abdruck Rdnr. 16; BVerwG, Urteil vom 28. November 2007, a.a.O., Rdnr. 28 ff.; in diesem Sinne bereits Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 -, BVerwGE 120, 263 (271).
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