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   VG Köln, 25.08.2016 - 1 K 3374/15   

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https://dejure.org/2016,73624
VG Köln, 25.08.2016 - 1 K 3374/15 (https://dejure.org/2016,73624)
VG Köln, Entscheidung vom 25.08.2016 - 1 K 3374/15 (https://dejure.org/2016,73624)
VG Köln, Entscheidung vom 25. August 2016 - 1 K 3374/15 (https://dejure.org/2016,73624)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Köln, 14.09.2011 - 21 K 8149/09

    Rechtmäßigkeit einer Vergabe von Funkfrequenzen im 800- MHz- Band - Bereich an

    Auszug aus VG Köln, 25.08.2016 - 1 K 3374/15
    Hieraus kann lediglich die Pflicht der Beklagten abgeleitet werden, auftretende Störungen auf ein akzeptables Maß zu reduzieren und die konfligierenden Belange im Wege wertender Abwägung zum Ausgleich zu bringen, vgl. VG Köln, Urteil vom 14. September 2011, - 21 K 8149/09 -, juris, Rn. 73 m.w.N.

    Das heißt, er hat durch geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen sicherzustellen, dass der benachbarte Frequenznutzer nicht gestört wird (vgl. Verwaltungsgericht Köln, 21 K 8149/09 vom 14. September 2011).

    Dementsprechend kann es nicht darauf ankommen, welche der Nutzungen die zeitlich frühere wäre, vgl. VG Köln, 14. September 2011, - 21 K 8149/09 -, juris, Rn. 75.

  • VG Köln, 25.04.2007 - 21 K 3675/05

    Widerruf der UMTS-Lizenz für die Quam GmbH ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Köln, 25.08.2016 - 1 K 3374/15
    Vorliegend war dies im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - dem Widerspruchsbescheid vom 13. Mai 2015 -, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 25. April 2007, - 21 K 3675/05 -, juris, der Fall.
  • VG Köln, 05.03.2010 - 21 L 1851/09

    Eilantrag eines Kabelnetzbetreibers gegen geplante Frequenzversteigerung

    Auszug aus VG Köln, 25.08.2016 - 1 K 3374/15
    und der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, vgl. VG Köln, Beschluss vom 05. März 2010, - 21 L 1851/09 -, Rn. 42, juris.
  • VG Köln, 12.10.2023 - 1 L 1405/22

    Frequenzordnung, Frequenznutzung, Frequenzzuteilung, Funkfrequenzen, Widerruf,

    Diese besondere wirtschaftliche Bedeutung der streitgegenständlichen Frequenzzuteilungen für die Antragstellerin wird durch den in früheren Verfahren pauschal auf 50.000 Euro festgesetzten Streitwert, vgl. VG Köln, Einstellungsbeschluss vom 16. April 2019 - 9 L 2245/18 -, und Urteil vom 25. August 2016 - 1 K 3374/15 -, eklatant unzureichend abgebildet.
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