Rechtsprechung
VG Köln, 27.11.2014 - 1 K 8240/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 27.11.2014 - 1 K 8240/09
- BVerwG, 11.08.2015 - 6 B 5.15
- BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 24.15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.05.2014 - 6 B 46.13
Telekommunikation; Zugangsgewährung; Kollokation im Multifunktionsgehäuse; …
Auszug aus VG Köln, 27.11.2014 - 1 K 8240/09
Danach prüft das Gericht auch, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.05.2014 - 6 B 46.13 -, Rz. 8, zit. nach juris.
- BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 24.15
Anordnung der Bundesnetzagentur; Abrechnungs- und Erstattungsregelungen; …
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2014 - 1 K 8240/09 - geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2014 - 1 K 8240/09 - abzuändern und den Bescheid der Beklagten vom 23. November 2009 (BK 3b-09/047) hinsichtlich der Ziffern 1. und 2. seines Tenors aufzuheben.
- VG Köln, 20.09.2018 - 1 K 8980/17 Der Klage der Klägerin (1 K 8240/09) gegen die Zugangsanordnung der Beklagten vom 23. November 2009 wies das Verwaltungsgericht Köln ab.
Weder die Beigeladene noch die Klägerin hatten die Ablehnung der Anordnung der genehmigten Entgelte in Ziffer 3. des Beschlusses vom 23. November 2009 in den gerichtlich gegen den Beschluss vom 23. November 2009 geführten Verfahren 1 K 8240/09 und 1 K 8765/09 angegriffen.
Allein Ziffer 1. und 2. sind dann auch vom Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren zu 1 K 8240/09 aufgehoben worden.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren zu 1 K 8240/09, Urteil vom 17. August 2016 - 6 C 24.15 -, juris, und der Kammerrechtsprechung in Parallelverfahren, Urteile der Kammer vom 11. Oktober 2017, - 1 K 2264/15 und 1 K 936/17 -, juris, handelte es sich bei der Ablehnung um einen von Beginn an rechtswidrigen Verwaltungsakt, so dass als Rechtsgrundlage für eine konkludente Rücknahme § 48 VwVfG Anwendung findet.
- VG Köln, 27.11.2014 - 1 K 8765/09
Zahlung von Entgelten für die Bereitstellung der Intrabuilding-Abschnitte und …
Insoweit verweist die Beigeladene auf ihre Ausführungen im Verfahren 1 K 8240/09.