Rechtsprechung
VG Köln, 29.04.2010 - 20 K 2787/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines Waffenscheins für einen in einer Sonderermittlungsgruppe "Organisierte Kriminalität und Geldwäsche" eingesetzten Steuerfahndungsprüfer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 30.03.1994 - 1 A 406.92
Anforderungen an das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses ; Antrag auf …
Auszug aus VG Köln, 29.04.2010 - 20 K 2787/09
vgl. in diesem Zusammenhang etwa VG Berlin, Urteil vom 30.3.1994 -1 A 406.92- (juris) betr.
- VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 521/10
Gerichtsvollzieher; waffenrechtliche Erlaubnis zum dienstlichen Gebrauch einer …
Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers sind jedoch die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 2 WaffG mit denen des § 19 Abs. 1 WaffG gleichzusetzen und mithin eine erhebliche Gefährdung nur dann anzunehmen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die betreffende Person wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 WaffG) und dass der Erwerb der Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 WaffG) (vgl. i. E. ebenso zu den einschlägigen Vorgängervorschriften des WaffG BayVGH, Urt. v. 20.01.1975 - 252 VII 73 - HessVGH, Urt. v. 28.10.1985 - 11 UE 152/84 - sowie zu der derzeit geltenden Rechtslage VG Köln, Urt. v. 29.04.2010 - 20 K 2787/09 - ; Hinze, Waffenrecht, 61. Aktualisierung, Stand: Nov. 2010;… § 55 Rn. 6;… Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 2719).Es ist jedoch in den angeführten Fällen nicht erkennbar, dass die jeweilige Drohung über den Versuch, den Kläger einzuschüchtern, hinausgehen sollte und so eine aktuelle und konkrete Gefährdung des Klägers begründet hätte (vgl. Hess.VGH, Urt. v. 28.10.1985 - 11 UE 152/84 - VG Köln, Urt. v. 29.04.2010 - 20 K 2787/09 -, ).
Hierzu müssten - wie bereits dargelegt - konkrete, insbesondere über rein verbale Drohungen hinausgehende Gefährdungssituationen gegeben sein (vgl. VG Köln, Urt. v. 29.04.2010 - 20 K 2787/09 -, ).