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   VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16   

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https://dejure.org/2016,2852
VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16 (https://dejure.org/2016,2852)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2016 - 10 K 803/16 (https://dejure.org/2016,2852)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2016 - 10 K 803/16 (https://dejure.org/2016,2852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Veranstaltung in Weinheim erlaubt : AfD verzichtet wegen Gegenprotesten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weinheim: Stadt muss der AfD das Rolf-Engelbrecht-Haus zur Verfügung stellen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16
    Ein solches Verfahren wäre mit der Pflicht der Gemeinden zur Gleichbehandlung der politischen Parteien nicht zu vereinbaren und hätte zur Konsequenz, dass ein bereits gestellter Antrag auf Nutzung einer gemeindlichen Einrichtung nach den bisher geltenden Grundsätzen entschieden werden müsste (BVerwG, Urt. v. 28.03.1969 - VII C 49.67 -, juris Rdnr. 46; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 14.04.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rdnr. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.06.2010 - 3 S 40.10 -, juris Rdnr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01

    Zulassungsregelung für durch privatrechtliches Kommunalunternehmen betriebene

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16
    Zwar ist es denkbar, dass dem Abschluss eines Mietvertrages seinerseits eine öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung vorausgeht, welche dann lediglich in zivilrechtlicher Form vollzogen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 1 S 1449/01 -, juris Rdnr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 1 S 1855/14

    Zur Genehmigung einer Veranstaltung - hier: Bundesparteitag der NPD - in einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16
    Nach diesen Vorschriften ist es geboten, politische Parteien gleich zu behandeln, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien kommunale Einrichtungen zur Nutzung zur Verfügung stellt (dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.10.2014 - 1 S 1855/14 - juris Rdnr. 11 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11

    Gezielte Änderung der Benutzungsordnung einer Halle zum Ausschluss einer Partei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16
    Ein solches Verfahren wäre mit der Pflicht der Gemeinden zur Gleichbehandlung der politischen Parteien nicht zu vereinbaren und hätte zur Konsequenz, dass ein bereits gestellter Antrag auf Nutzung einer gemeindlichen Einrichtung nach den bisher geltenden Grundsätzen entschieden werden müsste (BVerwG, Urt. v. 28.03.1969 - VII C 49.67 -, juris Rdnr. 46; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 14.04.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rdnr. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.06.2010 - 3 S 40.10 -, juris Rdnr. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10

    Bürgerbewegung "Pro Deutschland" kann ihren Bundesparteitag im Rathaus Schöneberg

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16
    Ein solches Verfahren wäre mit der Pflicht der Gemeinden zur Gleichbehandlung der politischen Parteien nicht zu vereinbaren und hätte zur Konsequenz, dass ein bereits gestellter Antrag auf Nutzung einer gemeindlichen Einrichtung nach den bisher geltenden Grundsätzen entschieden werden müsste (BVerwG, Urt. v. 28.03.1969 - VII C 49.67 -, juris Rdnr. 46; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 14.04.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rdnr. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.06.2010 - 3 S 40.10 -, juris Rdnr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16
    Denn solche nachträglichen Änderungen des Widmungszwecks dürfen nicht dazu führen, einen unliebsamen Benutzungsantrag abzulehnen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.1995 - 1 S 1283/95 - juris Rdnr. 15).
  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 10 K 4564/20

    Vorläufiger Rechtsschutzes zur Sicherung der Durchführung einer politischen

    Außerdem darf eine stattgebende Entscheidung die Hauptsache grundsätzlich nicht - auch nicht zeitlich befristet - vorwegnehmen, es sei denn, dass dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unerlässlich ist (VG Karlsruhe, Beschl. v. 01.03.2016 - 10 K 803/16 - juris, Rn. 20).

    Die Antragstellerin hat ihren Sitz aber nicht auf der Gemarkung der Antragsgegnerin, sondern in Berlin (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 01.03.2016, a.a.O., Rn. 22).

  • VG Stade, 31.05.2016 - 1 B 1062/16

    AfD; Alternative für Deutschland; Chancengleichheit; Gleichbehandlung; Kapazität;

    Dies ist für Konstellationen, bei denen durch eine nachträgliche Änderung der Benutzungsordnung oder Satzung ein neuer Widmungszweck begründet werden soll, anerkannt (z.B. Nds. OVG: Beschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris; in Bezug auf die AfD: VG Karlsruhe, Beschluss vom 1.3.2016 - 10 K 803/16 -, juris).
  • VG Koblenz, 05.04.2017 - 1 L 346/17

    Eilantrag der AfD-Fraktion im Koblenzer Stadtrat zur Überlassung von Räumen des

    Bereits um den "bösen Schein" einer politisch motivierten Einflussnahme von vorneherein auszuschließen, wäre es deshalb geboten, über den Zulassungsantrag nach der im Zeitpunkt des Antragseingangs gegebenen Rechtslage zu entscheiden (VG Karlsruhe, Beschl. v. 01.03.2016 - 10 K 803/16 -, juris, Rn. 26, m.w.N.).
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