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   VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14   

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https://dejure.org/2015,26173
VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14 (https://dejure.org/2015,26173)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.09.2015 - 3 K 1391/14 (https://dejure.org/2015,26173)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. September 2015 - 3 K 1391/14 (https://dejure.org/2015,26173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Genehmigung bzw. Zustimmung zu Fahrplanänderung für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Personenfernverkehr - örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Nr 1 VwGO, § 40 Abs 2 PBefG, § 45 Abs 2 PBefG
    Genehmigung bzw. Zustimmung zu Fahrplanänderung für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Personenfernverkehr - örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Straßenverkehr ( GüKG , PBefG ) - Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Personenfernverkehr; Fahrplanänderung (Zustimmungsfiktion, Zustimmung, Genehmigung); Nutzungsintensivierung Haltestelle; Örtliche Zuständigkeit; Ortsgebundenes Recht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Genehmigung oder Zustimmung zu Fahrplanänderung für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Personenfernverkehr als öffentlich-rechtliche Streitigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung oder Zustimmung zu Fahrplanänderung für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Personenfernverkehr als öffentlich-rechtliche Streitigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 8 S 2225/02

    Örtliche Zuständigkeit des VGH für Flugrouten über eigenem Bundesland;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
    Erfasst werden damit solche Rechte, die "zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen" bzw. die "eine weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht und dem Territorium aufweisen, auf dem es ausgeübt wird" (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.2002 - 8 S 2225/02 -, juris, Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 10.12.1996 - 7 AV 11/96 - NJW 1997, 1022 und Beschl. v. 24.07.1962 - VII ER 420.62 - BayVBl. 1962, 382).

    Denn auch dieses Einvernehmenserfordernis zeigt, dass das hier in Rede stehende Recht zum Betrieb einer Kraftomnibuslinie im Personenfernverkehr mit der durch den Fahrplan konkret umrissenen Linienführung und Nutzungsintensität gerade (auch) mit der Frage nach der Eignung der als Haltestellen vorgesehenen Standorte "steht und fällt" (vgl. zu dieser Formulierung BVerwG, Beschl. v. 10.12.1996 - 7 AV 11/96 -, juris, Rn. 3. Vgl. zur Festlegung von Abflugrouten eines bestimmten Flughafens als "ortsgebundenes Recht" im Sinne des § 52 Nr. 1 VwGO auch BVerwG, Urt. v. 28.06.2000 - 11 C 13/99 -, BVerwGE 111, 276, Rn. 27; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.2002 - 8 S 2225/02 -, juris, Rn. 30; BayVGH, GB v. 30.11.1993 - 20 A 93.40022 -, NVwZ-RR 1995, 114f.).

  • BVerwG, 10.12.1996 - 7 AV 11.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Örtliche Zuständigkeit des VG für Anfechtungsklage gegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
    Erfasst werden damit solche Rechte, die "zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen" bzw. die "eine weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht und dem Territorium aufweisen, auf dem es ausgeübt wird" (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.2002 - 8 S 2225/02 -, juris, Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 10.12.1996 - 7 AV 11/96 - NJW 1997, 1022 und Beschl. v. 24.07.1962 - VII ER 420.62 - BayVBl. 1962, 382).

    Denn auch dieses Einvernehmenserfordernis zeigt, dass das hier in Rede stehende Recht zum Betrieb einer Kraftomnibuslinie im Personenfernverkehr mit der durch den Fahrplan konkret umrissenen Linienführung und Nutzungsintensität gerade (auch) mit der Frage nach der Eignung der als Haltestellen vorgesehenen Standorte "steht und fällt" (vgl. zu dieser Formulierung BVerwG, Beschl. v. 10.12.1996 - 7 AV 11/96 -, juris, Rn. 3. Vgl. zur Festlegung von Abflugrouten eines bestimmten Flughafens als "ortsgebundenes Recht" im Sinne des § 52 Nr. 1 VwGO auch BVerwG, Urt. v. 28.06.2000 - 11 C 13/99 -, BVerwGE 111, 276, Rn. 27; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.2002 - 8 S 2225/02 -, juris, Rn. 30; BayVGH, GB v. 30.11.1993 - 20 A 93.40022 -, NVwZ-RR 1995, 114f.).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
    Denn auch dieses Einvernehmenserfordernis zeigt, dass das hier in Rede stehende Recht zum Betrieb einer Kraftomnibuslinie im Personenfernverkehr mit der durch den Fahrplan konkret umrissenen Linienführung und Nutzungsintensität gerade (auch) mit der Frage nach der Eignung der als Haltestellen vorgesehenen Standorte "steht und fällt" (vgl. zu dieser Formulierung BVerwG, Beschl. v. 10.12.1996 - 7 AV 11/96 -, juris, Rn. 3. Vgl. zur Festlegung von Abflugrouten eines bestimmten Flughafens als "ortsgebundenes Recht" im Sinne des § 52 Nr. 1 VwGO auch BVerwG, Urt. v. 28.06.2000 - 11 C 13/99 -, BVerwGE 111, 276, Rn. 27; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.2002 - 8 S 2225/02 -, juris, Rn. 30; BayVGH, GB v. 30.11.1993 - 20 A 93.40022 -, NVwZ-RR 1995, 114f.).
  • VGH Bayern, 24.09.2012 - 11 B 12.321

    Antrag auf Zustimmung zu einer weiteren Haltestelle für bereits genehmigte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
    Eine solche besondere Beziehung bzw. weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht zum Betrieb einer Kraftomnibuslinie im Personenfernverkehr im durch den Fahrplan bestimmten Umfang und den zum Betrieb genutzten Haltestellen liegt hier vor, weil sowohl die Genehmigung einer Kraftfahrzeuglinie als auch die Zustimmung zu einem Fahrplan bzw. zu einer Fahrplanänderung gem. § 40 Abs. 1 PBefG jeweils im Hinblick auf eine konkrete Linienführung und konkrete Haltestellen und Fahrzeiten erteilt werden und der Versagungsgrund des § 13 Abs. 2 Nr. 1 PBefG (fehlende Eignung der vorgesehenen Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder aufgrund ihres Bauzustandes) nach der gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht nur im Genehmigungsverfahren nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 9ff. PBefG, sondern auch im auf die Fahrplanänderung bezogenen Zustimmungsverfahren zu prüfen wäre (BayVGH, Urt. v. 24.09.2012 - 11 B 12.321 -, juris, Rn. 74; VG Ansbach, Beschl. v. 04.12.2012 - AN 10 S 12.00163 -, juris, Rn. 53; VG Augsburg, Urt. v. 24.06.2008 - Au 3 K 07.1310 -, juris, Rn. 22; Urt. v. 23.06.2009 - Au 3 K 08.1663 -, juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 24.07.1962 - VII ER 420.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
    Erfasst werden damit solche Rechte, die "zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen" bzw. die "eine weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht und dem Territorium aufweisen, auf dem es ausgeübt wird" (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.2002 - 8 S 2225/02 -, juris, Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 10.12.1996 - 7 AV 11/96 - NJW 1997, 1022 und Beschl. v. 24.07.1962 - VII ER 420.62 - BayVBl. 1962, 382).
  • VG Augsburg, 24.06.2008 - Au 3 K 07.1310

    Zustimmung; Fahrplanänderung; Parallelverkehr; Beurteilungsmaßstab;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
    Eine solche besondere Beziehung bzw. weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht zum Betrieb einer Kraftomnibuslinie im Personenfernverkehr im durch den Fahrplan bestimmten Umfang und den zum Betrieb genutzten Haltestellen liegt hier vor, weil sowohl die Genehmigung einer Kraftfahrzeuglinie als auch die Zustimmung zu einem Fahrplan bzw. zu einer Fahrplanänderung gem. § 40 Abs. 1 PBefG jeweils im Hinblick auf eine konkrete Linienführung und konkrete Haltestellen und Fahrzeiten erteilt werden und der Versagungsgrund des § 13 Abs. 2 Nr. 1 PBefG (fehlende Eignung der vorgesehenen Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder aufgrund ihres Bauzustandes) nach der gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht nur im Genehmigungsverfahren nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 9ff. PBefG, sondern auch im auf die Fahrplanänderung bezogenen Zustimmungsverfahren zu prüfen wäre (BayVGH, Urt. v. 24.09.2012 - 11 B 12.321 -, juris, Rn. 74; VG Ansbach, Beschl. v. 04.12.2012 - AN 10 S 12.00163 -, juris, Rn. 53; VG Augsburg, Urt. v. 24.06.2008 - Au 3 K 07.1310 -, juris, Rn. 22; Urt. v. 23.06.2009 - Au 3 K 08.1663 -, juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 2 AV 1.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
    Da die beantragte Linienführung Haltestellen sowohl in Karlsruhe, Pforzheim, Stuttgart als auch in München vorsieht und damit bei Anwendung des § 52 Nr. 1 VwGO auch eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts München in Betracht kommt, ist vorliegend das Bundesverwaltungsgericht und nicht der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur Entscheidung berufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.05.1996 - 2 AV 1/95 -, NVwZ 1996, 998 zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei mehreren Gerichtsständen in verschiedenen Bundesländern).
  • OVG Bremen, 02.02.2009 - 1 D 599/08

    Planfeststellungsbeschluss; Örtliche Zuständigkeit; Ortsgebundenes Recht;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
    Auch eine eigenständige Zuständigkeitsbestimmung durch das Verwaltungsgericht nach dem Schwerpunkt des streitigen Rechtsverhältnisses ist durch die Regelung des § 53 VwGO ausgeschlossen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 02.02.2009 - 1 D 599/08 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 13.03.2009 - 7 AV 1.09

    Örtliche - Planfeststellungsbeschluss - Schwerpunkt - Verlängerung - effektiver

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
    Denn hierbei handelt es sich gerade auch um jene Kriterien, die das nach § 53 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zuständige Gericht bei seiner an den Wertungen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung sowie dem Gebot einer effektiven und sachgerechten Verfahrensdurchführung orientierten Entscheidung berücksichtigen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.2009 - 7 AV 1/09 -, juris, Rn. 3).
  • VG Augsburg, 23.06.2009 - Au 3 K 08.1663

    Beurteilungsspielraum; Anhörung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
    Eine solche besondere Beziehung bzw. weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht zum Betrieb einer Kraftomnibuslinie im Personenfernverkehr im durch den Fahrplan bestimmten Umfang und den zum Betrieb genutzten Haltestellen liegt hier vor, weil sowohl die Genehmigung einer Kraftfahrzeuglinie als auch die Zustimmung zu einem Fahrplan bzw. zu einer Fahrplanänderung gem. § 40 Abs. 1 PBefG jeweils im Hinblick auf eine konkrete Linienführung und konkrete Haltestellen und Fahrzeiten erteilt werden und der Versagungsgrund des § 13 Abs. 2 Nr. 1 PBefG (fehlende Eignung der vorgesehenen Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder aufgrund ihres Bauzustandes) nach der gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht nur im Genehmigungsverfahren nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 9ff. PBefG, sondern auch im auf die Fahrplanänderung bezogenen Zustimmungsverfahren zu prüfen wäre (BayVGH, Urt. v. 24.09.2012 - 11 B 12.321 -, juris, Rn. 74; VG Ansbach, Beschl. v. 04.12.2012 - AN 10 S 12.00163 -, juris, Rn. 53; VG Augsburg, Urt. v. 24.06.2008 - Au 3 K 07.1310 -, juris, Rn. 22; Urt. v. 23.06.2009 - Au 3 K 08.1663 -, juris, Rn. 20).
  • VGH Bayern, 30.11.1993 - 20 A 93.40022

    Die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen die Festlegung von Flugrouten am

  • VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 10 S 12.00163

    Zustimmung zur Fahrplanänderung; Drittanfechtung; offene Erfolgsaussichten;

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