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   VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16   

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VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 (https://dejure.org/2018,14040)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 (https://dejure.org/2018,14040)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - A 6 K 7906/16 (https://dejure.org/2018,14040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 16a Abs 1 GG, Art 16a Abs 2 GG, § 3 AsylVfG 1992
    Politische Verfolgung von Angehörigen der Kirche des Allmächtigen Gottes ( KdAG) in China

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kirche des Allmächtigen Gottes; KdAG; Quánnéng Shén Jiàohuì; Quanneng Shen; Quannensheng; Dongfang Shandian; Eastern Lightning; Church of the Almighty God

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16
    Ein Verzicht hierauf kann der Klägerin nicht zugemutet werden, weil ihnen den tatrichterlichen Feststellungen zufolge nach ihrem Glaubensverständnis ein für sie identitätsbestimmender Charakter zukommt (vgl. EuGH, Urteil vom 05.09.2012, - C-71/11 - und - C-99/11 - jeweils in juris).

    Dergleichen kann ihnen aber nicht zugemutet werden (Vgl. EuGH, Urteil vom 05.09.2012, - C-71/11 - und - C-99/11 - jeweils in juris).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16
    Wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich der Asylbewerber vielfach befindet, genügt es bei alledem, dass er die Gefahr politischer Verfolgung glaubhaft macht (BVerwG, Urteil vom 16.04.1985 -, 9 C 109.84 -, NVwZ 1985, 658, 660).

    Es darf jedoch insbesondere hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.04.1985, - 9 C 109.84 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16
    Eine solche inländische Fluchtalternative besteht, wenn er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile drohen, die ihrer Intensität und Schwere nach einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, wobei das Fehlen des wirtschaftlichen Existenzminimums nur dann für den Asylbewerber erheblich ist, wenn seine Notlage verfolgungsbedingt ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.07.1989, - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 334 ff. und vom 23.01.1991, - 2 BvR 902/85 u.a. -, DVBI. 1991, 531; BVerwG, Urteile vom 15.05.1990, - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 140 f., vom 20.11.1990, - 9 C 74.90 -, InfAusIR 1991, 145, vom 09.09.1997, - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204, 211 ff.).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16
    Eine solche inländische Fluchtalternative besteht, wenn er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile drohen, die ihrer Intensität und Schwere nach einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, wobei das Fehlen des wirtschaftlichen Existenzminimums nur dann für den Asylbewerber erheblich ist, wenn seine Notlage verfolgungsbedingt ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.07.1989, - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 334 ff. und vom 23.01.1991, - 2 BvR 902/85 u.a. -, DVBI. 1991, 531; BVerwG, Urteile vom 15.05.1990, - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 140 f., vom 20.11.1990, - 9 C 74.90 -, InfAusIR 1991, 145, vom 09.09.1997, - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204, 211 ff.).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16
    Eine solche inländische Fluchtalternative besteht, wenn er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile drohen, die ihrer Intensität und Schwere nach einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, wobei das Fehlen des wirtschaftlichen Existenzminimums nur dann für den Asylbewerber erheblich ist, wenn seine Notlage verfolgungsbedingt ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.07.1989, - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 334 ff. und vom 23.01.1991, - 2 BvR 902/85 u.a. -, DVBI. 1991, 531; BVerwG, Urteile vom 15.05.1990, - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 140 f., vom 20.11.1990, - 9 C 74.90 -, InfAusIR 1991, 145, vom 09.09.1997, - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204, 211 ff.).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16
    Eine solche inländische Fluchtalternative besteht, wenn er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile drohen, die ihrer Intensität und Schwere nach einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, wobei das Fehlen des wirtschaftlichen Existenzminimums nur dann für den Asylbewerber erheblich ist, wenn seine Notlage verfolgungsbedingt ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.07.1989, - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 334 ff. und vom 23.01.1991, - 2 BvR 902/85 u.a. -, DVBI. 1991, 531; BVerwG, Urteile vom 15.05.1990, - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 140 f., vom 20.11.1990, - 9 C 74.90 -, InfAusIR 1991, 145, vom 09.09.1997, - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204, 211 ff.).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16
    Eine solche inländische Fluchtalternative besteht, wenn er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile drohen, die ihrer Intensität und Schwere nach einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, wobei das Fehlen des wirtschaftlichen Existenzminimums nur dann für den Asylbewerber erheblich ist, wenn seine Notlage verfolgungsbedingt ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.07.1989, - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 334 ff. und vom 23.01.1991, - 2 BvR 902/85 u.a. -, DVBI. 1991, 531; BVerwG, Urteile vom 15.05.1990, - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 140 f., vom 20.11.1990, - 9 C 74.90 -, InfAusIR 1991, 145, vom 09.09.1997, - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204, 211 ff.).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16
    Dem Asylbewerber obliegt es dabei, unter Angaben genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (BVerwG, Urteil vom 24.03.1987, - 9 C 321.85 -, NVwZ 1987, 701 und Beschluss vom 26.10.1989, - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38, 39).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16
    Das Gericht muss auch in Asylstreitigkeiten die volle Überzeugung von der Wahrheit des von einem Kläger behaupteten individuellen Schicksals erlangen, aus der er seine Furcht vor politischer Verfolgung herleitet (BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989, - 9 B 239.89 -, juris).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2018 - A 6 K 7906/16
    Dem Asylbewerber obliegt es dabei, unter Angaben genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (BVerwG, Urteil vom 24.03.1987, - 9 C 321.85 -, NVwZ 1987, 701 und Beschluss vom 26.10.1989, - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38, 39).
  • VG Freiburg, 12.09.2019 - A 9 K 1490/17

    Verfolgung eines Mitglieds der in China als böser Kult verbotenen Kirche des

    Unter besonderen Umständen kann aber im Einzelfall auch politisch/religiös unliebsamen, ja sogar selbst bereits gesuchten Personen in China einmal die Verschaffung eines Reispasses und eines Visums und eine Ausreise auf dem Luftweg möglich sein (insofern wird auf die ausführliche und zutreffende Auswertung und Darstellung der -- Erkenntnisquellen zu dieser Religionsgruppe in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verwiesen: VG Karlsruhe, Urteile vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 und vom 12.06.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33 und vom 12.06.2018 - A 6 K 810/17, alle jeweils juris; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

    Gegen das Argument, dass eine legale Ausreise der Annahme einer Verfolgungsgefahr entgegenstehe, spricht schließlich auch (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2019 - A 7 K 3243/17), dass die chinesische Grenzüberwachung am Flughafen nicht unfehlbar ist und erhobene Daten nicht zwangsläufig von einer Stelle an die nächste weitergeleitet werden (UNHCR, Universal Periodic Review Germany, S. 9; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Viele verfügen über neueste Technik (BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China vom 14.11.2017, letzte Kurzinformation eingefügt am 05.02.2018 (im Folgenden: BFA: Länderinformation), S. 55; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Schließlich ist trotz der diesbezüglichen Kampagnen der Regierung Xi Jinpings die Korruption auf allen Ebenen der Beamtenschaft einschließlich der stark von der Regierung regulierten Bereiche und auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit weiterhin weit verbreitet (vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China, Gesamtaktualisierung vom 14. November 2017, 1etzte Kurzinformation eingefügt am 05. Februar 2018, S. 21; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Ebenso denkbar ist, dass sein Name noch nicht von den lokalen Polizeibehörden in die landesweiten Fahndungslisten eingetragen oder schon wieder von ihnen gelöscht worden war oder die von ihm verwendeten Reisedokumente gefälscht oder inhaltlich unwahr waren (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Die Zugehörigkeit zu dieser verbotenen Kirche wiederum wird durch Art. 300 des chinesischen StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt und kann mit langjährigen Haftstrafen [bis zu 3 oder gar 7 Jahren] geahndet werden (so zuletzt wieder AA, Auskunft v. 5.8.2019 an VG Stuttgart; zuvor schon ausführlich mit weiteren Quellennachweisen VG Karlsruhe, Urteile v. 4.5.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 u. v. 12.6.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33, jeweils juris; dazu auch VGH Bad.-Württ., B. v. 30.7.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

  • VG Freiburg, 10.12.2021 - A 9 K 8295/17

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft bei der KdAG

    Unter besonderen Umständen kann aber im Einzelfall auch politisch/religiös unliebsamen, ja sogar selbst bereits gesuchten Personen in China einmal die Verschaffung eines Reisepasses und eines Visums und eine Ausreise auf dem Luftweg möglich sein (insofern wird auf die ausführliche und zutreffende Auswertung und Darstellung der Erkenntnisquellen zu dieser Religionsgruppe in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verwiesen: VG Karlsruhe, Urteile vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 und vom 12.06.2018-A6K436/17-, Rn. 20 bis 33 und vom 12.06.2018- A6 K810/17 -, alle jeweils juris; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - A 1 2 S 1332/18-Juris).

    Gegen das Argument, dass eine legale Ausreise der Annahme einer Verfolgungsgefahr entgegenstehe, spricht schließlich auch (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2019 - A 7 K 3243/17 -), dass die chinesische Grenzüberwachung am Flughafen nicht unfehlbar ist und erhobene Daten nicht zwangsläufig von einer Stelle an die nächste weitergeleitet werden (UNHCR, Universal Periodic Review Germany, S. 9; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Viele verfügen über neueste Technik (BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China vom 14.11.2017, letzte Kurzinformation eingefügt am 05.02.2018 (im Folgenden: BFA: Länderinformation), S. 55; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Schließlich ist trotz der diesbezüglichen Kampagnen der Regierung Xi Jinpings die Korruption auf allen Ebenen der Beamtenschaft einschließlich der stark von der Regierung regulierten Bereiche und auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit weiterhin weit verbreitet (vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China, Gesamtaktualisierung vom 14. November 2017, 1etzte Kurzinformation eingefügt am 05. Februar 2018, S. 21; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Ebenso denkbar ist, dass ihre Namen noch nicht von den lokalen Polizeibehörden in die landesweiten Fahndungslisten eingetragen oder schon wieder von ihnen gelöscht worden war oder die von ihnen verwendeten Reisedokumente gefälscht oder inhaltlich unwahr waren (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Die Zugehörigkeit zu dieser verbotenen Kirche wiederum wird durch Art. 300 des chinesischen StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt und kann mit langjährigen Haftstrafen [bis zu 3 oder gar 7 Jahren] geahndet werden (so zuletzt wieder AA, Auskunft v. 5.8.2019 an VG Stuttgart; zuvor schon ausführlich mit weiteren Quellennachweisen VG Karlsruhe, Urteile v. 4.5.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 u. v. 12.6.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33, jeweils juris; dazu auch VGH Bad.-Württ, B. v. 30.7.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

  • VG Freiburg, 03.12.2021 - A 9 K 1894/17

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft bei der KdAG

    Unter besonderen Umständen kann aber im Einzelfall auch politisch/religiös unliebsamen, ja sogar selbst bereits gesuchten Personen in China einmal die Verschaffung eines Reispasses und eines Visums und eine Ausreise auf dem Luftweg möglich sein (insofern wird auf die ausführliche und zutreffende Auswertung und Darstellung der Erkenntnisquellen zu dieser Religionsgruppe in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verwiesen: VG Karlsruhe, Urteile vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 und vom 12.06.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33 und vom 12.06.2018 - A 6 K 810/17, alle jeweils juris; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

    Gegen das Argument, dass eine legale Ausreise der Annahme einer Verfolgungsgefahr entgegenstehe, spricht schließlich auch (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2019 - A7 K 3243/17), dass die chinesische Grenzüberwachung am Flughafen nicht unfehlbar ist und erhobene Daten nicht zwangsläufig von einer Stelle an die nächste weitergeleitet werden (UNHCR, Universal Periodic Review Germany, S. 9; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Viele verfügen über neueste Technik (BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China vom 14.11.2017, letzte Kurzinformation eingefügt am 05.02.2018 (im Folgenden: BFA: Länderinformation), S. 55; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Schließlich ist trotz der diesbezüglichen Kampagnen der Regierung Xi Jinpings die Korruption auf allen Ebenen der Beamtenschaft einschließlich der stark von der Regierung regulierten Bereiche und auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit weiterhin weit verbreitet (vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China, Gesamtaktualisierung vom 14. November 2017, 1etzte Kurzinformation eingefügt am 05. Februar 2018, S. 21; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Ebenso denkbar ist, dass sein Name noch nicht von den lokalen Polizeibehörden in die landesweiten Fahndungslisten eingetragen oder schon wieder von ihnen gelöscht worden war oder die von ihm verwendeten Reisedokumente gefälscht oder inhaltlich unwahr waren (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Die Zugehörigkeit zu dieser verbotenen Kirche wiederum wird durch Art. 300 des chinesischen StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt und kann mit langjährigen Haftstrafen [bis zu 3 oder gar 7 Jahren] geahndet werden (so zuletzt wieder AA, Auskunft v. 5.8.2019 an VG Stuttgart; zuvor schon ausführlich mit weiteren Quellennachweisen VG Karlsruhe, Urteile v. 4.5.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 u. v. 12.6.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33, jeweils juris; dazu auch VGH Bad.-Württ, B. v. 30.7.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

  • VG Freiburg, 23.07.2021 - A 9 K 1752/17

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft der KdAG;

    Unter besonderen Umständen kann aber im Einzelfall auch politisch/religiös unliebsamen, ja sogar selbst bereits gesuchten Personen in China einmal die Verschaffung eines Reispasses und eines Visums und eine Ausreise auf dem Luftweg möglich sein (insofern wird auf die ausführliche und zutreffende Auswertung und Darstellung der - im Wesentlichen auch im vorliegenden Verfahren von der Klägerin vorgelegten - Erkenntnisquellen zu dieser Religionsgruppe in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verwiesen: VG Karlsruhe, Urteile vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 und vom 12.06.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33 und vom 12.06.2018 - A 6 K 810/17, alle jeweils juris; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

    Gegen das Argument, dass eine legale Ausreise der Annahme einer Verfolgungsgefahr entgegenstehe, spricht schließlich auch (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2019 - A7 K 3243/17), dass die chinesische Grenzüberwachung am Flughafen nicht unfehlbar ist und erhobene Daten nicht zwangsläufig von einer Stelle an die nächste weitergeleitet werden (UNHCR, Universal Periodic Review Germany, S. 9; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Viele verfügen über neueste Technik (BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China vom 14.11.2017, letzte Kurzinformation eingefügt am 05.02.2018 (im Folgenden: BFA: Länderinformation), S. 55; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Schließlich ist trotz der diesbezüglichen Kampagnen der Regierung Xi Jinpings die Korruption auf allen Ebenen der Beamtenschaft einschließlich der stark von der Regierung regulierten Bereiche und auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit weiterhin weit verbreitet (vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China, Gesamtaktualisierung vom 14. November 2017, 1etzte Kurzinformation eingefügt am 05. Februar 2018, S. 21; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Ebenso denkbar ist, dass sein Name noch nicht von den lokalen Polizeibehörden in die landesweiten Fahndungslisten eingetragen oder schon wieder von ihnen gelöscht worden war oder die von ihm verwendeten Reisedokumente gefälscht oder inhaltlich unwahr waren (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Die Zugehörigkeit zu dieser verbotenen Kirche wiederum wird durch Art. 300 des chinesischen StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt und kann mit langjährigen Haftstrafen [bis zu 3 oder gar 7 Jahren] geahndet werden (so zuletzt wieder AA, Auskunft v. 5.8.2019 an VG Stuttgart; zuvor schon ausführlich mit weiteren Quellennachweisen VG Karlsruhe, Urteile v. 4.5.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 u. v. 12.6.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33, jeweils juris; dazu auch VGH Bad.-Württ., B. v. 30.7.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

  • VG Freiburg, 10.12.2022 - A 9 K 10718/17

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft bei der KdAG

    Unter besonderen Umständen kann aber im Einzelfall auch politisch/religiös unliebsamen, ja sogar selbst bereits gesuchten Personen in China einmal die Verschaffung eines Reisepasses und eines Visums und eine Ausreise auf dem Luftweg möglich sein (insofern wird auf die ausführliche und zutreffende Auswertung und Darstellung der Erkenntnisquellen zu dieser Religionsgruppe in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verwiesen: VG Karlsruhe, Urteile vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 und vom 1 2 . 0 6 . 2 0 1 8 - A 6 K 4 3 6 / 1 7 - , Rn.20bis 33 und vom 12.06.2018-A6 K810/17 -, alle jeweils juris; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - A 1 2 S 1332/18-, juris).

    Gegen das Argument, dass eine legale Ausreise der Annahme einer Verfolgungsgefahr entgegenstehe, spricht schließlich auch (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2019 - A 7 K 3243/17 -), dass die chinesische Grenzüberwachung am Flughafen nicht unfehlbar ist und erhobene Daten nicht zwangsläufig von einer Stelle an die nächste weitergeleitet werden (UNHCR, Universal Periodic Review Germany, S. 9; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Viele verfügen über neueste Technik (BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China vom 14.11.2017, letzte Kurzinformation eingefügt am 05.02.2018 (im Folgenden: BFA: Länderinformation), S. 55; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    von der Regierung regulierten Bereiche und auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit weiterhin weit verbreitet (vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China, Gesamtaktualisierung vom 14. November 2017, 1etzte Kurzinformation eingefügt am 05. Februar 2018, S. 2 1 ; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Ebenso denkbar ist, dass sein Name noch nicht von den lokalen Polizeibehörden in die lan-, desweiten Fahndungslisten eingetragen oder schon wieder von ihnen gelöscht worden war oder die von ihm verwendeten Reisedokumente gefälscht oder inhaltlich unwahr waren (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 juris).

    Die Zugehörigkeit zu dieser verbotenen Kirche wiederum wird durch Art. 300 des chinesischen StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt und kann mit langjährigen Haftstrafen [bis zu 3 oder gar 7 Jahren] geahndet werden (so zuletzt wieder AA, Auskunft v. 5.8.2019 an VG Stuttgart; zuvor schon ausführlich mit weiteren Quellennachweisen VG Karlsruhe, Urteile v. 4.5.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 u. v. 12.6.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33, jeweils juris; dazu auch VGH Bad.-Württ., B. v. 30.7.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

  • VG Freiburg, 19.11.2021 - A 9 K 4011/18

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft bei der KdAG

    Unter besonderen Umständen kann aber im Einzelfall auch politisch/religiös unliebsamen, ja sogar selbst bereits gesuchten Personen in China einmal die Verschaffung eines Reispasses und eines Visums und eine Ausreise auf dem Luftweg möglich sein (insofern wird auf die ausführliche und zutreffende Auswertung und Darstellung der Erkenntnisquellen zu dieser Religionsgruppe in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verwiesen: VG Karlsruhe, Urteile vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 und vom 12.06.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33 und vom 12.06.2018 - A 6 K 810/17, alle jeweils juris; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

    Gegen das Argument, dass eine legale Ausreise der Annahme einer Verfolgungsgefahr entgegenstehe, spricht schließlich auch (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2019 - A7 K 3243/17), dass die chinesische Grenzüberwachung am Flughafen nicht unfehlbar ist und erhobene Daten nicht zwangsläufig von einer Stelle an die nächste weitergeleitet werden (UNHCR, Universal Periodic Review Germany, S. 9; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Viele verfügen über neueste Technik (BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China vom 14.11.2017, letzte Kurzinformation eingefügt am 05.02.2018 (im Folgenden: BFA: Länderinformation), S. 55; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Schließlich ist trotz der diesbezüglichen Kampagnen der Regierung Xi Jinpings die Korruption auf allen Ebenen der Beamtenschaft einschließlich der stark von der Regierung regulierten Bereiche und auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit weiterhin weit verbreitet (vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China, Gesamtaktualisierung vom 14. November 2017, 1etzte Kurzinformation eingefügt am 05. Februar 2018, S. 21; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Ebenso denkbar ist, dass sein Name noch nicht von den lokalen Polizeibehörden in die landesweiten Fahndungslisten eingetragen oder schon wieder von ihnen gelöscht worden war oder die von ihm verwendeten Reisedokumente gefälscht oder inhaltlich unwahr waren (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Die Zugehörigkeit zu dieser verbotenen Kirche wiederum wird durch Art. 300 des chinesischen StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt und kann mit langjährigen Haftstrafen [bis zu 3 oder gar 7 Jahren] geahndet werden (so zuletzt wieder AA, Auskunft v. 5.8.2019 an VG Stuttgart; zuvor schon ausführlich mit weiteren Quellennachweisen VG Karlsruhe, Urteile v. 4.5.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 u. v. 12.6.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33, jeweils juris; dazu auch VGH Bad.-Württ, B. v. 30.7.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

  • VG Freiburg, 10.09.2021 - A9 K 6117/17

    China: Art. 16a Abs. 1 GG anerkannt, Mitglied einer Hauskirche, vorverfolgt

    Unter besonderen Umständen kann aber im Einzelfall auch politisch/religiös unliebsa­ men, ja sogar selbst bereits gesuchten Personen in China einmal die Verschaffung eines Reisepasses und eines Visums und eine Ausreise auf dem Luftweg möglich sein (insofern wird auf die ausführliche und zutreffende Auswertung und Darstellung der Erkenntnisquellen zu dieser Religionsgruppe in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verwiesen: VG Karlsruhe, Urteile vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 und vom 12.06.2018-A6K436/17-, Rn.20 bis 33 und vom 12.06.2018-A6 K810/17 -, alle jeweils juris; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - A 1 2 S 1332/18-, juris).

    Gegen das Argument, dass eine legale Ausreise der Annahme einer Verfolgungsge­ fahr entgegenstehe, spricht schließlich auch (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2019 - A 7 K 3243/17 -), dass die chinesische Grenzüberwachung am Flughafen nicht un­ fehlbar ist und erhobene Daten nicht zwangsläufig von einer Stelle an die nächste wei­ tergeleitet werden (UNHCR, Universal Periodic Review Germany, S. 9; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Viele verfügen über neueste Technik (BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumen­ tation China vom 14.11.2017, letzte Kurzinformation eingefügt am 05.02.2018 (im Fol­ genden: BFA: Länderinformation), S. 55; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Schließlich ist trotz der diesbezüglichen Kampagnen der Regierung Xi Jinpings die Korruption auf allen Ebenen der Beamtenschaft einschließlich der stark von der Regierung regulierten Bereiche und auch im Bereich der öffentlichen Sicher­ heitweiterhin weitverbreitet (vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China, Gesamtaktualisierung vom 14. November 2017, 1etzte Kurzinformation eingefügt am 05. Februar 2018, S. 21; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Ebenso denkbar ist, dass sein Name noch nicht von den lokalen Polizeibehörden in die lan­ desweiten Fahndungslisten eingetragen oder schon wieder von ihnen gelöscht worden war oder die von ihnen verwendeten Reisedokumente gefälscht oder inhaltlich unwahr waren (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Die Zugehörigkeit zu der verbotenen Hauskirche wird durch Art. 300 des chinesischen StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt und kann mit langjährigen Haftstrafen [bis zu 3 oder gar 7 Jahren] geahndet werden (so zuletzt wieder AA, Auskunft v. 5.8.2019 an VG Stuttgart; zuvor schon ausführlich mit weiteren Quellennachweisen VG Karlsruhe, Urteile v. 4.5.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 u. v. 12.6.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33, jeweils juris; dazu auch VGH Bad.-Württ., B. v. 30.7.2018 - A 12 S 1332/18-, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 29.01.2019 - A 3 K 514/17 juris Rn. 34 ff.).

  • VG Freiburg, 20.08.2021 - A 9 K 9821/17

    China: Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft für Mitglied der Kirche des

    Unter besonderen Umständen kann aber im Einzelfall auch politisch/religiös unliebsamen, ja sogar selbst bereits gesuchten Personen in China einmal die Verschaffung eines Reisepasses und eines Visums und eine Ausreise auf dem Luftweg möglich sein (insofern wird auf die ausführliche und zutreffende Auswertung und Darstellung der Erkenntnisquellen zu dieser Religionsgruppe in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verwiesen: VG Karlsruhe, Urteile vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 und vom 12.06.2018 - A 6 K436/17 Rn. 20 bis 33 und vom 12.06.2018 - A 6 K810/17 -, alle jeweils juris; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 -A 12 S 1332/18 -, juris).

    Gegen das Argument, dass eine legale Ausreise der Annahme einer Verfolgungsgefahr entgegenstehe, spricht schließlich auch (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2019 - A 7 K 3243/17 -), dass die chinesische Grenzüberwachung am Flughafen nicht unfehlbar ist und erhobene Daten nicht zwangsläufig von einer Stelle an die nächste weitergeleitet werden (UNHCR, Universal Periodic Review Germany, S. 9; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 juris).

    Viele verfügen über neueste Technik (BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China vom 14.11.2017, letzte Kurzinformation eingefügt am 05.02.2018 (im Folgenden: BFA: Länderinformation), S. 55; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Schließlich ist trotz der diesbezüglichen Kampagnen der Regierung Xi Jinpings die Korruption auf allen Ebenen der Beamtenschaft einschließlich der stark von der Regierung regulierten Bereiche und auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit weiterhin weit verbreitet (vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China, Gesamtaktualisierung vom 14. November 2017, 1etzte Kurzinformation eingefügt am 05. Februar 2018, S. 21; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 juris).

    Ebenso denkbar ist, dass ihre Namen noch nicht von den lokalen Polizeibehörden in die landesweiten Fahndungslisten eingetragen oder schon wieder von ihnen gelöscht worden war oder die von ihnen verwendeten Reisedokumente gefälscht oder inhaltlich unwahr waren (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Die Zugehörigkeit zu dieser verbotenen Kirche wiederum wird durch Art. 300 des chinesischen StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt und kann mit langjährigen Haftstrafen [bis zu 3 oder gar 7 Jahren] geahndet werden (so zuletzt wieder AA, Auskunft v. 5.8.2019 an VG Stuttgart; zuvor schon ausführlich mit weiteren Quellennachweisen VG Karlsruhe, Urteile v. 4.5.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 u. v. 12.6.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33, jeweils juris; dazu auch VGH Bad.-Württ., B. v. 30.7.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

  • VG Freiburg, 10.09.2021 - A 9 K 11142/17

    China: Asylberechtigung bei identitätsprägender Mitgliedschaft bei der KdAG

    Unter besonderen Umständen kann aber im Einzelfall auch politisch/religiös unliebsamen, ja sogar selbst bereits gesuchten Personen in China einmal die Verschaffung eines Reisepasses und eines Visums und eine Ausreise auf dem Luftweg mögiich sein (insofern wird auf die ausführliche und zutreffende Auswertung und Darstellung der Erkenntnisquellen zu dieser Religionsgruppe in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe verwiesen: VG Karlsruhe, Urteile vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 und vom 12.06.2018 -A6K436/17-, Rn.20 bis 33 und vom 12.06.2018- A6 K 810/17 -, alle jeweils juris; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

    Gegen das Argument, dass eine legale Ausreise der Annahme einer Verfolgungsgefahr entgegenstehe, spricht schließlich auch (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2019 - A 7 K 3243/17 -), dass die chinesische Grenzüberwachung am Flughafen nicht unfehlbar ist und erhobene Daten nicht zwangsläufig von einer Stelle an die nächste weitergeleitet werden (UNHCR, Universal Periodic Review Germany, S. 9; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Schließlich ist trotz der diesbezüglichen Kampagnen der Regierung Xi Jinpings die Korruption auf allen Ebenen der Beamtenschaft einschließlich der stark von der Regierung regulierten Bereiche und auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit weiterhin weit verbreitet (vgl. Österreichisches Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation China, Gesamtaktualisierung vom 14. November 2017, 1etzte Kurzinformation eingefügt am 05. Februar 2018, S. 21; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Ebenso denkbar ist, dass sein Name noch nicht von den lokalen Polizeibehörden in die landesweiten Fahndungslisten eingetragen oder schon wieder von ihnen gelöscht worden war oder die von ihm verwendeten Reisedokumente gefälscht oder inhaltlich unwahr waren (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018 - A 6 K 7906/16 -, juris).

    Die Zugehörigkeit zu dieser verbotenen Kirche wiederum wird durch Art. 300 des chinesischen StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt und kann mit langjährigen Haftstrafen [bis zu 3 oder gar 7 Jahren] geahndet werden (so zuletzt wieder AA, Auskunft v. 5.8.2019 an VG Stuttgart; zuvor schon ausführlich mit weiteren Quellennachweisen VG Karlsruhe, Urteile v. 4.5.2018 - A 6 K 7906/16 - Rn. 26 u. v. 12.6.2018 - A 6 K 436/17-, Rn. 20 bis 33, jeweils juris; dazu auch VGH Bad.-Württ, B. v. 30.7.2018 - A 12 S 1332/18-, juris).

  • VG Karlsruhe, 12.06.2018 - A 6 K 436/17

    Erkenntnisse zu Angehörigen der Kirche des Allmächtigen Gottes - KdAG - aus China

    Wegen des Inhalts der Berichte wird auf die Darstellungen im Urteil des VG Karlsruhe vom 04.05.2018 (- A 6 K 7906/16 -, Rn. 20 bis 33, Juris) verwiesen.

    Unter Umständen können sich politisch unliebsame Personen in China Reisepass und -visum verschaffen und damit über den Flughafen ausreisen, obwohl chinesische Sicherheitsbehörden bereits namentlich nach ihnen fahnden (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018, - A 6 K 7906/16 -, Rn. 43 bis 47, juris, m.w.N.).

    Mitglieder der KdAG werden in China auch nicht wegen krimineller Aktivitäten für eine terroristische Vereinigung, sondern wegen ihres Glaubens verfolgt, weil es sich bei den Anschuldigungen der Sicherheitsbehörden gegenüber der KdAG den Ergebnissen der zu dieser Frage eigens unter Mitwirkung chinesischer Regierungsstellen angefertigten Untersuchungen auf dem Forschungsgebiet der sog. Neuen Religiösen Bewegungen führender westlicher Wissenschaftler zufolge um staatliche Propaganda handelt, deren Wahrheitsgehalt sich nicht belegen lässt (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 2018, - A 6 K 7906/16 -, Rn. 48 bis 55, juris, m.w.N.).

    (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2018, - A 6 K 7906/16 -, Rn. 56 bis 58, juris, m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 12.06.2018 - A 6 K 810/17
  • VG Freiburg, 20.11.2020 - A 9 K 1394/18

    China: Flüchtlingseigenschaft bei identitätsprägender Mitgliedschaft zur KdAG

  • VG Karlsruhe, 10.04.2019 - A 7 K 3243/17
  • VG Freiburg, 03.12.2021 - A 9 K 1266/17

    China: Asylberechtigung wegen Zugehörigkeit zur Kirche des Allmächtigen Gottes

  • VG Freiburg, 05.08.2021 - A 9 K 606/17

    China: Flüchtlingseigenschaft für Mitglieder der KdAG

  • VG Freiburg, 28.10.2020 - A 9 K 753/17

    China, "Kirche des Allmächtigen Gottes": Flüchtlingseigenschaft gewährt.

  • VG Karlsruhe, 29.10.2019 - A 7 K 8737/17
  • VG Karlsruhe, 13.06.2019 - A 7 K 1982/17
  • VG Freiburg, 06.08.2021 - A 9 K 1539/17

    China: Art. 16a GG, Mitglied der Kirche des Allmächtigen Gottes (Quannengshen),

  • VG Freiburg, 21.12.2018 - A 9 K 4943/16
  • VG Chemnitz, 31.05.2018 - 7 K 2166/16
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - A 12 S 1332/18
  • VG Karlsruhe, 11.03.2020 - A 7 K 2676/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - 1 A 684/20

    Zulassung der Berufung aufgrund grundsätzlicher asylrechtlicher Bedeutung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - 1 A 3904/19

    Zulassung der Berufung aufgrund grundsätzlicher asylrechtlicher Bedeutung der

  • VG Sigmaringen, 29.01.2019 - A 3 K 514/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund Religionsausübung einer Christin

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2018 - A 12 S 1602/18
  • VG Freiburg, 22.04.2022 - A 9 K 2852/18

    China: Flüchtlingseigenschaft bei Verfolgung wegen regierungskritischer

  • VG Stuttgart, 20.09.2019 - A 15 K 9801/17
  • VG Freiburg, 01.08.2019 - A 9 K 2729/16

    China, religiöse Verfolgung, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Kirche des

  • VG Sigmaringen, 29.01.2019 - A 3 K 547/17
  • VG Stuttgart, 21.01.2019 - A 15 K 4001/17
  • VG Freiburg, 25.10.2017 - A 9 K 422/17
  • VG Karlsruhe, 11.06.2021 - A 7 K 2536/20

    China: Flüchtlingseigenschaft bei aktivem Mitglied der Kirche des Allmächtigen

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