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   VG Karlsruhe, 05.11.2018 - 12 K 2735/16   

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VG Karlsruhe, 05.11.2018 - 12 K 2735/16 (https://dejure.org/2018,41531)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.2018 - 12 K 2735/16 (https://dejure.org/2018,41531)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 2018 - 12 K 2735/16 (https://dejure.org/2018,41531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 1 S 1 Nr 8 Buchst b TierSchG, § 11 Abs 5 S 1 TierSchG, § 11 Abs 5 S 6 TierSchG
    Untersagung des gewerbsmäßigen Handels mit Hunden aus Litauen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des gewerbsmäßigen Handels mit Hunden; Erlaubnisvorbehalt; Zuchterlaubnis; Tierschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04

    Tierschutz; landwirtschaftliche Nutztiere; Pelztiere; Nerze; Erlaubnispflicht;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.11.2018 - 12 K 2735/16
    Die beispielsweise im öffentlichen Baurecht übliche Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität gilt hier nicht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2007 - 20 B 376/07 -, juris; BVerwG, Urteil vom 09.12.2004 - 3 C 7.04 -, juris - jeweils zum wortgleichen § 11 Abs. 3 Satz 2 TierSchG a.F.).

    Von einer Untersagung kann daher nur in atypischen Ausnahmefällen abgesehen werden (BVerwG, Urteil vom 09.12.2004 - 3 C 7.04 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 20 B 376/07

    Untersagung einer nach dem Tierschutzgesetz erlaubnisbedürftigen Tätigkeit bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.11.2018 - 12 K 2735/16
    Die beispielsweise im öffentlichen Baurecht übliche Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität gilt hier nicht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2007 - 20 B 376/07 -, juris; BVerwG, Urteil vom 09.12.2004 - 3 C 7.04 -, juris - jeweils zum wortgleichen § 11 Abs. 3 Satz 2 TierSchG a.F.).

    Das Untersagungsverfahren ist nicht darauf ausgerichtet, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2007 - 20 B 376/07 -, juris).

  • VG Freiburg, 09.12.2008 - 2 K 1500/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Erlaubnis zur Haltung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.11.2018 - 12 K 2735/16
    Gewerbsmäßiges Handeln liegt vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird (vgl. Nr. 12.2.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000 zum insoweit wortgleichen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TierSchG a.F.; ebenso Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 11 Rn. 11; VG Freiburg, Beschluss vom 09.12.2008 - 2 K 1500/08 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 26.01.2012 - 23 L 1939/11

    Aus für Nerzfarm in Nettetal

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.11.2018 - 12 K 2735/16
    Ein solcher Ausnahmefall wird in Literatur und Rechtsprechung etwa dann angenommen, wenn alle Erlaubnisvoraussetzungen offensichtlich erfüllt sind und der entsprechende Antrag auch bereits mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen eingereicht ist (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 11 Rn. 41; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2012 - 23 L 1939/11 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 13.03.2017 - AN 10 K 16.00925 -, juris).
  • VG Ansbach, 13.03.2017 - AN 10 K 16.00925

    Untersagung der gewerbsmäßigen Hundeausbildung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.11.2018 - 12 K 2735/16
    Ein solcher Ausnahmefall wird in Literatur und Rechtsprechung etwa dann angenommen, wenn alle Erlaubnisvoraussetzungen offensichtlich erfüllt sind und der entsprechende Antrag auch bereits mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen eingereicht ist (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 11 Rn. 41; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2012 - 23 L 1939/11 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 13.03.2017 - AN 10 K 16.00925 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung: Erweiterung der Maskenpflicht

    Bei § 4 Abs. 1 LVG handelt es sich aller Voraussicht nach um eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 28.05.2020 (vgl. an dieser Stelle auch die zahlreichen, die Frage einer tauglichen Ermächtigungsgrundlage nicht problematisierenden Entscheidungen zu der ebenfalls allein auf § 4 Abs. 1 LVG gestützten Tierschutzzuständigkeitsverordnung: etwa VG Stuttgart, Beschluss vom 06.11.2020 - 15 K 3564/20 -, juris Rn. 40; VG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2019 - 12 K 3450/16 -, juris Rn. 17; VG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2018 - 12 K 2735/16 -, juris Rn. 23).
  • VG Würzburg, 15.04.2019 - W 8 K 18.1119

    Keine Erlaubniserteilung aus Gründen des Tierschutzes

    Hat der Betreffende mit der Tätigkeit begonnen oder steht dies unmittelbar bevor, ohne dass eine Erlaubnis vorliegt, soll die zuständige Behörde nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausübung der Tätigkeit untersagen (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 5.11.2018 - 12 K 2735/16- juris).
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