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   VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09   

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VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09 (https://dejure.org/2009,8316)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.09.2009 - 8 K 2196/09 (https://dejure.org/2009,8316)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. September 2009 - 8 K 2196/09 (https://dejure.org/2009,8316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch einer politischen Partei auf Bereitstellung eines öffentlichen Veranstaltungsraumes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zur Durchführung einer öffentlichen Gesprächsrunde mit einem SPD-Bundestagskandidaten; Ausschluss sämtlicher politischer Veranstaltungen von der Zugangsberechtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlassung öffentlicher Räume für Parteiveranstaltungen; unbegründeter Eilantrag gegen Ausschluss der Zugangsberechtigung aufgrund Widmungsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Gemeinden müssen keine Einrichtungen für Parteiveranstaltungen bereitstellen

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Calw: Eilantrag des SPD-Landesverbandes sowie des SPD-Ortsverbandes Calw auf Überlassung von Räumlichkeiten im "Kaffeehaus" in Calw abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09
    Das Verfahren betrifft damit eine Streitigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts i.S.d. § 40 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.1969 - VII C 56.68 -, BVerwGE 32, 333).

    12 Eine Widmungsbeschränkung dahingehend, sämtliche politische Veranstaltungen von der Zugangsberechtigung auszuschließen, ist nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.1969, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.1995, a.a.O.; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.04.2001 - 3 BS 10/01 -, DÖV 2002, 528; vgl. auch Kunze u.a., GemO BW, Stand: Juli 2008, § 10, Rn. 21).

    Aufgrund des Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG steht es ihnen vielmehr grundsätzlich frei, Parteien ihre gemeindlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen oder diese von deren Nutzung auszuschließen (BVerwG, Urt. v. 18.07.1969, a.a.O.).

    Bei der Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts haben die Gemeinden allerdings den Gleichbehandlungsanspruch der Parteien nach § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG i.V.m. Art. 3 und Art. 21 GG zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.1969, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.1995, a.a.O.).

    Dieser begründet jedoch nicht die Verpflichtung der Gemeinden zur Vergabe von Räumlichkeiten, sondern gewährt nur einen Anspruch auf Gleichbehandlung, wenn eine Gemeinde - sei es freiwillig, sei es kraft Selbstbindung, sei es auf Grund einer anderen Vorschrift - Einrichtungen für parteipolitische Zwecke zur Verfügung stellt (BVerwG, Urt. v. 18.07.1969, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01

    Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume; Ausschluss

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09
    12 Eine Widmungsbeschränkung dahingehend, sämtliche politische Veranstaltungen von der Zugangsberechtigung auszuschließen, ist nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.1969, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.1995, a.a.O.; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.04.2001 - 3 BS 10/01 -, DÖV 2002, 528; vgl. auch Kunze u.a., GemO BW, Stand: Juli 2008, § 10, Rn. 21).

    Etwas anderes könnte im Hinblick auf die den Parteien durch Art. 21 GG gewährleistete Rechtsstellung allenfalls dann gelten, wenn der Antragsteller zu 2 ohne die Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen der Antragsgegnerin überhaupt keine angemessene Wahlwerbung betreiben könnte (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 12.04.2001, a.a.O.).

    Im Übrigen dürfte dem Antragsteller zu 2 auch die Möglichkeit verbleiben, andere Formen des Wahlkampfes effektiv zu nutzen, wie etwa Plakatierungen oder Infostände (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 12.04.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09
    Es genügt indes auch eine durch die Vergabepraxis geformte konkludente Widmung (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 06.08.2008 - 4 CE 08.2070 -, juris; jeweils m.w.N.).

    12 Eine Widmungsbeschränkung dahingehend, sämtliche politische Veranstaltungen von der Zugangsberechtigung auszuschließen, ist nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.1969, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.1995, a.a.O.; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.04.2001 - 3 BS 10/01 -, DÖV 2002, 528; vgl. auch Kunze u.a., GemO BW, Stand: Juli 2008, § 10, Rn. 21).

    Bei der Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts haben die Gemeinden allerdings den Gleichbehandlungsanspruch der Parteien nach § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG i.V.m. Art. 3 und Art. 21 GG zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.1969, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09
    In diesem Fall ist der bereits gestellte Antrag noch nach den bisher geltenden Grundsätzen zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1988 - 1 S 355/87

    Benutzung öffentlicher Einrichtungen durch nicht rechtsfähige

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09
    Nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung und dem systematischen Zusammenhang zwischen Absatz 2 und 4 haben einen entsprechenden Anspruch nur solche juristische Personen und Personenvereinigungen, die ihren Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.05.1988 - 1 S 355/87 -, GewArch 1988, 395).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1987 - 5 S 33/87

    Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Wahlplakaten;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09
    Insbesondere ist der Antragsteller zu 2 hinsichtlich des von ihm geltend gemachten Rechts auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 GemO BW bzw. zu einer Einrichtung eines Trägers öffentlicher Gewalt i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz - PartG - gemäß § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.01.1987 - 5 S 33/87 -, VBlBW 1987, 310; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 61 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.08.2008 - 4 CE 08.2070

    Öffentliche Einrichtung; Gemeindehalle; Widmung; Anspruch auf Überlassung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09
    Es genügt indes auch eine durch die Vergabepraxis geformte konkludente Widmung (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 06.08.2008 - 4 CE 08.2070 -, juris; jeweils m.w.N.).
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