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   VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14   

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VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14 (https://dejure.org/2014,35572)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2014 - 1 K 1548/14 (https://dejure.org/2014,35572)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2014 - 1 K 1548/14 (https://dejure.org/2014,35572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Information der Bewerber bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur breiten und effizienten Information möglicher Bewerber für einen Beförderungsdienstposten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG
    Information der Bewerber bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; LBG § 11
    Amtsbezeichnung; Ernennung; ADA; Entlassung; Versetzung in den Ruhestand - Beförderungsdienstposten; Ausschreibung; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Information der Bewerber bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren - und der Bewerbungsverfahrensanspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Öffentlicher Arbeitgeber zur Information über Abbruch eines Bewerbungsverfahrens verpflichtet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentlicher Arbeitgeber zur Information über Abbruch eines Bewerbungsverfahrens verpflichtet

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung eines Bewerbers auf ein Beförderungsamt allein aufgrund eines Gesprächs verletzt Gebot des Leistungsvergleichs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13

    Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, IÖD 2014, 62 = juris Rn 2, m.w.N.).

    Die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten entfaltet insoweit eine Vorwirkung hinsichtlich der späteren Auswahl für das Beförderungsamt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, IÖD 2014, 62 = juris Rn 2 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11.05.2009 - 2 VR 1.09 -, ZBR 2009, 411, zum bleibenden Erfahrungsvorsprung, der auch im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen Berücksichtigung finden muss; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.2014 - 2 B 10430/14 -, juris Rn 2).

    Aus der Stellenausschreibung muss sich dabei hinreichend bestimmt ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, a.a.O. Rn 25, m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, a.a.O. = juris Rn 5).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 und 2, GKG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
    Diese mit dem Eilantrag angegriffene Übertragung des Dienstpostens auf die Beigeladene kann nachträglich aufgehoben und der Dienstposten anderweitig besetzt werden, so dass dem Antragsteller, der sich als Stadtbaudirektor in einem Amt der BesGr A 15 befindet, für eine gewisse Zeit auch nachgelagerter Rechtsschutz zur Verfügung stünde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20 = juris Rn 11; Beschluss vom 27.09.2011 - BVerwG 2 VR 3.11 -, Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn 19; in diesem Sinne, allerdings in Anknüpfung an einen anderen Beurteilungszeitpunkt auch schon VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, VGHBW-Ls 1995, Beilage 12, B2; Beschluss vom 07.02.1997 - 4 S 73/97 -, IÖD 1997, 258).

    Die Verbindlichkeit dieses verfassungsunmittelbar angeordneten Maßstabs gilt nicht nur für die mit der Vorschrift unmittelbar angesprochene Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder - wie hier - zumindest vorbestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, a.a.O. Rn 14, m.w.N).

    Die Bindung bereits der Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe an die Auswahlgrundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG kann ein Dienstherr nur vermeiden, wenn er die Dienstpostenvergabe von der Auswahlentscheidung für die Vergabe des Statusamts entkoppelt (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, - 2 VR 1/13 -, a.a.O. Rn 26).

    Aus der Stellenausschreibung muss sich dabei hinreichend bestimmt ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, a.a.O. Rn 25, m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, a.a.O. = juris Rn 5).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
    Es ist jedenfalls nicht nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen, dass dem Antragsteller noch ein zu sichernder Bewerbungsverfahrensanspruch mit Blick auf die angestrebte Stelle des Leiters des Fachbereichs Baurecht und Denkmalschutz (Fb 63) in diesem Sinne zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 -, BVerwGE 145, 185, zum gebotenen vorläufigen Rechtsschutz beim Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens).

    Wie eine Ernennung zieht auch ein Abbruch diese Rechtsfolge nur dann nach sich, wenn er rechtsbeständig ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 -, NVwZ 2012, 366; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 -, a.a.O., m.w.N.).

    Der Abbruch soll dann sicherstellen, dass die Bewerbungsverfahrensansprüche der Bewerber in einem weiteren, neuen Verfahren gewahrt werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 -, a.a.O., m.w.N.).

    Der für den Abbruch maßgebliche Grund muss, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
    Das setzt weiter voraus, dass diese Auswahlgespräche - für die Bewerber erkennbar - nach im Vorhinein festgelegten, einheitlichen Kriterien und Maßstäben bewertet und die Ergebnisse hinreichend dokumentiert werden und gerichtlich überprüfbar sind (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2011 - 4 S 2543/11 -, a.a.O. = juris Rn 8; zur Dokumentationspflicht vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, NVwZ 2011, 1191).

    Unabhängig von der Art eines solchen Gespräches kann sein Ergebnis - so wie hier - aber nie alleinige Grundlage des Leistungsvergleichs zwischen zwei Beamtenbewerbern sein, sondern kann nur ergänzend zu den dienstlichen Beurteilungen herangezogen und gewichtet werden, wobei dem Dienstherrn ein gewisser Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 4 S 2660/10

    Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
    Die Durchführung von Auswahl- oder Vorstellungsgesprächen kommt - sofern sie wie hier nicht normativ vorgesehen sind - insbesondere dann in Betracht, wenn ein Qualifikationsgleichstand der Bewerber besteht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - vom 27.10.2008 - 4 S 2399/08 - vom 12.01.2010 - 4 S 2455/09 - vom 14.09.2010 - 4 S 1630/10 - vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 -, VBlBW 2011, 306).

    Können Auswahlgespräche danach andererseits aber auch als leistungsbezogene Elemente in Betracht kommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 -, a.a.O. und vom 12.01.2010 - 4 S 2455/09 -), so setzt dies voraus, dass die Durchführung eines derartigen Gesprächs den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügt.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 4 S 2543/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilung und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
    Dem Gebot der Bestenauslese entspricht es, zur Ermittlung des Leistungsstands der konkurrierenden Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und den für die Bewerberauswahl maßgebenden Leistungsvergleich regelmäßig anhand aktueller und aussagekräftiger, d.h. hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die mit ihren auf das jeweils innegehabte Statusamt bezogenen Bewertungen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamts in Betracht kommenden Richtern oder Beamten dienen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, und vom 26.01.2012 - 2 A 7/09 -, IÖD 2012, 158; VGH Baden-Württemberg, Beschluss 21.12.2011 - 4 S 2543/11 -, NVwZ-RR 2012, 323 = juris Rn 3; Beschluss vom 12.01.2010 - 4 S 2455/09 -, jeweils m.w.N.).

    Das setzt weiter voraus, dass diese Auswahlgespräche - für die Bewerber erkennbar - nach im Vorhinein festgelegten, einheitlichen Kriterien und Maßstäben bewertet und die Ergebnisse hinreichend dokumentiert werden und gerichtlich überprüfbar sind (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2011 - 4 S 2543/11 -, a.a.O. = juris Rn 8; zur Dokumentationspflicht vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, NVwZ 2011, 1191).

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
    Wie eine Ernennung zieht auch ein Abbruch diese Rechtsfolge nur dann nach sich, wenn er rechtsbeständig ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 -, NVwZ 2012, 366; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 -, a.a.O., m.w.N.).

    Ein solcher Abbruch steht ebenfalls im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG (vorgelagerter Rechtsschutz durch Verfahren; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
    Zwar ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amtes, die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nur noch rückgängig gemacht werden könnte, wenn der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG an der Ausschöpfung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gehindert worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 47).

    Die Ermittlung des gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, IÖD 2013, 98; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58; Beschluss vom 27.01.2010 - 1 WB 52/08 -, juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
    Die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten entfaltet insoweit eine Vorwirkung hinsichtlich der späteren Auswahl für das Beförderungsamt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, IÖD 2014, 62 = juris Rn 2 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11.05.2009 - 2 VR 1.09 -, ZBR 2009, 411, zum bleibenden Erfahrungsvorsprung, der auch im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen Berücksichtigung finden muss; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.2014 - 2 B 10430/14 -, juris Rn 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 B 10430/14

    Anspruch auf Beförderungsdienstposten - vorläufiger Rechtsschutz - Bedeutung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14
    Die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten entfaltet insoweit eine Vorwirkung hinsichtlich der späteren Auswahl für das Beförderungsamt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, IÖD 2014, 62 = juris Rn 2 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11.05.2009 - 2 VR 1.09 -, ZBR 2009, 411, zum bleibenden Erfahrungsvorsprung, der auch im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen Berücksichtigung finden muss; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.2014 - 2 B 10430/14 -, juris Rn 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 494/14

    Behördliche Praxis, nach Erreichen der Altersgrenze zur Erstellung von

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

  • BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78

    Dienstposten - Dienststelleninterne Ausschreibung - Mitbestimmung des

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 4 S 2130/95

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: einstweilige Anordnung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - fehlender Anordnungsgrund für die

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • VG Karlsruhe, 12.05.2015 - 1 K 56/15

    Beamtenrechtlicher Eilantrag; vorläufige Rückgängigmachung einer Maßnahme;

    Der Antragsteller hat zwar nach wie vor einen Anordnungsgrund (vgl. dazu ausführlich den Beschluss der Kammer zum vorangegangenen Auswahlverfahren für denselben Dienstposten vom 08.08.2014 - 1 K 1548/14 -, juris), aber nicht den weiter hierfür erforderlichen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht (§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).

    Die neuerliche Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin für die Besetzung des Dienstpostens verletzt den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers in dem hier anzunehmenden Vorwirkungsfall (vgl. auch hierzu ausführlich den Beschluss der Kammer vom 08.08.2014 - 1 K 1548/14 -, a.a.O., m.w.N.) voraussichtlich nicht.

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