Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 09.06.2005 - 9 K 1555/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9156
VG Karlsruhe, 09.06.2005 - 9 K 1555/04 (https://dejure.org/2005,9156)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.06.2005 - 9 K 1555/04 (https://dejure.org/2005,9156)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 9 K 1555/04 (https://dejure.org/2005,9156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nagelstudio kein handwerksähnliches Gewerbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • buhev.de

    Zwangsmitgliedschaft eines Nagelstudios bei der Handwerkskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 837 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2005 - 9 K 1555/04
    Wie die Entstehungsgeschichte der das handwerksähnliche Gewerbe betreffenden Vorschriften zeigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.10.1971, BVerfGE 32, 54; BVerwG, Urt. v. 22.02.1994, GewArch 1994, 248), bezweckt die Einbeziehung der handwerksähnlichen Gewerbe in die Handwerksordnung allein deren Betreuung durch die Handwerkskammern anstelle der Industrie- und Handelskammern, ohne dass damit die Gewerbefreiheit eingeschränkt wird.

    Die die handwerksähnlichen Gewerbe betreffenden Vorschriften in der Handwerksordnung grenzen lediglich ab, welche Betriebe als handwerksähnliche Gewerbe Pflichtmitglieder der Handwerkskammer sein sollen und regeln ihr Rechtsverhältnis zu dieser Kammer (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.10.1971, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 26.08.1997, GewArch 1998, 36).

  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 2.92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.06.2005 - 9 K 1555/04
    Wie die Entstehungsgeschichte der das handwerksähnliche Gewerbe betreffenden Vorschriften zeigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.10.1971, BVerfGE 32, 54; BVerwG, Urt. v. 22.02.1994, GewArch 1994, 248), bezweckt die Einbeziehung der handwerksähnlichen Gewerbe in die Handwerksordnung allein deren Betreuung durch die Handwerkskammern anstelle der Industrie- und Handelskammern, ohne dass damit die Gewerbefreiheit eingeschränkt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 6 S 2421/05

    Zugehörigkeit zur Handwerkskammer - Nagelstudio

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 09. Juni 2005 - 9 K 1555/04 - wird zurückgewiesen.

    Nach Beiladung der Industrie- und Handelskammer hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 09.06.2005 - 9 K 1555/04 - der Klage stattgegeben und die mit Bescheid vom 15.02.2003 erfolgte Eintragung der Klägerin in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerbebetriebe als Kosmetikerin und den Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 30.04.2004 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 09. Juni 2005 - 9 K 1555/04 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht