Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15337
VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05 (https://dejure.org/2006,15337)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.08.2006 - 2 K 500/05 (https://dejure.org/2006,15337)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. August 2006 - 2 K 500/05 (https://dejure.org/2006,15337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilverfahren eines privaten Sportwettenveranstalters gegen die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten; Auschluss privater Wettveranstalter aufgrund des staatlichen Wettmonopols zur Prävention von Spielsucht; Vereinbarkeit der Untersagung von ...

  • Glücksspiel & Recht

    Vermittlung von Sportwetten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Vermittlung von privaten Sportwetten erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vermittlung von privaten Sportwetten erlaubt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05
    Die Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter kann in Baden-Württemberg derzeit nicht untersagt werden, da die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28.03.2006 (- 1 BvR 138/95 - NJW 2006, 1261) auch für die Übergangszeit gestellten Vorgaben nicht erfüllt werden, denn staatliche Sportwetten werden nach wie vor über das Internet und Lotto-Toto-Annahmestellen vertrieben und bislang ist auch kein Wille erkennbar, diese Vertriebswege zu beschränken.

    Mit Urteil vom 28.03.2006 (- 1 BvR 138/95 - NJW 2006, 1261) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur dann vereinbar ist, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05
    Mit Beschluss vom 04.07.2006 (1 BvR 138/05) hat das Bundesverfassungsgericht auch die derzeitige Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar angesehen.Dem Gesetz über staatliche Lotterien, Wetten und Ausspielungen (Staatslotteriegesetz - StLG) vom 14.12.2004 (GBl. S. 894) fehle es an Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten.
  • VG Köln, 22.06.2006 - 1 K 2231/04

    DDR-Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten in NRW ungültig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05
    Damit kann ein ordnungsbehördliches Einschreiten, gestützt auf die verfassungswidrigen Rechtsgrundlagen, in dieser Übergangszeit aber nur dann rechtmäßig sein, wenn der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Maßnahmen eingeleitet hat (so auch VG Stuttgart, Beschl. v. 17.07.2006 - 4 K 2657/06 -, a.A. VG Köln, Urt. v. 22.06.2006 - 1 K 2231/04).
  • VG Stuttgart, 17.07.2006 - 4 K 2657/06

    Private Glücksspielveranstaltung; Sportwetten; Lotteriestaatsvertrag;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05
    Damit kann ein ordnungsbehördliches Einschreiten, gestützt auf die verfassungswidrigen Rechtsgrundlagen, in dieser Übergangszeit aber nur dann rechtmäßig sein, wenn der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Maßnahmen eingeleitet hat (so auch VG Stuttgart, Beschl. v. 17.07.2006 - 4 K 2657/06 -, a.A. VG Köln, Urt. v. 22.06.2006 - 1 K 2231/04).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05
    Die Kammer geht zwar in Übereinstimmung mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass Sportwetten in der Form der Oddset-Wetten Glückspiele im Sinne des § 3 Abs. 1 LottStV sind (vgl. etwa OVG Münster, Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 -), weil selbst im Falle eines bei den Spielteilnehmern unterstellten einschlägigen Sachverstandes gleichwohl die Entscheidung über den Gewinn zumindest überwiegend vom Zufall abhängt, ganz abgesehen davon, dass dieser Sachverstand gar nicht bei allen Teilnehmern vorausgesetzt werden kann.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05
    Diese Fortgeltung führt aber nicht zu einer räumlichen Ausweitung dieser Erlaubnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19.06 -).
  • VG Karlsruhe, 17.07.2006 - 11 K 1386/06

    Vermittlung von privaten Sportwetten verboten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05
    Das Gericht ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen der Auffassung, dass sich die Antragsgegnerin derzeit nicht mit Erfolg auf die aus dem staatlichen Glücksspielmonopol resultierende Erlaubnispflicht berufen kann (so im Ergebnis auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 21.07.2006 - 6 K 1260/06 -, a.A. VG Karlsruhe, Beschl. v. 17.07.2006 - 11 K 1386/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1288/04

    Untersagung der Veranstaltung privater Oddset-Wetten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05
    Das Bundesverfassungsgericht sieht das im Bundesland Bayern errichtete staatliche Wettmonopol in seiner gegenwärtigen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit an (Rn. 119; anders noch: VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 12.01.2005 - 6 S 1288/04 -, VBlBW 2005, 181).
  • VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06

    Unzureichende Begründung der Sofortvollzugsanordnung, die auf eine ungeklärte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05
    Das Gericht ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen der Auffassung, dass sich die Antragsgegnerin derzeit nicht mit Erfolg auf die aus dem staatlichen Glücksspielmonopol resultierende Erlaubnispflicht berufen kann (so im Ergebnis auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 21.07.2006 - 6 K 1260/06 -, a.A. VG Karlsruhe, Beschl. v. 17.07.2006 - 11 K 1386/06 -).
  • VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06

    Bwin darf doch Wetten anbieten

    Während ein Teil der Gerichte daraus generell die rechtliche Zulässigkeit einer Untersagungsverfügung an private Sportwettenveranstalter in der Übergangszeit ableitet (vgl. VGH München, Urt. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 ), prüft die Mehrheit als zusätzliche Voraussetzung, ob die vom Bundesverfassungsgericht für diese Zeit vorgegebenen Maßgaben in Angriff genommen bzw. erfüllt sind, wobei die Gerichte teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen (verneinend: VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.08.2006 - 2 K 500/05 ; VG Neustadt, Beschl. v. 26.07.2006 - 5 L 1114/06.NW ; Schl.-Holst.
  • VG Dresden, 04.05.2007 - 14 K 2151/06

    Vorläufiger Rechtsschutz; Untersagung; Glücksspiel; Sportwetten;

    Während ein Teil der Gerichte daraus generell die rechtliche Zulässigkeit einer Untersagungsverfügung an private Sportwettenveranstalter in der Übergangszeit ableitet (vgl. VGH München, Urt. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457), prüft die Mehrheit der Gerichte als zusätzliche Voraussetzung, ob die vom Bundesverfassungsgericht für diese Zeit vorgegebenen Maßgaben in Angriff genommen bzw. erfüllt sind, wobei die Gerichte teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen (verneinend etwa VG Karlsruhe, Beschl.v. 09.08.2006 - 2 K 500/05; VG Neustadt, Beschl. v. 26.07.2006 ,- 5 L 1114/06.NW; Schl.-Holst.
  • VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06

    Verbot privater Sportwetten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt

    Damit dürfte - jedenfalls nach den derzeitigen Erkenntnismöglichkeiten und bei der im Eilverfahren gebotenen Tatsachenprüfung - den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Übergangszeit Genüge getan sein (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05; ferner jeweils zur dortigen Sach- und Rechtslage: Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.2006 - 11 TG 1465/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.09.2006, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 - a. A. VG Stuttgart, Beschl. v. 18.09.2006 - 4 K 2860/06 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.08.2006 - 2 K 500/05 -).
  • VG Stuttgart, 18.09.2006 - 4 K 2860/06

    Staatliches Wettmonopol und Gemeinschaftsrecht

    Das Angebot wird somit nur nicht ausgeweitet, aber auch nicht eingeschränkt, obwohl der Zugang zu den Annahmestellen der staatlichen Toto-Lotto-GmbH für Jugendliche durch keinerlei Barriere erschwert wird, weil diese Annahmestellen sich in der Regel in Zeitschriftenläden befinden (vgl. dazu VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.08.2006 - 2 K 500/05 - ).
  • VG Stuttgart, 17.10.2006 - 4 K 3499/06
    Das Angebot wird somit nur nicht ausgeweitet, aber auch nicht eingeschränkt, obwohl der Zugang zu den Annahmestellen der (...) für Jugendliche durch keinerlei Barriere erschwert wird, weil diese Annahmestellen sich in der Regel in Zeitschriftenläden befinden (vgl. dazu VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.08.2006 - 2 K 500/05 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht