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   VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00   

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https://dejure.org/2003,17544
VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00 (https://dejure.org/2003,17544)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.2003 - 12 K 1099/00 (https://dejure.org/2003,17544)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 12 K 1099/00 (https://dejure.org/2003,17544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Allgemeines Wohngebiet - Lebensmitteleinkaufsmarkt - Gebietsversorgung; Rücksichtnahmegebot - Vorbelastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Nutzung eines Grundstücks als Supermarkt mit den Nachbarschutz vermittelnden Festsetzungen eines Bebauungsplans ; "Laden" zur Versorgung des umliegenden Wohngebietes im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) ; Merkmal des "Dienens" im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 2726/93

    Allgemeines Wohngebiet - Gebietsverträglichkeit einer Gaststätte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
    Nur hierauf kommt es wegen des zwingenden Erfordernisses der eigenen Rechtsverletzung (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO) für den Erfolg ihrer Baunachbarklagen an (ständ. Rspr. der Verwaltungsgerichte; vgl. etwa Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21.06.1994 - 5 S 2726/93 -, BauR 1995 S. 358, 359).

    Da das vom Bebauungsplan "Im Kloth-Rübenacker" umfasste Plangebiet relativ klein ist, bezieht das Gericht zur Bestimmung des der Versorgungsfunktion maßgeblichen Gebiets die vorhandene Umgebung in einem fußläufig leicht zu erreichenden Umkreis bis zu 500 m Entfernung in die Beurteilung ein (vgl. ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.06.1994, aaO, S. 360).

    Diese Nutzung durch Kunden von außerhalb des maßgeblichen Wohngebiets ist jedoch unschädlich, solange die - hier bejahte -funktionale Zuordnung des Ladens zum maßgeblichen Wohngebiet objektiv erhalten bleibt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.06.1994, aaO, S. 360).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
    § 15 Abs. 1 BauNVO dient dem Schutz der Nachbarschaft vor Störungen durch Bauvorhaben, die zwar grundsätzlich nach den §§ 2 - 14 BauNVO zulässig wären, aber wegen der besonderen Verhältnisse des konkreten Bauvorhabens der Eigenart dieses Baugebiets widersprechen oder die Umgebung unzumutbar stören (BVerwGE 82, 343, 345).

    Ebenso wenig wie das Regierungspräsidium kann das erkennende Gericht ersehen, inwieweit die Kläger - auch unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB - durch diese Befreiungen in ihren Rechten nach Maßgabe der Grundsätze verletzt sein könnten, wie sie das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. dazu BVerwGE 82, 343, 349).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96

    Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
    Da es sich bei einem Nahrungsmittelgeschäft schließlich um einen typischerweise im allgemeinen Wohngebiet  zulässigen Laden handelt und dieser - wie oben ausgeführt - dem umliegenden Wohngebiet funktional zugewiesen werden kann, war es - insbesondere im Hinblick auf die Größe der Verkaufsfläche - nicht erforderlich, die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung auf eine wohnortnahe Versorgung zu beschränken (so auch König/Roeser/Stock, aaO § 4 RN 18; VGH Bad.-Württ., B. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -, BRS 59, S. 512)".

    Der hier genehmigte Supermarkt ist sowohl im Hinblick auf das vertriebene Warensortiment (Lebensmittel; zur Drogerie vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -) bzw. die angebotenen Dienstleistungen (Annahmestelle für Reinigung, Postagentur und Bankdienste) als auch im Hinblick auf die Größe der Verkaufsfläche als ein typischerweise auf die Versorgung des umliegenden Wohngebiets ausgerichteter "Laden" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO anzusehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78

    Begriff des "Ladens" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO; Begriff der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
    Bei dem genehmigten Supermarkt handelt es sich um einen "Laden" im Sinne dieser Vorschrift, nämlich um Räumlichkeiten, in denen im Einzelhandel Waren zum Verkauf sowie Dienstleistungen (Annahmestelle für Reinigung, Postagentur und Bankdienstleistungen) angeboten werden, ohne dass es auf besondere Verkaufsformen oder auf die Bezeichnung entscheidend ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.02.1979, BauR 1980, S. 253, 254; OVG Lüneburg, B. v. 08.01.1986, BauR 1986, S. 187 jeweils m.w.N.; König/Roeser/Stock, BauNVO, Komm., § 4 RN 20, 21; Fickert/Fieseler, BauNVO, Komm., 8. Aufl., § 4 RN 5.1).

    Zwar ist unter "Gebiet" im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich das jeweils festgesetzte Baugebiet zu verstehen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.02.1979, aaO, S. 255).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung gegen einen in einem Wohngebiet geplanten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
    Bei dem genehmigten Supermarkt handelt es sich um einen "Laden" im Sinne dieser Vorschrift, nämlich um Räumlichkeiten, in denen im Einzelhandel Waren zum Verkauf sowie Dienstleistungen (Annahmestelle für Reinigung, Postagentur und Bankdienstleistungen) angeboten werden, ohne dass es auf besondere Verkaufsformen oder auf die Bezeichnung entscheidend ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.02.1979, BauR 1980, S. 253, 254; OVG Lüneburg, B. v. 08.01.1986, BauR 1986, S. 187 jeweils m.w.N.; König/Roeser/Stock, BauNVO, Komm., § 4 RN 20, 21; Fickert/Fieseler, BauNVO, Komm., 8. Aufl., § 4 RN 5.1).

    Liegt eine solche objektiv-funktionale Zuordnung des Ladens zum maßgeblichen Wohngebiet vor, so ist es unschädlich, wenn der Laden außerdem von Kunden besucht wird, die außerhalb des Wohngebiets wohnen (vgl. das oben angeführte Urteil der Kammer v. 15.07.1999, aaO m.w.N. sowie Fickert/Fieseler, BauNVO, 9. Aufl. § 4 RN 5.4 unter Verweis auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 08.01.1986, BauR 1986, S. 187).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 10 S 1502/01

    Lärmbelästigung durch Motorsportanlage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
    Denn ein Rechtsfehler der angefochtenen Genehmigung käme mit Blick auf tatsächliche Messergebnisse allenfalls in Betracht, wenn die in der Genehmigung zugelassenen Werte aus technischen Gründen offensichtlich nicht eingehalten werden könnten (s. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.2002 - 10 S 1502/01 -).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
    Dass die VDI-Richtlinie 2058 für die Bemessung der Zumutbarkeit der Lärmbeeinträchtigungen herangezogen werden kann, die durch den anlagebezogenen Zu- und Abfahrtsverkehr sowie den Fahrzeugverkehr auf der Parkfläche hervorgerufen werden, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (Urt. v. 27.08.1998, NVwZ 1999, S. 523, 527).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 21 B 771/01

    Zum "Nachtbetriebsverbot" für eine Bäckerei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
    Diese Vorschrift befreit den Beigeladenen aber nicht von der Beachtung der ihm bestandskräftig auferlegten Anlieferungszeiten (ab 6.00 Uhr bei Bäckerwaren) und der Einhaltung des in Nr. 8 der Nebenbestimmung vom 28.05.1999 auferlegten Lärmrichtwerts von 40 dB(A) im Zeitraum von 5.30 bis 6.00 Uhr (so auch OVG Münster, Beschl. v. 28.02.2002, NVwZ-RR 2002, S. 733 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95

    Stellplatzpflicht und Nachbarschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
    Folglich kann rechtswidriges Verhalten Einzelner - sei es des Beigeladenen als Betreiber des Supermarkts oder einzelner Anlieferer oder einzelner Kunden - die Rechtswidrigkeit der erteilten Baugenehmigung nicht begründen (vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 10.07.1998, NVwZ-RR 1999, 365, 367 zu verkehrswidrigem Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 3 S 193/96

    Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von 654,52 qm ist kein

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
    Diesen Orientierungswert unterschreitet der hier genehmigte Supermarkt des Beigeladenen deutlich (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.1996, VBlBW 1997, S. 309 zu einem Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von 654, 52 qm).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00

    Befreiung von Bebauungsplan

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01

    Allgemeines Wohngebiet: Gebietsversorgung - Versorgungsbedarf -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1999 - 5 S 1824/99

    Allgemeines Wohngebiet - der Gebietsversorgung dienende Bäckerei

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