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   VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01   

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VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01 (https://dejure.org/2002,11100)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.06.2002 - 12 K 179/01 (https://dejure.org/2002,11100)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 12 K 179/01 (https://dejure.org/2002,11100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Blockadeaktion vor Kernkraftwerk - Gewahrsamnahme durch Polizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Gewahrsanahme durch Beamte des Polizeivollzugsdienstes; Ingewahrsamnahme zur Personenfeststellung und der Anfertigung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen; Ingewahrsamnahme zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden erhebliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 28.05.1998 - 3Z BR 66/98

    Zulässigkeit des polizeilichen Gewahrsams zur Verhinderung einer Straftat oder

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
    Ob die Aufrechterhaltung des polizeilichen Gewahrsams darüber hinaus auch zur Durchsetzung der Rechtsordnung angesichts der wiederholten Missachtung des Gesetzesbefehls gem. § 13 Abs. 2 VersG gerechtfertigt war (so das BayObLG München, B. v. 28.05.1998 - 3 ZBR 66/98 -Juris), kann hier offen bleiben.
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
    Eine Sitzblockade stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 92, 1, 18) allerdings noch keinen Straftatbestand dar, solange die "Gewalt" lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Genötigten nur psychischer Natur ist.
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
    Dabei ist die Frage der Erforderlichkeit einer polizeilichen Maßnahme nicht danach zu beurteilen, wie sich die Sachlage später - etwa nach eingehender Beweisaufnahme - darstellt, sondern nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Gewahrsamnahme des Klägers bestehenden Verhältnisse (BVerwGE 45, 51, 60).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
    Ob der weitere Gewahrsam des Klägers bereits zum Zweck der Verhinderung einer bevorstehenden Straftat unter dem Gesichtspunkt der Nötigung gem. § 240 StGB gerechtfertigt war, weil nach den der Polizei zum Zeitpunkt der polizeilichen Maßnahme zur Verfügung stehenden Informationen von Seiten der Demonstranten möglicherweise beabsichtigt war, am 18.10.2000 gewissermaßen als Probelauf für den "Tag X" (= Transport von Castoren von Philippsburg nach La Hague) die Zufahrten zum Kernkraftwerk Philippsburg vollständig und gegebenenfalls mit Hilfe physischer Barrieren zu blockieren (vgl. hierzu BVerfG, B. v. 24.10.2001, DVBl. 2002, S. 256), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, zumal auch der Beklagte diesem Gesichtspunkt keine entscheidende Bedeutung beigemessen hat.
  • VG Schleswig, 15.06.1999 - 3 A 209/97
    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
    Letztlich kann diese Frage jedoch dahinstehen, da der Begriff der "strafbaren Handlung" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 c EMRK nach Auffassung des erkennenden Gerichts weiter auszulegen ist und auch Ordnungswidrigkeiten umfasst (so auch VG Schleswig, Urt. v. 15.06.1999, NJW 2000, S. 970 unter Verweis auf Frowein/Peukert, EMRK, Komm., 2. Aufl. Art. 5 RN 72 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1986 - 1 S 2073/85

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
    a)     Das polizeiliche Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst nach herrschender Auffassung die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger, ferner die Unverletzlichkeit des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen sowie die objektive Rechtsordnung allgemein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.02.1986, VBlBW 1986, S. 308 ff).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 27, 40) gebietet das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG, dass der von einem Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht Betroffene dessen Rechtmäßigkeit auch dann klären lassen kann, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensverlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung - wie auch im vorliegenden Fall - kaum erlangen kann.
  • KG, 11.04.1968 - 1 W XX B 2422/67
    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
    Nach allgemein anerkannter Auffassung bedarf es nämlich keiner Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung, wenn dadurch die Dauer des Gewahrsams verlängert würde (vgl. etwa Wolf/Stephan, aaO, RN 36 m.w.N.), weil sonst der Schutzzweck des § 28 Abs. 3 S. 3 PolG in sein Gegenteil verkehrt würde (Reiff/Wöhrle/Wolf, PolG für Baden-Württemberg, Komm. § 22 RN 35; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl. § 12 Anm. 6 b, S. 200; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl. RN 383; Kammergericht, B. v. 11.04.1968, DVBl. 1968, S. 470, 471).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1989 - 5 A 886/88
    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
    Dass um 15.15 Uhr ein Richter beim Amtsgericht Philippsburg zunächst nicht erreicht werden konnte, kann der Polizei nicht angelastet werden, da der Begriff des "Herbeiführens" nach Auffassung der Kammer lediglich das Anhängigmachen der Sache beim zuständigen Amtsgericht, d.h. den Vortrag des Sachverhalts mit der Bitte um Entscheidung über die Fortdauer der Freiheitsentziehung, umfasst (so auch OVG Münster, NJW 1990, S. 3224 f.; a.A. Wolf/Stephan, a.a.O. RN 34).
  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
    Denn die Einstufung einer Handlung als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat kann aus rechtspolitischen Gründen wechseln, ohne dass sich dadurch an dem Bedürfnis zur präventiv-polizeilichen Verhinderung einer solchen Handlung - notfalls auch durch Gewahrsamnahme - etwas ändert (VG Schleswig, aaO mit Verweis auf BayVerfGH, NVwZ 1991, S. 664).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Juni 2002 - 12 K 179/01 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Juni 2002 - 12 K 179/01 - zu ändern und festzustellen, dass die Ingewahrsamnahme am 18.10.2000 rechtswidrig war.

  • VG Hannover, 18.07.2012 - 10 A 1994/11

    Vereinbarkeit des polizeilichen Unterbundungsgewahrsams mit europäischen

    1990, S. 654; VerfGH Sachsen, Urteil vom 14.05.1996 - Vf. 44-II-94 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 15.06.1999 - 3 A 209/97 -, NJW 2000, S. 970; OVG Bremen, Urteil vom 06.07.1999 - 1 HB 498/98 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2002 - 12 K 179/01 -, juris; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 -, juris).

    1990, S. 654; VerfGH Sachsen, Urteil vom 14.05.1996 - Vf. 44-II-94 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 15.06.1999 - 3 A 209/97 -, NJW 2000, S. 970; OVG Bremen, Urteil vom 06.07.1999 - 1 HB 498/98 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2002 - 12 K 179/01 -, juris; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 -, juris; vgl. auch LG Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 10 T 12/11 -).

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