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   VG Karlsruhe, 10.08.2017 - 9 K 4527/17   

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VG Karlsruhe, 10.08.2017 - 9 K 4527/17 (https://dejure.org/2017,68780)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.08.2017 - 9 K 4527/17 (https://dejure.org/2017,68780)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. August 2017 - 9 K 4527/17 (https://dejure.org/2017,68780)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Die von einer Nachbargemeinde (- 9 K 753/17 -), einer (von den Prozessbevollmächtigten des Klägers vertretenen) Privatperson (- 9 K 4527/17 -) und einer (ebenfalls von den Prozessbevollmächtigten des Klägers vertretenen) Klinik (- 9 K 4526/17 -) gestellten Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht ... mit Beschlüssen vom 27.07.2017 bzw. 10.08.2017 ab.

    Der Kammer haben die Behördenakte des Landratsamts (die Verfahrensakten [Aktenhefte 1-44, 51 und 55 und Aktenhefte "Einwendungen", "Widerspruch" und "Bearbeitung der Klage/Heft 1"] sowie weitere Unterlagen (Antragsordner Fertigung 2, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen Fertigung 1, Projektdokumentation Synopse - komprimierte Fassung) und des Regierungspräsidiums ... (Az. ...) sowie die beigezogenen Gerichtsakten der Antragsverfahren - 9 K 753/17 -, - 9 K 4526/17 - und - 9 K 4527/17 - vorgelegen.

    Die Kammer ist mit der Begründung des Widerspruchsbescheids vom 08.04.2019 (dort. S. 4 ff.) überzeugt, dass der Kläger diesbezüglich nicht in eigenen Rechten verletzt wird und sieht daher insoweit gemäß § 117 Abs. 5 VwGO von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe im Einzelnen ab (vgl. entsprechend die Ausführungen zu anderen Grundstücken in vergleichbarer Lage und Entfernung bei VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.01.2019 - 10 S 1991/17 -, juris, Rn. 19 ff. und - 10 S 1919/17 -, juris, Rn. 23 f.; vgl. hierzu bereits die Beschlüsse der Kammer vom 10.08.2017 - 9 K 4527/17 -, BA S. 18 ff. und - 9 K 4526/17 -, BA S. 20 ff.).

    belegenen Grundstück aus sichtbar, nicht gegeben (vgl. für ein 1.050 m entferntes Grundstück VG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 9 K 4527/17 -, Bl. 21 f. BA).

    Der Kläger vermag mithin nicht die Verletzung etwa der §§ 14, 15, 34, 44 BNatSchG geltend zu machen (vgl. hierzu bereits die Beschlüsse der Kammer vom 10.08.2017 - 9 K 4527/17 -, BA S. 17 f. und - 9 K 4526/17 -, BA S. 18 f.).

    Die nunmehr aufgeworfene Problematik hinsichtlich der Waldumwandlungsgenehmigung war weder seitens des Klägers noch von der übrigen beteiligten Öffentlichkeit im Rahmen der vom Landratsamt und dem Regierungspräsidium gesondert geführten Genehmigungsverfahren und der durch das Landratsamt vorgenommenen Umweltverträglichkeitsprüfung, der gegen die streitige immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhobenen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz (vgl. die Beschlüsse der Kammer vom 27.07.2017 - 9 K 753/17 - und vom 10.08.2017 - 9 K 4526/17 - und - 9 K 4527/17 -) sowie der Beschwerden gegen die genannten Beschlüsse vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 29.01.2019 (- 10 S 2037/17 - und - 10 S 1991/17 -, jeweils juris) oder aber der umfangreichen Widerspruchsbegründung in dem diesem Klageverfahren vorangehenden Vorverfahren aufgeworfen worden.

    Der anwaltlich vertretene Kläger konnte die wesentlichen Tatsachen, durch die er sich (ergänzend) beschwert fühlt und die der - nunmehr verspätet vorgetragenen - Begründung seiner Klage dienen konnten, bereits aufgrund seiner aktiven Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. erste Anhörungsphase: Schreiben unbekannten Datums sowie mit Schreiben vom 04.08.2015; zweite Anhörungsphase: Weitere Einwendungen, nunmehr vorgetragen im Namen der Bürgerinitiative ..., mit Schreiben vom 01.07.2016), seines umfangreich begründeten Widerspruchs und nicht zuletzt aufgrund seiner anwaltlichen Beratung durch verschiedene Rechtsanwälte (... und die hiesigen Prozessbevollmächtigten, die mit dem streitigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren jedenfalls seit dem Erörterungstermin im Dezember 2015 eingehend vertraut sind; Letztere haben mit Schriftsatz vom 05.04.2017 (Az.: ...) den Widerspruch des Klägers begründet und sind zudem jedenfalls in den parallelen vorläufigen Rechtsschutzverfahren 9 K 4527/17 und 9 K 4527/17 bevollmächtigt gewesen).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen

    Gleiches gilt für einen anderen Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Neuenbürg-Dennach (VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2017 - 9 K 4527/17 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.2019 - 10 S 1991/17 - juris).

    Dem Senat haben vorgelegen die Akten des Landratsamts (Verfahrensakten Aktenhefte 1-44, 51 und 55 und Aktenhefte "Einwendungen ... ...", "Widerspruch" und "Bearbeitung der Klage/Heft 1") sowie weitere Unterlagen (Antragsordner Fertigung 2 [4 Bände], Ordner "entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen" Fertigung 1 [3 Bände], Projektdokumentation Synopse - komprimierte Fassung [1 Band]) und des Regierungspräsidiums Karlsruhe (1 Band) sowie die beigezogenen VG-Akten - 9 K 3203/19 -, - 9 K 753/17 -, - 9 K 4527/17 - und - 9 K 4526/17 -.

  • VG Karlsruhe, 27.07.2017 - 9 K 753/17

    Klage einer Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur

    Weitere UVP-bezogene Fehler ergäben sich aus der Widerspruchsbegründung der Rechtsanwälte ... vom 05.04.2017 im Verfahren 9 K 4527/17, deren umfangreichen Vortrag sie sich zu eigen mache.

    Soweit die Antragstellerin, gestützt auf den Sachvortrag im Parallelverfahren 9 K 4527/17, fehlerhafte Sachverhaltsermittlungen und Verstöße gegen das materielle Naturschutzrecht rüge, handle es sich hierbei um keine Verfahrensfehler im Sinne des § 4 UmwRG.

    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme auf die Schriftsätze der Bevollmächtigten in dem Verfahren 9 K 4527/17 vorträgt, die tatsächlichen Grundlagen für die Beurteilung der möglichen Auswirkungen des Vorhabens seien nur unzureichend ermittelt worden, ergibt sich hieraus kein Verfahrensfehler.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1991/17

    Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen - Mängel der

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. August 2017 - 9 K 4527/17 - wird zurückgewiesen.
  • VG Karlsruhe, 04.09.2018 - 9 K 4563/18

    Wirksamkeit einer öffentlichen Bekanntmachung nach BImSchG § 10 Abs 8;

    Hinsichtlich der Begründetheit seines Antrags verwies er im Wesentlichen auf den Vortrag der Beteiligten in den Parallelverfahren 9 K 4527/17 und 5 S 1991/17.
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