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   VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07   

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VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07 (https://dejure.org/2008,34218)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.2008 - A 3 K 548/07 (https://dejure.org/2008,34218)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - A 3 K 548/07 (https://dejure.org/2008,34218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorliegen eines Abschiebehindernisses für Frauen aus dem Irak

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Irak, Übergriffe, Sippenhaft, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, bewaffneter Konflikt, allgemeine Gefahr, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter Schaden, Krankheit, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, Retraumatisierung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 42.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07
    Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt, die Abschiebestopp-Erlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.06.2008 - 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07, 10 C 45.07 -, NVwZ 2008, 1241).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - A 14 S 482/93

    Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07
    Insoweit müsste zu der allgemeinen Gefahrenlage hinzukommen, dass diese sich individualisierbar in der Person des Klägers konkretisiert (vgl. BVerwG a.a.O.; Hruschka/Lindner, NVwZ 2007, S. 650 unter Verweis auf VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.1993 - A 14 S 482/93 - juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07
    Da den Klägerinnen ein Anspruch auf die Feststellung zusteht, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG vorliegt, ist der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 07.05.2007 hinsichtlich der negativen Feststellung zu § 60 Abs. 7 AufenthG und hinsichtlich der Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8.07 -, BVerwGE 129, 251) rechtswidrig und deshalb aufzuheben.
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07
    Droht dem Ausländer in seinem Heimatstaat keine Verfolgungswiederholung, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung, ist der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2006 - 1 C 15.05 -, BVerwGE 126, 243).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07
    Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt, die Abschiebestopp-Erlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.06.2008 - 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07, 10 C 45.07 -, NVwZ 2008, 1241).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07
    Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt, die Abschiebestopp-Erlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.06.2008 - 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07, 10 C 45.07 -, NVwZ 2008, 1241).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 45.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.12.2008 - A 3 K 548/07
    Da die Gewährung subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie regelmäßig zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt, die Abschiebestopp-Erlasse aber nur die Aussetzung der Abschiebung und damit die Erteilung einer Duldung vorsehen, darf aus europarechtlichen Gründen nicht von der Prüfung abgesehen werden, ob sich allgemeine Gefahren im Herkunftsland zu einer ernsthaften individuellen Bedrohung verdichtet haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.06.2008 - 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07, 10 C 45.07 -, NVwZ 2008, 1241).
  • VG Würzburg, 29.07.2011 - W 4 K 09.30232

    Es besteht ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen einer

    In der mündlichen Verhandlung hat die Bevollmächtigte der Klägerin zu Recht auf die problematische Situation der Frauen, zumal unverheirateter, alleinstehender Frauen im Irak, insbesondere im Sindjar-Gebiet in der Provinz Ninive, hingewiesen (in diesem Sinn, nämlich Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bejahend - allerdings weitergehender: VG Karlsruhe, U.v. 10.12.2008, A 3 K 548/07, ; VG Trier, U.v. 12.08.2010, 2 K482/10.TR).
  • VG Ansbach, 15.11.2011 - AN 14 K 11.30410
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass die allgemeine Situation der Frauen im Irak, vor allem unverheirateter bzw. alleinstehender, problematisch ist (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 10.12.2008, A 3 K 548/07).
  • VG Ansbach, 09.02.2010 - AN 14 K 09.30295

    Irak; Religionsgemeinschaft der Kakai; Sippenhaft; religiöse Minderheiten

    Dass der Kläger für seine eigene Person eine besondere Gefährdungssituation herleiten könnte, ist nicht ersichtlich, zumal auch im Irak eine Sippenhaft nicht erkennbar ist (vgl. BayVGH vom 13.11.2003, Az.: 15 B 01.30114, VG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2008, Az.: A 3 K 548/07; Juris).
  • VG Ansbach, 07.10.2011 - AN 14 K 11.30039

    Irak; Abschiebungsverbot; alleinstehende ältere Frau ohne Familienanschluss

    Frauen im Irak sind unabhängig von ihrem Alter, ihren Vermögensverhältnissen oder ihrer sozialen Stellung der Gewalt im Irak schutzlos ausgesetzt (vgl. VG Karlsruhe vom 10.12.2008, A 3 K 548/07; Juris).
  • VG Ansbach, 09.02.2010 - AN 14 K 09.30188

    Irak; Sippenhaft; hilfsweise gestellte Beweisanträge; sunnitische

    Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs an, der davon ausgeht, dass bei Rückkehr in den Irak eine Sippenhaft nicht mehr droht (BayVGH vom 13.11.2003, Az: 15 B 01.30114; aber auch z.B. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2008, Az: A 3 K 548/07, juris).
  • VG Ansbach, 09.02.2010 - AN 14 K 09.30314

    Irak; kurdische Sunniten; Sippenhaft

    Dass dem Ehemann bzw. Vater eindeutige Bezüge zu einer extremistischen Organisation nachgesagt werden, kann der Klage den Klägerinnen im streitgegenständlichen Verfahren schon allein deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil bei Rückkehr in den Irak eine Sippenhaft nicht mehr droht (vgl. BayVGH vom 13. November 2003, Az: 15 B 01.30114; VG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2008, Az.: A 3 K 548/07; juris).
  • VG Karlsruhe, 28.10.2009 - A 3 K 3233/08

    Zentralirak, Zustellung, Postzustellungsurkunde, Gemeinschaftseinrichtung,

    Eine individuelle Verdichtung der allgemeinen Gefahr folgt schließlich daraus, dass die Klägerin als alleinstehende junge Frau mit nur schwacher familiäre Anbindung in Gestalt zweier Tanten und eines Onkels in besonderem Maße den in Bagdad derzeit herrschenden Verhältnisse schutzlos ausgeliefert wäre (vgl. zu den Einzelheiten VG Karlsruhe, Urt. v. 10.12.2008 - A 3 K 548/07 -, juris).
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